Welche Vorraussetzungen brauche ich für einen Immobilienkredit mitbringen?

Diskutiere Welche Vorraussetzungen brauche ich für einen Immobilienkredit mitbringen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich möchte baldein Haus bauen. Habe eine 4-köpfige Familie und bin allerdings nur Geselle. Muss man ein Mindeseinkommen oder soetwas haben? Mein...

  1. plausi

    plausi

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    Ich möchte baldein Haus bauen. Habe eine 4-köpfige Familie und bin allerdings nur Geselle. Muss man ein Mindeseinkommen oder soetwas haben? Mein Arbeitsvertrag ist (erstmal) unbefristet, da sollte ich doch einen Immobilienkredit bekommen können, oder???
    Vielen Dank schon einmal füreure Hilfe
     
  2. #2 Baufuchs, 02.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Einkommen muss so hoch sein, dass nach Abzug der Belastung aus der Baufinanzierung noch genügend freies Einkommen für den Unterhalt des Hauses und für die Lebenshaltungskosten der Familie übrig bleibt.

    Bei einer Familie mit 2 Kindern besteht die Möglichkeit der Förderung des Bauvorhabens mit Fördermitteln des Landes NRW.

    Die Förderrichtlinien für 2011 werden in Kürze herausgegeben.

    Auskunft über diese Fördermittel erteilen die Wohnbauförderungsämter bei der Kreisverwaltung.
     
  3. cc24

    cc24

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    ...... nicht nur die Belastung aus der Baufinanzierung, sondern auch die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten werden mit festgelegten Beträgen in die Belastung einbezogen.
    Diese können für die Belastungsberechnung einige tausend EUR ausmachen. Grundlage ist die Wohnfläche. Somit werden neben den Zins-und Tilgungsaufwendungen bei einer Wohnfläche von 140 qm ca. 350 EUR monatlich auf die Belastung angerechnet.
    Der Mindestrückbehalt nach Abzug von Zins-und Tilgungsleistungen und Bewirtschaftungs-und Instandhaltungskosten beträgt aktuell ca. 1.400 EUR. Weitere Kredite, Lebensversicherungsbeträge, Bausparbeitrag werden auch in die Belastung einbezogen.

    Eigenkapital wird, wie bei anderen Finanzierungsinstrumenten natürlich auch vorausgesetzt.

    Solltet ihr keine Fördermittel beantragen und "konventionell" finanzieren, hat jede Bank ihre eigenen Vorgaben, was die Rückbehalte betrifft. Bewirtschaftungskosten werden in jedem Fall auch da berücksichtigt.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  4. #4 Baufuchs, 02.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wer lesen kann:


    Die von cc24 angenommen Beträge stammen aus den 2010er Richtlinien und können sich für 2011 ändern.

    Der Vollständigkeit halber:

    Ggf. kann auch ein Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz berücksichtigt werden, um den dann das Einkommen niedriger sein darf.

    Fazit:
    Eine exakte Auskunft, was möglich ist, kann es hier nicht geben, da dazu die notwendigen Angaben fehlen.
    Also: Termin für Beratungsgespräch beim Wohnbauförderungsamt (Kreisverw.) vereinbaren.
     
  5. cc24

    cc24

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    @baufuchs
    Sollte auch nur eine Erklärung zu den UNTERHALTUNGSKOSTEN anhand eines Beispieles sein, damit der TE ein Gefühl für Zahlen bekommt.

    P.S.: ich gehöre zu der Gruppe Menschen, die lesen können.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  6. #6 Baufuchs, 02.01.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann ist es ja gut..:winken
     
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