Wände mit falschem material geglättet

Diskutiere Wände mit falschem material geglättet im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Bauexperten, wir haben eine Frage zu den Wänden in unserer Mietswohnung. Unser Vermieter verlangt von uns, dass wir die...

  1. #1 Svenson78, 10.01.2018
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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir haben eine Frage zu den Wänden in unserer Mietswohnung. Unser Vermieter verlangt von uns, dass wir die Spachtelmasse, mit der wir die Wände haben glätten lassen, wieder entfernen bzw. falls nicht möglich, die Wände mit dem ursprünglich vorhandenen Putz neu verputzen lassen.

    Auslöser ist unsere Beschwerde beim Vermieter, dass unsere Fenster in der kalten Jahreszeit sehr stark "schwitzen" und sich schon Schimmel an den Dichtungen bildet. Ein Tischler meinte zu uns, dass die Fenster eine geringere Dämmwirkung haben, als die Wände, und sie somit der kälteste Punkt sind, wo sich die Feuchtigkeit der Raumluft nieder schlägt. Der Tischler hat vorgeschlagen, bessere Fenster einzubauen.

    Daraufhin haben wir eine Mängelanzeige beim Vermieter gemacht. Dieser antwortete nach einer Besichtigung wie folgt.

    "Bei der Einzugs-Renovierung haben Sie die Wände ohne mein Einverständnis spachteln bzw. glätten lassen. Dieser Eingriff hat die Beschaffenheit der Wände bezüglich der Diffusionsoffenheit so nachteilig verändert, dass in Kombination mit Ihrem falschen bzw. nicht ausreichendem Lüftungsverhalten die vorherrschende Situation entstanden ist. Da diese Situation erst mit Ihrem Einzug entstanden ist und auch nur in den Räumen so stark auftritt, wo Sie die Wände verändert haben, führe ich dieses als Beweismittel an. Ferner kann Ihnen der vor Ort wohnende Verwalter und das Verwaltungsunternehmen, welches zuvor die Wohnung vermietet hatte, den Umstand bestätigen, dass vorher keine Probleme diesbezüglich auftraten."

    Ist es bautechnisch möglich, dass wir die Wände durch das Glätten so verändert haben, dass die Eigenschaften sich so stark verändert haben? Das Haus ist laut Energieausweis 1973 gebaut. Es handelt sich um zweischaliges Mauerwerk ohne WDVS und innen nicht um Gipsputz sondern um einen Putz auf Zementbasis und unser Maler hat laut eigenen Angaben folgendes Material verwendet: Breplasta (Handspachtel fein) von der Firma Mega. Im Wohnzimmer wurde anschließend auch noch ein Streichputz aufgetragen (Firma Mega).

    Kann man "aus der Ferne" beurteilen, ob unser Vermieter recht hat, oder müssen wir wohl einen Gutachter bestellen?

    Sven
     
  2. #2 bauspezi 45, 10.01.2018
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    ich vermute mal das doch einige Fehler gemacht wurden.
    wenn man in eine Mietwohnung einzieht und Renovieren muss wäre der Zustand
    der Wände/Decken/Fußboden/Türen/Fenster/Einbauten/fest installierte Einrichtungen per
    Protokoll festgestellt werden.
    Stellt man fest das beim entfernen der Tapeten sich größere Putzschäden ergeben ist der
    Vermieter zu verständigen denn die Reparatur wäre dann Vermieter Sache.
    bei kleineren Schäden kann der Putz mit dem gleichen Material wie vorhanden ausgebessert werden
    auch mit zugelassenen Spachtelmassen geglättet werden.
    Wenn man jetzt mit falschen Putz ausgebessert hat kann es sicher Probleme geben,
    zu den Fenstern . sollte festgestellt werden ob diese fachgerecht eingebaut wurden.
    ein wenig schwierig das ganze , evtl den Mietverein ansprechen
     
  3. #3 simon84, 10.01.2018
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    Oder ihr lüftet und/oder heizt einfach zu wenig. Könnte auch sein !

    Kauft ein paar Thermometer/Hygrometer (in eBay schon unter 5 Euro), stellt sie in jedem Raum auf und beobachtet Luftfeuchtigkeit und Temperatur über den ganzen Tag.
     
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  4. #4 Lexmaul, 10.01.2018
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    Mängelanzeige wegen Kondensat an den Fenstern, die aufgrund Eurer mangelhaften Lüftung kommen?

    Die Zeiten werden immer verrückter...

    Dumm nur, dass der Vermieter eine so blöde Antwort gegeben hat, die fast genauso aus der Luft gegriffen ist wie die vom Tischler...
     
    Baggerbedrieb und Fred Astair gefällt das.
  5. #5 simon84, 10.01.2018
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    Breplasta/Scandipaint/Dalapro Handspachtelmasse fein Dampfdiffusionswiderstand laut Datenblatt 60-77 µ
    Streichputz Mega ??? (Genauer Produktname) ?
    Im Vergleich dazu: Kalkzementputz ca. 15-35 µ

    Mehr zu dem Thema auch auf der sehr interessanten Seite: Beschreibung der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl

    An dem Unterschied wird es sicher nicht liegen !

    Der Tischler hat nicht ganz unrecht, an Fenstern kondensiert es am Glas.

    Das was kondensiert ist Luftfeuchtigkeit und zwar zu viel davon !
     
  6. #6 Lexmaul, 10.01.2018
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    Das Problem hätte der TE mit besseren Fenstern ebenso ;l
     
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  7. #7 simon84, 10.01.2018
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    Ja !
     
  8. #8 Ichnixschuld, 03.02.2018
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    Schade das Sie versäumt haben diese, aus meiner Sicht als bauliche Veränderung zu bezeichnende, Maßnahme nicht vorher mit dem Vermieter besprochen und sich seine Einwilligung, in schriftlicher Form, haben geben lassen.

    Das altbekannte Argument des falschen Lüftens hat jeder Mieter mindestens einmal gehört oder gelesen.
    Halte ich für einen Generalverdacht der ohne nähere Prüfung aber auch aus der Luft gegriffen ist.

    Ob es vor Ihrem Einzug Probleme gab kann niemand wirklich beweisen. Es ist leicht gesagt „gab nie Probleme“
    Vielleicht als die Wohnung unbewohnt war und es keinen Eintrag von Luftfeuchtigkeit durch Menschen die atmen, kochen und evtl. Wäsche trocknen gab.

    Wie verhielt es sich denn vor den Veränderungen? Haben Sie bereits eine Heizperiode lang, einen Winter, in der Wohnung gewohnt? Gab es dabei auch Kondensat an den Fenstern?
     
  9. #9 Fred Astair, 03.02.2018
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    Mängelanzeige wegen Kondensat an den Fenstern? Jeder macht sich so lächerlich wie er kann.
     
  10. #10 Manufact, 03.02.2018
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    Mal so eine aktuelle Beobachtung in meinem 65er Altbau mit 30 Jahre alten Fenstern (Isolierglas, Abdichtungen immer noch absolut perfekt):
    T Außen: 2°C, T innen 19°C, Rel. LF: 38%
    2 Personen, 2 x Kochen / Tag, 2 x Duschen / Tag
    Lüften: Aufgrund der Rel. LF: 1 x / Tag

    Welche Rel. LF hat denn der TE?
     
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