Unklar ob Haus an die Kanalisation angeschlossen ist

Diskutiere Unklar ob Haus an die Kanalisation angeschlossen ist im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich bin -eigentlich- drauf und dran ein schönes Haus in einer schönen Umgebung zu kaufen für mich und meine Familie. Leider ist...

  1. #1 Valey, 12.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 12.08.2024
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    Hallo Zusammen,
    ich bin -eigentlich- drauf und dran ein schönes Haus in einer schönen Umgebung zu kaufen für mich und meine Familie.

    Leider ist bei diesem Haus unklar, ob es noch die vom Baujahr 69 eigens gebaut Kleinkläranlage hat oder bereits an der seit vielen Jahren pflichtigen öffentlichen Kanalisation angeschlossen ist.

    Das Haus ist sehr teuer, wodurch ich ungern weitere Kosten tragen möchte für einen eventuellen Anschluss. Den Aufwand dessen ebenfalls nicht.

    Nun sagt die Erbengemeinschaft es wäre angeschlossen, nachweisen können sie es allerdings nicht. Das Bauamt weiß ebenfalls nichts(!). Laut deren Aussage wäre es aber sehr ungewöhnlich, da eher Häuser in Ortsrandlage keinen Anschluss haben und dieses in einer normalen Siedlung steht. Mein Problem ist aber, dass mir das keiner mit Sicherheit sagen kann.

    Könnt ihr mir bitte sagen wie ich hier weiter vorgehen sollte? Ich würde ungern vom Haus Abstand nehmen, aber würde es tun aufgrund der Unsicherheit.

    Grüße
     
  2. #2 VollNormal, 12.08.2024
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    Üblicherweise besteht, nachdem die Kanalisation erstellt wurde, für die Anlieger Anschlusspflicht. Ein Indiz (allerdings auch kein Beweis) dafür, dass die damaligen Eigentümer diese Pflicht erfüllt haben, könnte der Gebührenbescheid über die Entsorgung häuslichen Schmutzwassers sein.

    Ansprechpartner ist da der Kanalnetzbetreiber. Bei uns ist das das Tiefbauamt, andernorts die Stadtwerke oder ein Abwasserzweckverband. Dort sollte es eine entsprechende Akte geben.
     
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  3. Valey

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    Danke für deine Rückmeldung @VollNormal
    Das mit dem Gebührenbescheid ist ein wirklich guter Punkt. Wieso aber sagst du dass das kein Beweis sein muss? Ist das nicht schon so eindeutig dass ein Anschluss an die Kanalisation vorhanden sein muss?
    Wie sieht denn ein solcher Gebührenbescheid aus, kommt das jährlich? Nur falls die Eigentümer selbst nicht besser wissen, sodass ich etwas auf die Sprünge helfen kann.

    Vielen dank
     
  4. #4 simon84, 12.08.2024
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    Naja manche hatten damals keine Kohle für den oft sehr teuren Anschluss und haben dann was gedeichselt und so halt die relativ geringen Beiträge für Abwasser bezahlt obwohl sie nicht angeschlossen waren

    Abwasser ist meist bei der Gemeinde oder einer benachbarten Gemeinde in der Nähe
    Gibt jährliche abrechnungsbescheide, es richtet sich primär nach dem Wasserverbrauch
     
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  5. Valey

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    Gedeichselt im Sinne von Zugang zur Kanalisation selbst gelegt? Wenn das so gemeint wäre, ist das in diesem Ort tatsächlich vielfach passiert. Das kam in anderen Ecken des Ortes auf Basis einer teilweise anstehenden Kanalsanierung heraus.
     
  6. #6 Kriminelle, 12.08.2024
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    Wenn doch aber das Haus teuer ist, dann würden ein paar Kröten den Bock auch nicht mehr fett machen, oder? (Die Frage ist ernst gemeint)
     
  7. #7 chris84, 13.08.2024
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    Im Zweifelsfall den örtlichen Kanalreiniger fragen!
    Bei uns gibt's einen Vetragspartner der Gemeinde, der fährt vom nächsten Gullideckdel in der Straße aus rein und schaut, ob es da einen fachgerechten Anschluss gibt. Das hat er bei uns sogar auf Gemeindekosten gemacht. Die Gemeinde hat ihn beauftragt, nachdem sie mir die Frage nach der Lage des Kanals im öffentlichen Bereich (Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze) nicht anhand der Pläne beantworten konnte.
    Dann kann der auch gleich schauen, ob sich da eine Baustelle auf tut.
    Bei einem Kanal aus den 70ern kann durchaus auch schonmal eine Sanierung auf der Agenda notwendig werden...
     
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  8. #8 simon84, 13.08.2024
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    Ich meinte jetzt eher in Richtung gar nicht angeschlossen
     
  9. #9 Viethps, 13.08.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    - Entweder die Anlage ist noch vorhanden mit Überbrückung der damaligen Kammern
    - Oder die Anlage wurde teils rückgebaut und an der Stelle ein Revisionsschacht drüber gebaut

    Irgendwas sollte doch zu sehen sein.....
     
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  10. Valey

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    Hallo Zusammen, laut Plan liegt die Anlage wohl wenige Meter neben dem Hauseingang. Da ich schon paar Mal dort war, muss ich sagen dass mir an der Stelle kein Schacht oder sonstiges aufgefallen ist. Lediglich Wiese. Auch scheint ein möglicher Schacht nicht überwachsen zu sein, ich schätze beim drüberlaufen hätte man es hören oder spüren müssen dass da was ist.

    Ich gehe aber die Tage nochmal vorbei und laufe erneut ab.

    Könnte das aber bedeuten dass diese Anlage zurückgebaut wurde und ich mir unnötig einen Kopf mache?
    Ich kann leider in keinster Weise nachvollziehen wieso ein Amt nicht zweifelsfrei nachweisen kann dass der Anschluss besteht.

    @Kriminelle und gerade deswegen sollten in meinen Augen jeder weitere unnötige Euro nicht ausgegeben werden wo es nicht sein muss.
     
  11. FW3000

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    Nimm ein Schnureisen und einen Fäustel mit. Damit könntest du in einem 50 cm Raster die Fläche sondieren in der du die Grube/Schacht vermutest. Aber vorsicht bei Kontakt und aufpassen, dass du nicht irgendwas durchhaust.
     
  12. BaUT

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    Also eine Sickergrube für Fäkalien schließe ich mal aus.
    Eine Sammelgrube müsste ja irgendwann immer mal abgepumpt worden sein, da müsste man also einen Zugang finden.

    Wenn darüber hinaus noch Zweifel bleiben, dann kann man diese ja im Kaufvertrag festhalten.
    "Die Verkäufer versichern, dass das Gebäude über den Anschluss an den Abwasserkanal (Schmutzwasser) entwässert wird und die ehemals vorhandene Sickergrube/Sammelgrube nicht mehr in Betrieb ist."
    Wenn sich dann hinterher rausstellt, dass dem nicht so ist, könnte man rückwirkend eine Kaufpreisminderung zur Herstellung eines solchen Anschlusses durchsetzen.

    Man könnte natürlich auch jetzt "einfach" eine Rohrkamerabefahrung der Grundleitung machen vom Haus aus bis zum Abwasserkanal, dann weiß man sowohl den Verlauf als auch den Zustand der Grundleitung.
     
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  13. SvenvH

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    In den 60ern hatte man häufig schon Dreikammersysteme mit min 5m³ Volumen. Die sind so wie sie früher gebaut wurden nicht mehr zugelassen. Das sind aber letztendlich keine kleinen versteckten Anlagen. Zumindest der Klärschlamm aus der ersten Kammer musste Regelmäßig geleert werden, sodass eine Öffnung klar erkennbar sein sollte. Rechnungen für die Entsorgung muss es nicht zwingend geben, da die Sedimente teilweise auch auf dem Acker verteilt wurden oder beim Ensorger Bar ohne Rechnung bezahlt wurde. Wenn da nirgendwo was zu finden ist, dann kann man durchaus davon ausgehen, dass das Haus an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.
     
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  14. #14 Fasanenhof, 15.08.2024
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    Korrekt.
    Eine Klärkammer, die seit 1960 in Betrieb ist wäre schon mehrfach über den Rand voll gelaufen. Wenn die Besitzer da nicht alle paar Jahre mit dem Rüsselmann vorbei kommen, um ihre Grube leer zu machen würde man das sehr deutlich bemerken (Geruch und Co)
     
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  15. #15 chris84, 15.08.2024
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    Würde ich auch so sehen.
    Bei uns war die Grube kurzgeschlossen und halbherzig verfüllt und Überpflastert.
    Man konnte von außen nichts mehr von der Grube entdecken. Bei Baggerarbeiten dieses Jahr sind wir dann drauf gestoßen, etwa 30cm unter der Pflasterfläche.
    An einer Stelle in der Pflasterfläche gab es eine Senke - im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass dort eine Öffnung in die eigentlich verschlossene 2. Kammer gebrochen wurde, zum kurzschließen und verfüllen...

    Ich würde auf jeden Fall nen 100er für ne Kamerabefahrung vorab in die Hand holen. Wenn der Kanal gemacht werden muss, sind schnell >10k€ zusätzlich erforderlich, je nach Gelände...

    Bei uns bestand der Anschluss an den öffentlichen Kanal auch schon zu Gruben-Zeiten, denn der Überlauf der Grube ging schon immer in einen öffentlichen Kanal, der in den nächsten Bach Entwässerung hat. Mit dem Bau einer Kläranlage wurde dann die Nutzung der Klärgruben untersagt, es war aber oft "nur" der Kurzschluss der Grube erforderlich.
     
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  16. Valey

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    Danke für eure Rückmeldungen.
    Ich war zwischenzeitlich wieder dort und habe an der Stelle draussen, wo diese Anlage sein soll mit einem leicht spitzen Eisenstab systematisch sondiert. Dabei ca. Jeweils 30cm langsam in die Tiefe. Ich habe leider keinen Wiederstand bemerkt.
    Weiter wollte ich nicht, da ich mich sonst hätte "drauflegen" müssen und damit im Zweifel nicht früh genug abbremsen hätte können :mauer

    Verkäufer wollen eine Prüfung mittels Sonde nicht bezahlen. Ich natürlich auch nicht, da mir das Haus bisher nicht gehört.

    So bleibt mir wohl nur noch übrig darauf zu beharren einen entsprechenden Passus wie von @BaUT erwähnt, im Kaufvertrag einzutragen.

    @SvenvH laut Baupläne ist oder war das tatsächlich ein Dreikammersystem mit 2+1+1 m3 Fassungsvermögen.
     
  17. #17 Haenger, 15.08.2024
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    Du glaubst dass Eigentümer sowas in den Kaufvertrag nehmen wird?

    Nimm einen von der Kanalreinigung mit und der soll seine Kamera durch das Rohr schieben.
    Der wird dir eine Stunde berechnen und fertig.
     
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  18. #18 simon84, 15.08.2024
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    Investier den Mann von der kanalreinigung und bei Kauf soll er dir das vom Preis abziehen
     
  19. BaUT

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    Es scheitert jetzt wegen 300 EUR für eine Kamerabefahrung?
    Das steht doch in keiner Relation zu zum Hauspreis und zu den Erwerbsnebenkosten...
     
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  20. #20 Fasanenhof, 16.08.2024
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    Was ja auch quatsch ist.

    Bei einer 1960 gelegten, schlecht dokumentierten Abwasserleitung wird bei der Kamerafahrt absehbar ein Defekt festgestellt, wenn das Haus eine Weile nicht benutzt wurde muss die Leitung mindestens gereinigt werden.

    Dass die Leitung nicht existiert kann man doch wirklich zu einem sub-1% Risiko verschieben. Da sind Kampfmittel im Garten oder ungeahnte Baugifte ein wahrscheinlicheres Risiko mit größerem Schadenspotential als ein paar Meter fehlendes Rohr.

    Völlig falsche Risikobewertung, meine Meinung.
     
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