Widerrufsfrist Kredit verstrichen!Was tun?

Diskutiere Widerrufsfrist Kredit verstrichen!Was tun? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir waren kurz vor unserem Hauskauf (Notartermin nächste Woche).Die Finanzierung war unter festen Tüchern und die Darlehensanträge bereits...

  1. #1 Bonsai00, 26.03.2010
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    Hallo,
    wir waren kurz vor unserem Hauskauf (Notartermin nächste Woche).Die Finanzierung war unter festen Tüchern und die Darlehensanträge bereits Anfang März unterschrieben.Die Darlehenszusage erhielten wir am 10.03.10.
    Am 17.03.10 wurde der Kreditantrag erneuert (Summe wurde erhöht).Die erneute Darlehenszusage erhielten wir am 19.03.10.
    Gestern wurde uns vom Verkäufer mitgeteilt das er das Haus verkauft hat.
    Würden wir vom schlechtesten Fall ausgehen ist die Widerrufsfrist des Kredits verstrichen (da erster Antrag Anfang März war).
    Habe ich mit Forderungen der Bank oder vom Notar (Kaufvertragswentwurf bereits erhalten) zu rechnen und kann ich den Verkäufer in Regress nehmen (was ich kaum glaube da noch kein Notartermin)?
    Heute haben wir den Kredit widerrufen.Der Bankberater teilte uns tel.mit das er das nicht entscheiden kann und den Widerruf an die Zentrale senden muss.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Bank wird sich kaum quer stellen.
    Ohne Haus keine Sicherheit, ohne Sicherheit kein Kredit. Da der Kredit zweckgebunden war sehe ich keine Probleme.

    ABER wer weiß schon wie Deine Bank drauf ist. Die kommen momentan auf die verrücktesten Ideen um Geld zu verdienen.

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Du gegen den Verkäufer eine Forderung geltend machen kannst, zumal noch nichts verbindlich vereinbart war. Ich habe damals mit dem Verkäufer eine Art Vorvertrag (notariell) geschlossen in dem Schadenersatzansprüche definiert wurden, für den Fall dass der Verkauf scheitert. Das hat zwar ein paar Euro (bzw. damals DM) gekostet, war es mir aber wert.

    Mal abwarten was Deine Bank sagt. Dann notfalls einen Juristen beauftragen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 ecobauer, 26.03.2010
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    Die Widerrufsfrist für den Kredit beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf dem Kreditvertrag und somit auch auf der gesonderten Widerrufserklärung.
    Der bloße Antrag bewirkt noch keinerlei Verpflichtungen.
     
  4. #4 Bonsai00, 26.03.2010
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    Die gesonderte Widerrufserklärung wurde vor 16 Tagen von uns unterschrieben
     
  5. #5 ecobauer, 26.03.2010
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    Das passt aber nicht zu den gemachten Daten!!
    Wenn ein neuer Kreditvertrag geschlossen wurde - weil sich da ja wohl was geändert hat - dann ist auch die Widerrufserklärung erneut mit dem aktuellen Datum zu unterschreiben.
    Alles andere ist Murks und nicht zulässig!!!:bef1021:
     
  6. #6 Bonsai00, 26.03.2010
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    Was könnte uns denn schlimmstenfalls passieren sollte die Widerrufsfrist überschritten wurden sein.Welche Forderung könnte die Bank an uns stellen?
     
  7. #7 ecobauer, 26.03.2010
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    Die könnte schlimmstenfalls auf die Idee kommen und Vorfälligkeitsentschädigung berechnen und verlangen. Oder Schadenersatz, der jedoch nur seeeeeehr schwer nachvollziehbar für den Kunden wäre.
    Ich würde die vorgezogene Unterschrift auf der Widerrufserklärung angreifen und dann den Kredit im Rahmen der Frist sofort widerrufen!
     
  8. Ayindi

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    Denke auch, wenns hart auf hart kommt zählt nur die Unterschrift für den ECHTEN Darlehensvertrag und nicht für den Antrag. :bef1021:
     
  9. #9 steinlaus, 27.03.2010
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    Hallo,

    wir hatten Ende letzten Jahre eine ähnliche Situation. Bei uns hat die Bank die Widerrufsfrist auf der Basis des letzten Kreditvertrags laufen lassen (wäre bei Euch der 17. März gewesen).

    Sollte die Bank die Widerrufsfrist als verstrichen erachten, könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden - zur Orientierung: http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?view=showVfRechnerInput

    Übrigens sind Banken manchmal gnädig zu stimmen, wenn man die nächste Finanzierung gleich nachschießt (anderes Objekt).

    Weiterer Hinweis: Überprüft Eure SCHUFA - ein nicht abgerufener, aber unterschriebener Kredit wirkt sich u.U. negativ aus. Wir haben hier um schriftliche Bestätigung gebeten, dass kein Negativ-Vermerk erfolgt. Das ist uns zugesagt worden.

    Was den Notar angeht - das ist in unserem Falle über den Verkäufer geregelt worden, weil auch bei uns die Absage nicht in unserer Verantwortlichkeit gelegen hat.

    Viel Glück!
     
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