Wer erstellt die Heizlastberechnung

Diskutiere Wer erstellt die Heizlastberechnung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir sind in Planung mit Erstellung eines EFH. Grundrisspläne und bauantrag werden vom Architekten erstellt....

  1. #1 Bauto76, 06.06.2012
    Bauto76

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    Hallo zusammen,

    wir sind in Planung mit Erstellung eines EFH.

    Grundrisspläne und bauantrag werden vom Architekten erstellt.

    Wir stellen uns derzeit die Frage (Preislich) welche Heizungsanlage wir einbauen sollen? (Gas mit Solar für Warmwasser, Luftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe).

    Für verschiedene genaue Angebote einer Fachfirma wäre eine Heizlastberechnung nach DIN 12381 erforderlich teilte uns diese mit.
    (Grobe Schätzung 8 KW Pumpe bei Erdwärme würde reichen) Grundrissplan liegt der Fa. vor.

    Hausgröße: 1 1/2 Geschoss, ca 185m² Wohnfläche, ohne Keller, Fußbodenheizung geplant, 36,5er Bimsthermstein,
    Fenster 3-Fachverglasung

    Mit einer groben Schätzung kann ich aber nichts anfangen!!!!!


    Da nocht nicht geklärt ist welche Materialien verwendet werden (genaue Bezeichnung des Steins etc.) drehen wir uns ein wenig im Kreis!

    Der Architekt sagt beim Bauantrag muss das heizkonzept angegeben werden.
    Für ein Angebot der Heizungsanlage benötigen wir aber eine Heizlastberechnung.

    Diese, sagt der Architekt, sei nicht seine Aufgabe, sondern würde dann mit der BERECHNUNG DER STATIK VERGEBEN.
    Die Statik wollten wir allerdings vom Deckenhersteller machen lassen.

    Welche Möglichkeit haben wir jetzt?????

    -Wer wählt die Materialien aus zur Erreichnung der ENEV
    -Wer erstellt jetzt nach welchen Unterlagen die Heizlastberechnung sodass wir die Angebote erhalten und auswerten können und den Bauantrag in Bewegung kriegen.

    Bin über hilfreiche Antworten sehr dankbar

    Gruß Tom
     
  2. #2 Achim Kaiser, 07.06.2012
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    Wenn ich auf die Berufsangabe schaue ... dürfte sich die Frage nicht stellen.

    Die Einhaltung oder Unterschreitung der EnEV (KFW irgendwas - je nach Zielvorgabe) ist Aufgabenbereich des Architekten.
    Er legt Dämm- und Ausführungsstandards der Gebäudehülle und die Art der Beheizung fest.
    Selbst wenn er nicht selbst berechnet und diese Aufgabe deligieren will, so bleibt er für die Ausführungsparameter verantwortlich.

    Eine vollumfängliche Gebäudestatik vom Deckenwerk halte ich einfach mal für ein Gerücht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Jürgen V., 07.06.2012
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  4. R.B.

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    Dann solltest Du zuerst einmal die Grundlagen klären, und zusammen mit Deinem Architekten so Dinge wie Wandaufbau etc. definieren. Für die EnEV ist, wie Achim schon geschrieben hat, der Architekt zuständig, der das evtl. delegiert.
    Das hat aber noch nichts mit der Heizlastermittlung zu tun. Diese kannst Du beauftragen, entweder bei einem Haustechnikplaner (im EFH Bereich eher selten) oder über den Heizungsbauer. Ich würde in diesem Zusammenhang auch gleich die FBH mit dimensionieren lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Bauto76, 08.06.2012
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    Gebäudehülle ??

    Danke schon einmal für die hilfreichen Antworten.

    Die Heizlastberechnung ist Sache eines Fachmannes, z.B. eines qualifiziertem Heizungsunternehmens.
    Das hab ich verstanden.

    Mein Architekt hat mir nach erneuter Rücksprache mitgeteilt, das es einen Unterschied in der Qualität der Gebäudehülle gibt wenn verschiedene Heizungsystheme zum Einsatz kommen.???

    Er hat mir zu einem Beratungsgespräch mit seinem Statiker geraten der auch die Funktion des Energieberaters übernimmt.
    Der würde erst nach Berechnung der Statik die Gebäudehülle festlegen. (getrennt nach Einsatz des Heizsystems, Gas mit Solar oder Wärmepumpe)
    Ist dem so, oder will hier einer Geld verdienen??

    Ist es tatsächlich so das wenn ich mich für eine Wärmepumpe entscheide die Gebäudehülle wesentlich besser gedämmt sein muss/soll als bei einer Gasheizung?

    Die Energie die das Haus während des Heizens benötigt bleibt doch gleich!

    thx schon mal für weitere Antworten
     
  6. #6 Achim Kaiser, 09.06.2012
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    Grundsätzlich - also ganz grundsätzlich - legt an einem Bauvorhaben einer was fest .... das ist der mit dem Geldbeutel in der Tasche .... nennt sich Bauherr. Der darf ja auch die ganze Musik, die er bestellt, bezahlen.
    Schlussendlich ist auch der Bauherr für die Einhaltung der EnEV - durch entsprechende Beauftragung - verantwortlich.

    Weder Architekt noch Statiker trifft die Entscheidung welches Heizsystem zum Einsatz kommt.
    Die können alle nur die Auswirkungen der Entscheidung aufzeigen.

    Die EnEV (Energieeinsparverordnung) ist ein Bewertungssystem das einen Mindeststandard festlegt, der als Vergleichswert herangezogen wird. Dort sind auch die verschiedenen Energieträger bewertet.

    Um überhaupt mal anfangen zu können irgendwas zu berechnen oder zu bewerten brauchts grundsätzliche Festlegungen ... wird das Gebäude z.B. mit Mauerwerk (wenn ja welches ... mit oder ohne Vollwärmeschutz) oder Holzrahmenkonstuktion mit XY cm Dämmung hergestellt. Dach mit wieviel Dämmung, Fenster welcher Dämmstandard etc etc etc.

    Diese *Grundfestlegungen* mussen einfach irgendwann festgezurrt werden. Ich wette so tendenzmäßig kannste das heute schon fürs Gebäude grob benennen.

    Die Heizsysteme werden ähnlich *bewertet*. Fossile Energieträger also Öl, Gas kommen schlechter weg als regenerative Energien wie Pellets, Stückholz oder Wärmepumpe.

    Je nachdem wie das alles im Detail nun aussieht kann schon sein, dass eine Entscheidung für eine bestimmte Energieform dazu führt dass z.B. an der Gebäudedämmung nachgelegt werden muss.
    Es kann auch vorkommen dass Bauherr (das ist der mit dem Geldbeutel ... you remember ? ....) z.B. festlegt : Solaranlage will ich nicht ---> kann man, dann muss aber der Gebäudedämmstandard angehoben werden um den Nachweis als Ersatzmaßnahme gebacken zu kriegen.

    .... und nach welchen Annahmen hat der Architekt seine Baukosten ermittelt ?
    Heisst *irgendeinen* Standard muss er da ja angenommen haben (selbst wenn der nun nicht in Stein gemeiselt ist)

    Nen Statiker oder Tragwerksplaner brauchste immer ... den EnEV Nachweis genauso.

    und ja - Geld verdienen wollen auch diese Leute - blos reich werden sie in der Regel davon nicht unbedingt.

    Insgesamt hab ich den Eindruck .... entweder ist Architekts Sprachgebrauch etwas über den Wolken oder Bauherr sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr ....

    Noch nen Tip : Lass die Berufsbezeichnung ändern .... denn nem Bautechniker muss man nicht erklären was nun die Henne und was das Ei ist .... sonst kann er seinen Lappen gleich verbrennen. Die Ahnungslosigkeit kauft keiner ... von nem Bautechniker.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Bauto76, 09.06.2012
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    hx für die fachkompetente Antwort Herr Kaiser,

    unser Architekt ist in Sachen Erklärung etwas wortkarg.

    Wir sind zur Zeit erst bei der Entwurfsplanung des Grundrisses, über Kosten haben wir uns noch nicht unterhalten.
    Der Sinn meiner Eingabe des Themas war ursprünglich der, ab wann hab ich die Möglichkeit vernünftige Angebote zur Abwägung des Heizsystems zu erhalten.

    Habe nächste Woche einen Beratungstermin mit dem Energieberater. Mit Ihren Vorinformationen werde ich dann wohl schlauer sein.

    Was die Angabe der Berufswahl betrifft muss ich zugeben wohl ein wenig voreilig gewesen zu sein. Bin derzeit noch in Fortbildung zum Bt (Fachrichtung Tiefbau) und hatte mit Bauantrag, ENEV und solchen Sachen noch nichts zu tun.

    bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Antwort und

    wünsche ein schönes Wochenende

    Gruß Tom
     
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