Wann trägt man die Grundschuld beim Neubau ein?

Diskutiere Wann trägt man die Grundschuld beim Neubau ein? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leutz, wir wollen ein Fretighaus errichten lassen, haben die Finanzierung klar gemacht, also Verträge unterschrieben und ans Unternehmen...

  1. #1 Sonnemann78, 12.09.2009
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    Hallo Leutz,

    wir wollen ein Fretighaus errichten lassen, haben die Finanzierung klar gemacht, also Verträge unterschrieben und ans Unternehmen zurückgeschickt.
    Jetzt warten wir auf den genauen Zeitplan seitens der Baufirma. Jetzt spukt uns das Wörtchen Grundbucheintrag im Kopf herum...

    Wann lass ich denn den besagten Grundbucheintrag beim Notar meines Vertrauens vornehmen? Erst, wenn das Haus steht? Oder ist es normalerweise so, dass ich die Bank vorher eintrage...streng logisch dann für ein Haus, was noch gar nicht steht...???

    Danke im Voraus für eure Antworten.

    Es grüßt der Sonnemann
     
  2. bernix

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    Die Grundschuldeintragung möchte die Bank sicher vorliegen haben, zumindest bevor sie das Geld auszahlt.
    Wir hatten es jetzt so, dass mit Erteilung der Finanzierungszusage auch die Grundschuldeintragung veranlasst wurde.
    gruss
     
  3. Seev

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    Grundschuldeintrag oder Grundbucheintrag aufgrund des Kaufvertrages??
    Ich gehe davon aus, daß letzteres bereits erledigt ist, sonst kann ersteres nur unter Vorbehalt geschehen, wenn überhaupt.

    Normalerweise bekommt man von der Bank mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag auch die ausgefüllten Formulare für die Grundschuldbestellung, damit kann man dann zum Notar gehen und die Eintragung vornehmen lassen. Wenn man gleich einen Termin bekommt, kann das ziemlich schnell gehen.
    Ohne die Bestätigung der Eintragung zahlt die Bank üblicherweise nichts aus.
     
  4. #4 driver55, 14.09.2009
    driver55

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    So schaut's aus.
     
  5. jens

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    Die Bank bezahlt nur Baurechnungen, und sie vergewissert sich (bzw. sollte dies tun), dass nur Rechnungen für ausgeführte Arbeiten bezahlt werden. Das geschieht z.B. durch Unterschrift des Bauführers/Architekten.
    Man kann also nicht einen etwaigen Finanzierungsüberschuss dazu brauchen, sich noch ein Auto oder Ferien zu leisten.
    Dafür bezahlt man etwas höheren Zins. Ist das Haus fertig oder der Kredit alle,
    wird die Hypothek "konsolidiert", d.h. der Baukredit, der es während der Bauzeit war, wird in eine Hypothek umgewandelt und ab dann gilt Zins und Tilgung wie im Vertrag.
     
  6. #6 Baufuchs, 14.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Bank

    braucht i.d.R. die vollzogene Grundbucheintragung bevor sie Auszahlungen des Darlehens vornimmt.
     
  7. #7 baufibemu, 15.09.2009
    baufibemu

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    Streng logisch:
    Ihr kauft Euch ein Haus, bzw. unterschreibt den Werksvertrag.
    Dann macht Ihr mit einer Bank den Darlehensvertrag.
    Mit der Ausfertigung für den Kunden erhaltet Ihr die Grundschuldbestellungsunterlagen.
    Damit geht Ihr zum Notar und bestellt die Grundschuld.
    Nur so, kann das Darlehen auch ausgezahlt werden.
    Ja, für ein Haus, welches noch gar nicht steht. Und zwar deshalb, damit Ihr nicht nach jedem Baufortschritt die Grundschuld erhöhen müsst.
    Wäre ja sonst irgendwie blöd und umständlich, oder nicht? Und außerdem teurer.
     
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