Wasserschaden vom DHH nebenan, nach Kernsanierung und Bezug erneut aufgetreten

Diskutiere Wasserschaden vom DHH nebenan, nach Kernsanierung und Bezug erneut aufgetreten im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, wir haben folgende verfahrene Situation und sind für jeden Tipp dankbar: Es geht um ein Doppelhaus, Baujahr 1926, bei dem es bei...

  1. #1 Sanni61, 10.02.2025
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    Hallo Zusammen,
    wir haben folgende verfahrene Situation und sind für jeden Tipp dankbar:

    Es geht um ein Doppelhaus, Baujahr 1926, bei dem es bei Leerstand nebenan im Dez. 2022 zu einem Großwasserschaden im Dachgeschoss gekommen war (ca. 50-70 000l). Wir haben den Wasserschaden bemerkt, als das Wasser durch die einfache (25er) Ziegelwand in die von uns bewohnte DHH lief und es anfing, im EG aus der Zimmerdecke (Lehmdecke) zu regnen.
    Während bei uns zügig 2 Tage nach dem Schadensereignis die durchnässten Lehmdeckenanteile entfernt und danach die Wand getrocknet wurde (Kondensatortrocknung, 43 Tage) und Wärmeplatten (gute 8 Monate), tat sich nebenan erstmal für 15 Tage nichts (Strom/Heizung nicht funktionsfähig, Weihnachten!!!), dann wurde für 4 Wochen ausschliesslich mit Kondensatortrocknern eine „Nottrocknung“ durchgeführt, eine weitere Trocknung lohne sich angeblich nicht bei sowieso geplanter Sanierung, die zeitnah in Aussicht gestellt wurde, dann aber immer wieder verschoben wurde. Angeblich sei das Haus trocken hieß es auch!

    Das Abräumen der nassen (sichtbar verschimmelten) Lehmdecken nebenan erfolgte dann ca 8(! )Monate nach dem Schadensereignis. Danach wurde nebenan auf Neubauniveau „saniert“ (dreifachverglaste Fenster, 15 cm Mineralwolledämmung an der Fassade, Innendämmung im DG, wohl auch zentralen Lüftungsanlage per Rohr durch den Schornstein.) Im Dezember 2024 erfolgte der Bezug und seit Anfang Januar 2025 haben wir bei uns wieder an gleicher Stelle wie 2022 Nässe an der Wand und der Decke.

    War unser GV-Gutachter bis Ende 2023 noch der Ansicht, dass – sofern nebenan nicht richtig (nur oberflächlich) getrocknet würde, es immer wieder zu neuer Nässe bevorzugt auf unserer Seite der Wand kommen würde, hält er nun einen neuen Schaden nebenan für am Wahrscheinlichsten.

    Per vorsorglicher Leckortung wurde dann bei uns ein Leitungswasserschaden erwartungsgemäß ausgeschlossen und auch sonst keinen Hinweis für eine Schadensquelle gefunden. Resultat: die Gebäude-Versicherung tritt bis auf Weiteres nicht ein.

    Die Nachbarin nebenan scheint auf dem Standpunkt zu stehen, bei ihr sei ja alles neu und (daher auch) trocken. – Bei dem o.g. Leckortungstermin konnte jedoch auch bei ihr kurz gesichtet und grob orientierend gemessen werden. Dabei wurde ein Nässebereich an der Nachbarwand schräg über unserem Schadensraum festgestellt (damals 2022 muss das Wasser wohl auch bevorzugt diesen Weg genommen haben, nun ist es ein Badezimmer mit Fussbodenheizung). Da wohl eine Vorsatzschale vor der Wand ist, konnte aber nicht gezielt geschaut werden. Des Weiteren fand sich im DG am Schornstein eine Pfütze/Nässe (Kondensat?), allerdings nicht mehr im Stockwerk darunter. Alle weiteren Untersuchungen wurden von der Nachbarin erstmal abgelehnt. Nun, wiederum 10 Tage später, äußerte die Nachbarin, sie wolle wohl der Sache „nachgehen“

    Wir würden uns ja wünschen, dass zeitnah ein lokalisierbarer behebbarer Leitungswasserschaden entdeckt würde, befürchten aber, dass es nicht so einfach ist und dass es zu einem Dauerproblem werden könnte.
    Wir könnten uns vorstellen, dass die Wände doch noch feucht waren (Restfeuchte vom Wasserschaden, Baufeuchte) und nun in Kombination mit Versiegelung und Dämmung, sowie der Fussbodenheizung und einem vielleicht nicht vernünftigem Belüftungskonzept jede Menge Probleme entstehen. Als Laien haben wir davon aber natürlich keine Ahnung.

    Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit Restfeuchte nach Wasserschaden in altem Gemäuer (Baujahr 1926) – ist diese nach dieser Zeit auszuschliessen? Gibt es ansonsten eventuell Vorschriften, die den Nachweis der gründlichen Trocknung der Nachbarwand vor Beginn von Wiederherstellungarbeiten belegen müssten? Das könnte ja ggfs. klären, wie die Situation wirklich an der Wand war – ich befürchte, die haben damals irgendwo gemessen, und nicht dort, wo das Wasser zu uns durchgeflossen war.

    Kann es ansonsten auch sein, dass aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen (Altbau versus nahezu versiegeltem Neubau) nun hier (an der wasserdurchlässigen Stelle) dauerhaft Probleme entstehen ?

    Wir fragen uns auch, wie wir uns bezüglich der Trocknung am besten verhalten sollen: einerseits sollen wir zur Schadensminderung trocken, aber wegen der ggfs. erforderlichen Beweisführung wiederum nicht – gäbe es hierzu eventuell Tipps? Das wäre toll!
    Entschuldigung für die laienhafte lange Darstellung. Wir wären super dankbar für jeden Tipps und jede Empfehlung !
     
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