Wann zählt ein Wand als Neubau

Diskutiere Wann zählt ein Wand als Neubau im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, Beispiel Stützwand wird ab gerissen und neu errichtet. Neubau oder Sanierung Stützwand wird dem Bodengrundlage entzogen und gerade...

  1. #1 walter12, 07.10.2024
    walter12

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    Hallo,

    Beispiel
    Stützwand wird ab gerissen und neu errichtet. Neubau oder Sanierung

    Stützwand wird dem Bodengrundlage entzogen und gerade gesetzt. Danach Fundamente druntergesetzt ? Zählt das als Neubau ?.
     
  2. #2 FriedhelmDoell, 10.10.2024
    FriedhelmDoell

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    1. Stützwand wird ab gerissen und neu errichtet. Neubau oder Sanierung
    und
    2. Stützwand wird dem Bodengrundlage entzogen (was soll das bedeuten?) und gerade gesetzt. Danach Fundamente druntergesetzt

    scheinen sich zu widersprechen. Abriss heisst die Wand ist danach nicht mehr da und es wird eine neue, im Regelfall mit anderen Konstruktionen errichtet. Gerade setzen heisst, dasselbe Material wird nach Freilegung von Einzelbauteilen wieder verwendet und neu von unten nach oben aufgebaut oder auch nur einzelne kleinere Bauteile. Danach erst Fundamente druntersetzen wäre eine Unterfangung, die man bei genutzten Anlagen oben oder Häusern anwendet; wenn aber hinter der Stützwand alles frei ist, ist es meist günstiger, erst ein Fundament zu bauen und dann darauf die Wand. Dass eine Stützwand bislang keine Gründung = Fundamentierung hat, lässt auf eine sehr geringe Höhe und nicht viel Fachkunde beim ersten Bau schliessen…

    Am besten schreiben Sie mal, was denn derzeit genau da ist - Konstruktion (Material und wie sind die Bauteile miteinander verbunden), Abmessungen (freie Höhe, Tiefe unter dem Biden unten, Dicken), Nutzung oberhalb der Wand, gibt es neben ständigen Lasten aus Bodenmaterial (oben horizontal oder schräg ansteigend?) auch Verkehrslasten aus einer Begehung oder Befahrung usw. (gab es eine Statik für die bisherige Konstruktion? Gibt es eine für die neue?) (eine Skizze vorher - nachher würde helfen) und wie Sie sich genau das Vorgehen vorstellen (alle Arbeitsabläufe). Dann wird man die Frage deutlich genauer beantworten können.
     
  3. BaUT

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    1. Ja
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    Beide Antworten erfolgen mangels ausreichendem Kontext zur Fragestellung unter Vorbehalt.
     
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  4. #4 simon84, 10.10.2024
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    Erstreckt sich die Einschränkung (z.B. Denkmalschutz) auf die Wand selbst, z.B. Erscheinungsbild/Ziegelformat etc? Oder auf das Bauwerk?
    Im Zweifelsfall mit der für die Einschränkung zuständigen Behörde sprechen.
    Auch die Neuerrichtung einer gesamten Wand kann als Instandhaltung im Bestand (bezogen auf das Bauwerk) gelten, aber wie so oft, es kommt drauf an.
     
  5. BaUT

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    Keine Ahnung ob es über EnEV/GEG oder um Denkmalschutz oder um irgendwas aus der Bauordnung geht...
     
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  6. #6 VollNormal, 10.10.2024
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    Kuckt ihr in seine anderen Freds, da schreibt er über eine Stützmauer. Allerdings erschließt sich mir nicht, worum es genau geht, dafür sind mir die Ausführungen zu konfus.
     
  7. #7 Kriminelle, 10.10.2024
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    Und wenn die nächsten Stützmauer-Theads genauso geheimnisvoll bleiben wie die letzten (weil der Nachbar ja mitlesen könnte), bleibt das Problem auch nächstes Jahr noch bestehen ;)
     
  8. BaUT

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    War mir zu blöd, mich in so viel Geschwurbel einzulesen. Wenn er Hilfe will, soll er ordentliche Frage stellen und den Hintergrund mit erläutern.
     
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