Wartung durch Dritte Einfluss auf Gewährleistung (BGB)?

Diskutiere Wartung durch Dritte Einfluss auf Gewährleistung (BGB)? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin auf der Suche nach Infos, ob die Wartung durch Dritte den Handwerker, der das (Teil)Gewerk erstellt hat, dessen Gewährleistung...

  1. #1 Bau Dummy, 30.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 30.09.2018
    Bau Dummy

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    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach Infos, ob die Wartung durch Dritte den Handwerker, der das (Teil)Gewerk erstellt hat, dessen Gewährleistung (nach BGB, 5 Jahre. läuft noch 2 Jahre ) beeinträchtigt. Hierbei bin ich auf folgendes Dokument gestossen: http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/files/Newsletter/2011/12-2011 Das Wechselspiel zwischen Wartung und Verjaehrung - Baurecht.pdf

    Interpretiere ich dies richtig, dass dies bei einem BGB Vertrag nicht der Fall ist, d.h. ich kann eine andere Firma mit der Wartung einer Installation, die durch eine andere Firma gemacht wurde, durchführen lassen - ohne dass die Gewährleistung sich verkürzt?

    Ist es eher zu empfehlen, die Wartung durch den ursprüngl. Handwerker machen zu lassen?

    Welche Arbeiten/Installationen lasst ihr warten bzw. sind zu empfehlen? Ich denke an Dachdeckung, Heizungsanlage.
     
  2. #2 Diamand, 01.10.2018
    Diamand

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    Ich habe jetzt die von dir verlinke Seite nicht angesehen. Habe aber schon mal gehört das es bei einem Auto so ist das man auch in der Gewährleistungszeit jede x-Beliebige Werkstatt mit der Inspektion beauftragen kann. Warum sollte es beim Bau anders sein.

    Allerdings würde ich um auf Nummer siecher zu gehen die jetzige Firma für die paar Jahre noch behalten, es sei den du hast mit denen Probleme oder die verlangen Unsummen für die Wartung.

    Bei der Heizung da benötigt man durchaus einen Fachmann aber fürs Dach da ist bei uns noch nie jemand gewesen. Da schaut man einfach selber mal drüber und gut ist es. So ein Dach hält ja meistens Jahrzehnte ohne das etwas instandgesetzt werden muss.
     
  3. #3 SIL, 01.10.2018
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2018
    SIL

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    Ja das können Sie, es ist ja grundlegend so, das exemplarisch ihr Heizungsbauer ihnen de jure ein Angebot zur Wartung vorlegen muss, ob Sie diesen beauftragen oder einen anderen zertifizierten und zugelassenen Betrieb liegt in Ihrem Ermessen, allerdings sollten diese anderen Betriebe, wenn es möglich ist, auch diese Produkte verarbeiten bzw gab es 'alt' mal die Bezeichnung Vertragspartner von Hersteller xy.. Im Streitfall wird immer positiv gewürdigt, das Sie eine Konformität in diesem Sinne nachweisen können. Bei einigen Produkten ist aber abzuraten, wie zum Beispiel Lifte etc da bleibt wohl oder übel nur der Errichter. Es ist also immer eine einzelne Betrachtung für das Gewerk notwendig. Das selbige kann Ihnen ja auch passieren, das die errichtende Firma insolvent wird, somit Sie in der Zwangslage sind neu zu beauftragen,ob dann im Zweifel noch bei dem insolventen Unternehmen 'etwas über ist' wäre ein anderes Thema.

    Dächer sind meist wartungsfrei bei EFH, ausser begrünt etc...
     
  4. #4 Bau Dummy, 06.10.2018
    Bau Dummy

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    Ich habe von Hersteller meiner Heizungsanlage gehört, dass es ratsam wäre den Heizungsbauer, der die Anlage errichtet hat zur Wartung zu nehmen, da dieser dort angeblich eine längere/bessere Garantie hätte wie ein anderer Heizungsbauer. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich ja vom Hersteller eine Garantie (bei Wartung) habe.
    Ich würde immer andere Handwerker bevorzugen, da der errichtende Handwerker wohl kein Interesse hat, eigene Mängel aufzudecken. Insbesondere da ich bereits viele Mängel in fast allen Gewerken hatte.

    Zum Dach: laut meiner Gebäudeversicherung muss ich z.B. Dach, wasserführende Anlagen etc. stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, und Mängel/Schäden unverzüglich beheben lassen. Praktisch gesehen, denke ich schon, dass somit auch ein Walmdach regelmäßig durch einen Fachmann geprüft werden muss. Wenn das Dach undicht ist, ist es wohl schon zu spät. Ich hatte beispielsweise nach 2.5 Jahren bereits einen gebrochenen Ziegel, den ich natürlich von unten/Dachfenster aus nicht gesehen habe.
     
  5. SIL

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    Ich sagt doch das steht ihnen frei wen sie beauftragen, aber i.d. R. nimmt man den Errichter, ausser es ist eine Pfusch Firma, aber das hilt ihnen ja dann auch erstmal nicht weiter, da haben Sie ja ein anderes Problem insofern nicht sach-fachgerecht ausgeführt ist. Mit dem Dach, nunja ich schau halt selber und geh drauf, vorrangig handelt es sich ja um Reinigung Rinnen, Laubdom etc oder Austausch falls notwendig von Pfanne oder Schiefer, - begrünte Dächer sind wieder ein anderes Thema, insofern lassen Sie halt jemand kontrollieren respektiv müssen eine Firma beauftragen.
     
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