Verkauf einer Darlehensforderung der Bank an Dritte

Diskutiere Verkauf einer Darlehensforderung der Bank an Dritte im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo :-) Beim recherchieren bzgl. des Themas "Verkauf einer Darlehensforderung der Bank an Dritte" bin ich bzgl. Darlehensaufnahme ein wenig...

  1. #1 relax4you, 02.07.2012
    relax4you

    relax4you Gast

    Hallo :-)

    Beim recherchieren bzgl. des Themas "Verkauf einer Darlehensforderung der Bank an Dritte" bin ich bzgl. Darlehensaufnahme ein wenig "ängstlich" geworden.

    Die Bank kann, wenn ein Verkauf im Vertrag steht, den Darlehensvertrag zu jeder Zeit an Dritte / Investoren verkaufen; selbst wenn ich meinen Zahlungen immer nachkomme; also keine Tilgungsausfallzeiten hätte.
    Des Weiteren haben ich diesen Wortlaut im Netz gefunden:

    Zitat-Anfang:
    "Ferner sollte der Darlehensnehmer nach Möglichkeit vermeiden, dass der Kredit durch eine Grundschuld gesichert wird, sondern auf eine Hypothek zurückgreifen. Eine Grundschuld ist nämlich nicht akzessorisch, d. h. unabhängig vom Bestand des Grundgeschäftes und der Höhe der Darlehensforderung. Somit valutiert eine Grundschuld bis zur Löschung oder teilweisen Löschung oder der vollständigen Begleichung der Darlehensschuld in vollem Umfang und ist nicht, wie die Hypothek, an den Bestand einer Darlehensforderung gebunden.

    Dies hat zur Folge, dass die Grundschuld allein übertragen werden kann und der Inhaber der Grundschuld im schlimmsten Fall ohne gerichtliche Prüfung auf die Konten des Kunden zu greifen und eine Zwangsversteigerung einleiten kann.

    Da die Grundschuld in der Regel die tatsächliche Kreditschuld übersteigt – die Grundschuld bleibt also in vollem Umfang bestehen, bis die Darlehensschuld komplett getilgt ist -, wird zwar eine Sicherungsabrede zwischen Kunden und Bank vereinbart, in der sich die Bank dazu verpflichtet, die Grundschuld nur ihm Rahmen ihrer Forderung aus dem Darlehensvertrag zu verwerten. Ob der Käufer des Kredits an diese Sicherungsabrede gebunden ist, ist strittig, so dass die Sicherung des Kredits durch eine Grundschuld bei Verkauf einer Darlehensforderung unvorhersehbare Risiken für den Darlehensnehmer birgt."
    Zitat-Ende

    Mich würde interessieren, ob diese Bedingung bzgl. des Weiterverkaufs grundsätzlich von den Banken verwendet wird?
    Macht ihr euch darüber auch so viele Gedanken oder sehe ich das zu "ängstlich"?

    Vielen Dank.

    Grüße

    Michèle
     
  2. #2 Baufuchs, 02.07.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann schliess doch den Weiterverkauf des Darlehens vertraglich aus.

    Rechtsanwalt/Notar sagt dir wie das geht.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Und die Bank, ob sie das mitmacht.
     
  4. #4 SmartHome, 02.07.2012
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    Oder geh' zu einer Bank, welche einen Verkauf des Darlehens an Dritte ausschließt oder einen Verkauf bei Einhaltung der Darlehensbedingungen von der Zustimmung des Darlehensnehmers abhängig macht.
     
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Verkauf einer Darlehensforderung der Bank an Dritte

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