Wdvs-Sachaden

Diskutiere Wdvs-Sachaden im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Freistende Giebelmauer , Blechabdeckungsabkantung 4cm , Abstand 3cmvon der Wand , Höhe 10-15 m , Mauer mit Holzbohle abgedeckt , darauf die...

  1. #1 schwarzmeier, 24.01.2009
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    Freistende Giebelmauer , Blechabdeckungsabkantung 4cm , Abstand 3cmvon der Wand , Höhe 10-15 m , Mauer mit Holzbohle abgedeckt , darauf die Blechverwahrung .
    WDVS aus Eps , min. Unterputz , min. Modellierputz K2 mit Siloxanfinisch .
    Oberputzschäden durch Wasserfehlleitung mangels zu kurzem Abkantwinkel der Blechverwahrung(Lt.RILI Dachdecker/Spenglerhdw. über 8mGeb.höhhe >80mm).
    Unterputzdicke ca4-5mm , Oberputzdicke >2mm Schichtdicke.
    SV-Dipl.Ing.IHK München sieht die kausale Schadensursache in der zu geringen Unterputzdicke . Unterputz ist schadenfrei , Oberputz in den dauerhaft Niederschlagswasserbelasteten Bereichen der Wetterseiten geschädigt . Zu geringe Blechabkantungswinkel werden als nur "Schadensbeschleunigend" bewertet .
    Das gesamte Gutachten wurde nach bereits sanierter Fassade ausschliesslich anhand von Bildern unbekannter Dritter (Klägerseits)
    ohne den IST-Zustand des Fassadenschadens selbst im Realzustand gesehen zu haben .
    Die Schichtdicke bez.der SV anhand eines Bildes , nahm als Reverenzwert an , dass das Gewebe(Systemöffnung auf Bild) "ÜBLICHERWEISE 4/4mm Maschenweite hatund damit der Unterputz <3mm Dicke aufweisen muss .
    Der SV behauptet , entgegen der abZl.(3-5mm),dass der UP mindestens 5mm Dicke haben muss .
    Nachdem Ihm dann erklärt wurde dass die Maschenweite des Gewebes 7/7mm beträgt und die UP-dicke dann hochgerechnet ca 5mm u.mehr betragen muss , änderte der SV Deine wertung nicht und macht den Unterputz als kausal für das VERSAGEN DES GESAMTSYSTEMS verantwortlich .
    Wie bewerten die Kollegen das ?
    1.: Kausalschuldfeststellung des Schadens ?
    2.: Gutachtenerstellung allein anhand von Bildern unbekannter Dritter ohne reale Mess-skalen und Proben ,skuriler Reverenzmassannahmen , geschätzt durch Fotos?
    Einschlägige Fachliteratur (B.Bücher ,Fraunhofer-Baulino,Herstellervorgaben,Zulassungsbescheid ect.)wurden ignoriert und nur di Eigenmeinung als massgeblich dargestellt .
    Hätte gerne die Expertensicht darüber gesehen .
    Ist das seriös ?:konfusius
     
  2. Robby

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    Ich musste auch schon GA anhand von Bildern erstatten, aber lediglich weil der Beweis (Beurteilungsbauteil) zerstört war oder entfernt werden musste (Dringlichkeit).

    Ist doch hier ähnlich? Wenn die Bilder dann Eindeutig dem Objekt zugeordnet werden können ist es (mit Hinweisen) möglich.

    Ansonsten ist ein OT idR immer erforderlich.

    Der kausale Zusammenhang muss die Ursache Eindeutig erklären und die "Nebenschauplätze" eindeutig ausschließen. Also einen Schaden auch ohne die Abdeckung als sicher anzeigen.

    Wenn jetzt nach Instandsetzung (mit geicher Abdeckung) kein Schaden da ist, könnte er nicht Unrecht haben.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    PS: Die aRdT als Grundlage sind anzuführen. Ein SV kann sehr wohl seine Erfahrung ins Spiel bringen (sogar gewünscht). Jedoch sind die aRdT als Bewertungsgrundlage anzusetzen.

    Es ist (gerade in solchen Fällen wie Beweis zerstört) immer leicht "nachzukarten" und das KollegenGA anzugreifen.

    Wenn es nicht Ursächlich falsch ist, rürhrt man da nicht dran wenn es in die richtige Richtung geht. (Jetzt Schadenfrei und das dauerhaft sichergestellt, regelgerecht!)

    Sollte der "Kollege" aber den Eindruck von "Verwirrung" zeigen und das Ding grauselig sein, dann kann man auch mal härtere und klarere Worte verwenden.
     
  4. #4 schwarzmeier, 24.01.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24.01.2009
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    Eben nicht , Robby ,.Die gesamte Blechverwahrung wurde erneuert und gem. den a.a.P.d.T. erstellt .
    Hab vergessen , das schon drei Vorgutachten vorlagen und zu ganz anderen Ergebnissen kamen ,wenn z.t.auch zweifelhaften Ansichten (z.B.SV-xxx).
    Keiner der Vorgutachter entnahm vor der Sanierung bei IST-Zustand Proben .
    Allein der SV-yyy erkannte die Wasserfehlableitung mangels fachgerechter Blechverwahrung .
     
  5. Robby

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    Na ja, sowas ist dann eben nur mit verdammt viel Schreibarbeiten mit einem guten Juristen zu bewerkstelligen. Wenn es "total daneben" war und der SAche in keinster Weise dient muss man den "Kollegen" auch ab und an einen "Anschubser" aus dem Verfahren verpassen. Passiert gar nicht sooo selten.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hmm , das ist ein öffentliches, für jeden einsehbares Forum -> die Namen mal löschen, gerade in so einem Fall, kann das sauer aufstoßen.
     
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