Was ist besser? BGB oder VOB?

Diskutiere Was ist besser? BGB oder VOB? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Oder gilt eine gesunde Mischung als gut? Wer klärt mich auf?

  1. Jockel

    Jockel

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    Oder gilt eine gesunde Mischung als gut?
    Wer klärt mich auf?
     
  2. Bruno

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    das Wichtigste

    Die VOB enthält bauspezifische Regelungen, das BGB nur allgemeine Regelungen. So sind nach § 1 VOB/B automatisch jede Menge bautechnischer Regelungen und DIN-Normen vereinbart. Beim BGB-Vertrag müssen Gerichte erst entscheiden, ob bestimmte DIN-Normen herangezogen werden können oder nicht. Nur die VOB verlangt ausdrücklich die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik.

    Die VOB legt dem Unternehmer die komplette Verantwortung für die Mängelfreiheit auf, verschuldensunabhängig. Der Unternehmer kann dem nur durch Anmeldung von Bedenken entgehen.

    Die VOB enthält klare Abrechnungsregeln, das BGB spricht nur von üblicher Vergütung.

    Beim VOB-Vertrag muss der Unternehmer zusätzliche Leistungen ankündigen, sonst läuft er Gefahr, sie nicht vergütet zu bekommen. Nach BGB steht ihm immer eine übliche Vergütung zu.

    Die VOB regelt das Recht des Unternehmers auf Abschlagszahlungen. Das BGB kennt keine Abschlagszahlungen, diese müssen gesondert vereinbart werden, sonst gibt es nur einmal Geld, nach Abnahme.

    Die Gewährleistung läuft nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Liegt ein Mangel vor, z.B. ein undichtes Dachflächenfenster, beginnt nach der Mangelbehebung gem. VOB für das Fenster eine neue (verkürzte) Gewährleistungsfrist, und zwar beliebig oft. Beim BGB-Vertrag wird die Gewährleistung nur gehemmt (während Verhandlungen oder durch Rechtsverfolgung), aber irgendwann ist endgültig Schluss.

    Nach VOB berechtigen nur wesentliche Mängel zur Abnahmeverweigerung. Die Abnahme kann auch automatisch eintreten, z.B. durch Einzug. Beim BGB-Vertrag berechtigen auch kleinere Mängel zur Abnahmeverweigerung, eine Abnahme muss erklärt werden.
     
  3. Jockel

    Jockel

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    Danke Bruno, für diese Grossartige Erklärung. :respekt

    Leider kann ich meinem Angebot keine Information entnehmen, welche Gewährleistung hier angedacht wird.

    Werde ich auch jeden Fall nachhaken. Aber selbst wenn es nur nach BGB läuft? Was kann ich dann tun? Soll ich es lassen und was anderes suchen? Oder kann man sich bei BGB auch absichern (durch Verhandlungen?)

    Vielen Dank
    Jockel
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Du kannst versuchen, es zu Ändern: Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB / Teil B.
    Falls nicht, so schlimm ist das auch nicht. Viel Wichtiger: Vereinbare einen 5 % Sicherheitseinbehalt nach Fertigstellung bis zum Ende der Gewährleistung! Ablösbar durch Bankbürgschaft nach deinem Muster.
    Denn was nutzt die längere Gewährleistung, wenn kein Geld da ist?
    Noch ne persönliche Anmerkung: Du solltest jemanden an deiner Seite haben, der sich Auskennt. Den Fragen zufolge, die du bisher gestellt hast, geht das schief! Denk mal drüber nach. :konfusius
     
  5. Jockel

    Jockel

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    Hi Lebski,

    woher soll man den einen nehmen, der sich auskennt?

    Ich denke zwar nicht gleich, dass es schiefgeht (in meinem Bekanntenkreis hatte bisher keiner solche Probleme, wie sie im Fernsehen gerne gezeigt werden), aber bestimmte Sachen möchte ich doch im Vorfeld versuchen zu vermeiden.

    Also: An wen sollte man sich wenden?

    Gruß
    Jockel
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Das gibt massig Leute die das Anbieten. Einige können es sogar.
    TÜV und Dekra, Architekten, Baubetreuer, Sachverständige, usw.
    Für dich wäre jemand wichtig, der nicht nur den fachlichen Hintergrund hat (Baubeschreibung prüfen, event. den Bau überwachen und Abnahme durchführen), sondern auch die rechtliche Seite kennt (Vertragsgestaltung).
    Es gibt einige hier im Forum die das machen, vieleicht meldet sich ja der eine oder andere bei dir. Oder du siehst dir mal die Profile der Einzelnen an, und nimmst von dir aus Kontakt auf.
    Empfehlen will ich keinen, sonst sind andere vieleicht eingeschnappt. Übrigens, ich mach sowas nicht. Ich kann dir aber mal einen Hallenboden machen, wenn du eine Produktionshalle baust. Schätze aber, die Chancen stehen nicht so gut...
     
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