WDVS ohne Zulassung (!?)

Diskutiere WDVS ohne Zulassung (!?) im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, wir sanieren gerade unser Wohnhaus (massiv) aus den 60ern zu einem Effizienzhaus 55 mit Architekt für LPH1-4 und Bauleitung....

  1. #1 Bolzhein, 20.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.01.2023
    Bolzhein

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    Hallo zusammen,

    wir sanieren gerade unser Wohnhaus (massiv) aus den 60ern zu einem Effizienzhaus 55 mit Architekt für LPH1-4 und Bauleitung. Isoliert wird außen über eine Ständerkonstruktion die mit Holzfaser ausgedämmt wird und mit Holzfaserplatten dann verschlossen und dann verputzt wird. Also ein WDV(S).
    Durch die Ausschreibungen durch den Architekten haben wir einen Zimmerer der die Holzfaserplatten der Firma A angeboten hat, und einen Verputzer der einen Putz von der Firma B (bzw. nicht zugelassen mit Dämmung der Firma A) verarbeiten will. Architekt und Verputzer versuchen mir einzureden dass das völlig in Ordnung ist und die Zulassung nur für öffentliche Auftraggeber relevant ist.
    1) Gegen welches Gesetz/Ordnung verstoße ich wenn wir eine nicht zugelassene Kombination für das WDVS nehmen?
    2) Bringt die Zulassung einen entscheidenden Vorteil bzgl. der Haltbarkeit der Fassade oder "kann da eh nix schief gehen, da ohnehin alle das gleich Material verwenden"?
    3) Ich konnte das ETAG004 ausfindig machen bei umwelt-online.de/recht/bau/bauprod/etag004.pdf, das wohl Prüfungen für die WDVS-Zulassung beschreibt. Müssen alle Prüfungen für eine WDVS Zulassung immer durchgeführt werden oder werden da nur Teile getestet? Insbesondere der Test mit aufheizen, beregnen und abkühlen scheint geeignet um eine gewisse Widerstandsfähigkeit/Haltbarkeit nachzuweisen.
    4) Ist es üblich nicht zugelassene WDVS zu verbauen?

    Viele Grüße,
    Bolzhein
     
  2. #2 VollNormal, 20.01.2023
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    Mal eben auf Anhieb gefunden:
    Zulassung von WDVS
    (Leider ohne Datums- und Quellenangaben)
     
    Viethps und Tilo gefällt das.
  3. #3 nordanney, 20.01.2023
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    Gar keins.
    Nur den im Falle einer Gewährleistung.
     
  4. #4 Tilo, 21.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2023
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    Hallo
    Standsicherheit, Brandschutz, Feuchteschutz, Waermeschutz., Dauerhaftigkeit. Das sind so die wichtigsten Punkte, die zu beachten und einzuhalten sind. Ließ dir bitte die Bauordnung für dein Bundesland, die entsprechenden Punkte zur Bauausführung und den Bauprodukten durch.
    Ich würde da schon ein System und einen Systemanbieter für die Fassade gern nehmen wollen.
     
  5. #5 petra345, 21.01.2023
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    Das Styropor, das Du an die Wand klebst, weiß nicht, ob es eine Zulassung dafür oder keine hat.

    Ich habe v or etlichen Jahren, als es noch nicht diese Vorschriften gab, festgestellt daß Styropor ohne Zulassung bei einem Fachhändler und die übrigen Komponenten von anderen Händlern, sehr wohl zusammen harmonieren. Das Styropor hatte den Hinweis, es zunächst für 6 Wochen zu lagern. Es wurde deutlich länger gelagert und schrumpfte dann doch noch geringfügig. Durch den Stufenfalz spielte das keine große Rolle. Die maximale verfügbare Stärke war damals 8 cm. Heute ist das zu wenig.

    Vor dem Verkleben wurden mit dem Kleber und dem Dämmstoff eigene Versuche über die Haftzugfestigkeit gemacht. Wurde das Styropor mit einer Drahtbürste etwas angeraut, war es nicht mehr rückstandfrei von der Wand zu trennen. Was will man mehr? Die heutigen Zulassungen verlangen diesen einfachen Handgriff nicht. Aber verboten ist er auch nicht.

    Bei den Versuchen wurden auch verschiedene Kleber verglichen. Billige Baumakt Fliesenkleber hatten deutlich geringere Werte für die Haftzugfestigkeit und sollten nicht benutzt werden.

    Die Kleber renomierter Hersteller unterschieden sich nicht. Sie waren aber dreimal so teuer wie eine Mischung aus Quarzsand mit Zement und Wasser mit flüssiger Haftemulsion.

    In den Unterlagen der Kleber kann man lesen, daß auch eine geringe Menge Kalk zugegeben wird. Das verbessert die Verarbeitung. Bis heute, also nach etlichen Jahrzehnten, sind keine Schäden an diesem gemischten System aufgetreten.

    Die Zulassungen sollen einerseits schlechte Qualität vom Markt fernhalten. Fragwürdiges Styropor kann offenbar noch erheblich schrumpfen. Aber sie erinnern auch etwas an die Zeit des Käfers der nach 80.000 einen Austauschmotor brauchte. Hatte der Kunde inzwischen einen nicht Originalen Schalldämpfer montiert, wurde für den Austauschmotor der Preis eines Original Schalldämpfers aufgeschlagen.
    .
     
  6. #6 Bolzhein, 21.01.2023
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    Danke für eure Antworten bisher!
    Sicherlich kann man durch Versuche zumindest mal sicherstellen, dass der Putz initial gut hält. Wie kritisch ist das auf lange Sicht? Ich würde mich in den A*** beißen, wenn nach Ablauf der Gewährleistung nach 5 Jahren die ersten Putzstücke abfallen. Oder ist davon auszugehen dass auch nach vielen Jahren der Putz noch hält wenn er initial gut gehalten hat?

    Zum Thema Gewährleistung: 5 Jahren habe ich über die Gewährleistung durch den Handwerker (VOB). Habe ich bei einem zugelassenen System darüber hinaus irgendwelche Gewährleistung?

    Was mich auch noch interessiert: Ist es üblich (und wird häufig praktiziert) ein WDV ohne System zu verarbeiten? Oder ist es eher die Ausnahme? Was habt ihr für Erfahrungen? Mit fällt es sehr schwer einzuschätzen ob man hier aus Faulheit das nehmen will was man schon immer genommen hat, oder ob das wirklich 'alle' so machen 'außer bei öffentlichen Trägern'.

    Schönes Wochenende!
     
  7. #7 Tilo, 21.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2023
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    Hallo
    Mit Styropor baust du ja schon mal nicht.
    Was du da bei deinem massiven Haus für eine Ständerkonstruktion + Holzfaser + Holzfaserplatte + Putz vorbauen willst, leuchtet mir noch nicht so ganz ein. Auch den Wärmeschutz, den du damit erreichst. Immerhin willst du ja eine KfW 55 schaffen.

    Natürlich hast du eine Gewährleistung, je nach Vertrag, ob VOB oder BGB. oder auch individueller schriftlicher Vereinbarung mit den Handwerkern. Vom Architekten hast du nichts, wenn nur HOAI 1 - 4. Alles was nach den 4 - 5 Jahren Gewährleistung kaputt geht, ist dein Thema und sind deine Kosten. Willst du eventuell verlängerte Zeiten über die Materialhersteller nutzen, dann musst du die vorher schon mit ins Boot nehmen und ihre Bedingungen beachten und erfüllen. Der Blechlieferant Prefa Dach und Fassade zum Beispiel, gibt für seine Produkte bis zu 40 Jahre Nicht Fassade, aber manch Dachziegelhersteller gibt bis 30 Jahre auf seine Produkte.
     
  8. Alex88

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    Heißt für mich, dass der Putzhersteller keine Gewährleistungs- bzw. Garantieleistung im Schadensfall übernimmt,
    könnte bedeuten, dass der Putz nicht auf der Dämmung hält, warum auch immer, dann hast du nach Ablauf der Gewährleistungfrist
    des Handwerkers die A.... karte und bezahlst den Schaden selber
    Sollten die Produkte, unabhängig voneinander, eine allg. bauaufsichtliche Zulassung (abZ) haben, wird es ein langer
    Gerichtsstreit
    ich pers. würde mich nicht darauf einlassen
     
  9. #9 klappradl, 21.01.2023
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    Ist das nicht sowieso der Fall?
     
  10. #10 Tilo, 21.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 21.01.2023
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    Hallo TE
    Das ist hier noch ein ganz schönes Rumgeiere. Sag doch bitte mal an, welcher Putz auf welche Platte dir konkret Sorgen bereitet oder was es auch immer ist. "Mit Putz B verträgt sich nicht mit Platte A, was soll ich machen ? " Kommen wir hier nicht weiter. Es gibt Systeme, es gibt Material - Verarbeitungsvorschriften und es gibt DIN - Normen.
     
  11. #11 Bolzhein, 22.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2023
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    Morgen,
    Also weg mit dem Eiern, her mit den Hühnern:
    Zwischen stehenden Holzstegen (verschraubt auf Bestandsmauerwerk) kommen Steicoflex-Holzfasermatten (24cm). Die Gefache werden anschließend mit 6cm Steico protect Holzfaser-Platten verschlossen.

    Vorschlag von Architekt und Verputzer ist das ganze mit sto-Produkten zu verputzen, obwohl dies in der Steico-Zulassung (steico.com > Download > Zulassungen > WDVS-Zulassungen Holzbauart) nicht aufgeführt ist. Architekt und Verputzer sind überzeugt von der Lösung obwohl sie diese Kombination nicht kennen und es auch (für mich) keinen Hinweis auf lange Haltbarkeit (jenseits der 5 Jahre Gewährleistung) gibt.

    Um eine Entscheidung zu treffen habe ich mir das ETAG04 Dokument angeschaut (s. o.), um ein Gefühl für die Zulassung zu bekommen. Die Zulassung macht Sinn, wenn wirklich alle Tests aus dem Dokument ausgeführt werden. Das Argument der Zulassung seitens V&A wird aber entkräftet, es sei nur für öffentliche Aufträge und außerdem seien Holzfaserdämmplatten-Materialien eh immer gleich, so dass sich keine Unterschiede in der Haltbarkeit ergeben, so lange man denn guten Sto-Putz verwendet.

    Ich kann als Bauherr ein Machtwort sprechen, dann habe ich aber zwei unwillige Geister mehr auf der Baustelle - das möchte ich nur dann tun wenn es notwendig ist. Die zwei sind ansonsten gute Leute.

    Viele Grüße,
    bolzhein
     
  12. #12 Fabian Weber, 22.01.2023
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    Was sagt denn die Ausschreibung des Putzers?

    Stand da drin, dass er auf das Steico-System aufbauen soll?

    Machtwort könnte auch Nachtrag für Putzer bedeuten.

    Daher erstmal das Mehrkostenrisiko mit dem Architekten klären, bevor Du irgendwelche Anweisungen erteilst.

    Sto ist ein sehr guter Hersteller, da kannst Du auch mal in der Anwendungsberatung anrufen.
     
    BaUT gefällt das.
  13. #13 Tilo, 22.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 22.01.2023
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    Hallo
    Das ist der richtige Weg. Du oder dein Architekt an Sto ran und das ordentlich besprechen. Anwendungstechniker vielleicht vor Ort.

    Link
    DE

    Steico empfiehlt andere Hersteller laut Anlage.
    Ich kann verstehen, wenn du da einige Bedenken hast und du von den Zulassungen nicht abweichen willst.
    Das kannst, darfst und musst du auch offen kommunizieren. Der Putzhersteller Sto ist gut, aber Baumit, Hasit, Knauf und wie die anderen heißen, sind ja nicht deshalb schlecht und du hättest ein geringeres Risiko.

    Die Putzerfirmen haben immer ihren Favoriten bei welchem sie natürlich auch ihre Jahres - Konditionen und, was die Verarbeitung betrifft, ihre Erfahrungen und Ansprechpartner haben. Die schwören dann darauf und möchten ungern abweichen. Dein Architekten müsste aber da auch eher auf deiner Seite stehen und Wert darauf legen im System zu bleiben. Meistens sind die Abweichungen vom System nur aus Kostengründen, obwohl das bei Sto nun eigentlich gerade nicht der Fall sein sollte.
     

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