Verjährung Baumangel oder Täuschung

Diskutiere Verjährung Baumangel oder Täuschung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, kurze Bitte um eure Einschätzung (Ich weiß ist keine Rechtsberatung, mich würde nur eure Einschätzung interessieren)...

  1. #1 Neddars, 16.05.2024
    Neddars

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    Hallo Zusammen,

    kurze Bitte um eure Einschätzung (Ich weiß ist keine Rechtsberatung, mich würde nur eure Einschätzung interessieren)

    Eigentümergemeinschaft nach Aufteilung:

    Baubeschreibung der Sanierung MFH vom alten Eigentümer -> geleistete vertikale Feuchtigkeitssperre an allen Kellerwänden.

    5-7 Jahre später Feuchtigkeitsschäden in den EG Wohnungen. Beauftragte Firma stellt fest, dass gar keine Feuchtigkeitssperre eingebracht wurde - blanke Ziegel.


    Wie verhält sich hier die Verjährungsfrist? Kann es eine 5 jährige Mängelhaftung geben wenn eine Leistung, entgegen der Baubeschreibung gar nicht erbracht wurde?

    Danke für eure Einschätzung.

    Grüße
    Neddars
     
  2. #2 Fred Astair, 16.05.2024
    Fred Astair

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    Wie hat die Firma das festgestellt? Hat sie rund ums Haus die Kellerwände freigelegt?
     
  3. #3 Neddars, 16.05.2024
    Neddars

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    Sie hat an einer Stelle alles freigelegt, an der anderen nur ein kleines Stück gebuddelt. Eine komplette Beweisaufnahme, ob wirklich überall keine Sperre da ist gibt es also nicht. Was aber sicher ist, ist dass sie an zwei Stellen fehlt.
     
  4. #4 SIL, 16.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 16.05.2024
    SIL

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    Nein.
    Täuschung nachzuweisen ist schwierig zumal hier der vormalige Eigentümer euer Streitpartner wäre ( Konstellation wie Eigentümer in Eigenleistung oder eigene Firma aus dem Baubereich oder Arch etc aussen vor ) , hier gilt Sachmangel und die Frist sind mit bekannt werden des Mangels 3 Jahre ob es sich in eurem Fall es sich eventuell auf 30 Jahre steigert , kann nicht beurteilt werden, weiterhin ist auch nicht ersichtlich ob der Kauf privat zu privat oder Firmen involviert waren, hier bleibt nur der FA.

    Sollte hier tatsächlich die Bauwerksabdichtung fehlend sein , ist dies natürlich gravierend.
     
    DerSchreiner gefällt das.
  5. #5 Neddars, 16.05.2024
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    Ok, danke das hilft schon mal! Schönen Abend noch.

    neddars
     
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