Welche Pflichtaufgaben hat ein Architekt?

Diskutiere Welche Pflichtaufgaben hat ein Architekt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hi, ich habe mal eine Frage zu den Aufgaben eines Architektes. Wir haben einen Architekten beauftragt die Planung unseres Hauses in Angriff...

  1. #1 donmuellos, 15.01.2009
    donmuellos

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    Hi,

    ich habe mal eine Frage zu den Aufgaben eines Architektes.

    Wir haben einen Architekten beauftragt die Planung unseres Hauses in Angriff zu nehmen und darin sollte unter anderem das Einholen von Angeboten u.a. vom Rohbau sein.

    Wir haben diesbezüglich auch zwei Angebote bekommen.

    Da ein Freund von mir bei einem Baustoffhandel in gehobener Position arbeitet, wollte ich mir von ihm eine Aufstellung machen lassen, was es kosten würde bei ihm die Materialen zu holen und eine Baufirma auf Lohnkosten arbeiten zu lassen.

    Mein Freund hat nun das Angebot gesehen und meinte, damit könne er nicht zu 100% was anfangen. Es wäre besser ich hätte das Leistungsverzeichnis.
    Ich rufe also Architekt hat und Frage nach. Er meinte nur, wenn Angebot nicht ausreicht solle ich die Pläne mit dazugeben.

    Ein andere Freund, der im Besitz einer größeren Baufirma ist, meinte, dass der Architekt eventuell kein LV erstellt hätte...

    Kann ich dies auf jeden Fall verlangen? Ich meine ich muss doch erfahren dürfen, wie das Angebot zu stande kam, oder?

    Kann mir hier jemand weiter helfen??

    Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn das beauftragt ist, MUSS der Architekt Ihnen das LV (seine Fassung, die an die Firmen ging) übergeben (ausser im Vertrag wäre das ausgeschlossen).

    Sind denn die beiden Ihnen vorliegenden Angebote in Inhalt und Reihenfolge gleich oder völlig unterschiedlich.
    Ersteres wäre ein Indiz für ein LV, letzteres für Angebot nach Zeichnung.

    Noch ein Wort zu Ihrer Idee.
    ZUm einen hätte das schon im LV drinstehen können/müssen. Zum anderen wird es zu 99,9 % teurer, ausser Ihr Freund schenkt Ihnen das Material!
    Sinnvoller wäre es da, den Firmen den Kontakt zu Ihrem Freund zu geben und die prüfen dann dessen Konditionen und sehen, ob der Stammhändler oder Ihr Freund günstiger ist.

    MfG
     
  3. #3 donmuellos, 15.01.2009
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    OK,

    schon mal danke für die Info.

    die Angebote sind von den Positionen komplett identisch.

    Mein einer Freund meinte, um einen Überblick über die Kosten zu haben, wäre es sinnvoll die Kubikmeter umbauten Raumm zu wissen, ist dies sinnvoll?

    Und naja...einen Vertrag in dem Sinne haben wir keinen abgeschlossen....:deal
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2009
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    Dann hat er entweder Angebot 1 kopiert und an Firma 2 gesandt oder beide hatten ein LV

    Wozu. Ich baue 800 m³ umbauten Raum für 250€/m³ (einfache Ausstattung, statisch simpel) und 400€/m³ (Edelhaus mit kompliziertem Tragwerk).
    Sie müssten doch eine Kostenermittlung (oder mehrere) haben.

    Ganz schnell nachholen
     
  5. #5 donnerwetter, 23.01.2009
    donnerwetter

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    Doch! Es gibt keine Schriftformerfordernis. Wenn nichts vereibart ist, dann gelten die Mindessätze der HOAI. I.d.R. gelten dann auch die LP 1-9 als beauftagt. Kann noch ne böse Falle werden, wenn das Architektenhonorar nur mündlich vereinbart wurde, und unterhalb der Mindessätze liegt.

    Gruß


    Donnerwetter
     
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