Wie viel Trittschall darf bei mir in meiner Wohnung ankommen?

Diskutiere Wie viel Trittschall darf bei mir in meiner Wohnung ankommen? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Ich wohne in einem Wohnhaus aus den 50ern, dass aber 2010 vollenkernt- und saniert wurde. Nun ist es so, dass wir von unseren Nachbarn links,...

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  1. #1 smh04, 14.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2018
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    Ich wohne in einem Wohnhaus aus den 50ern, dass aber 2010 vollenkernt- und saniert wurde. Nun ist es so, dass wir von unseren Nachbarn links, rechts und unterhalb absolut nichts mitbekommen, unsere Nachbarn oberhalb sind aber richtige Nilpferde. Wir wissen sofort wann sie nach Hause kommen und wann sie die Wohnung auch wieder verlassen, weil sie so herumlatschen. Wir können keinen Abend entspannt vor dem Fernseher sitzen weil unsere lieben Nachbarn immer wieder lautstark durch die Gegend rennen - und dabei haben sie angeblich beide normale Hausschuhe an. Wir haben sie auch schon wirklich freundlichst gebeten auf uns Rücksicht zu nehmen - das hat genau 2 Wochen angehalten und nun trampeln sie wieder genauso wie zuvor.

    Meine Frage ist nun: Sind es hier meine Nachbarn die wirklich derartige Elefanten sind oder ist die Trittschalldämmung in meiner Wohnung eine derartige Katastrophe (habe auch schon mit einer Dezibel App gemessen - wenn die Nachbarn durch die Gegend rennen zeigt die App im günstigsten Fall 55-60 db an oder wenns ganz arg ist bis zu 70-75db - bei kompletter Ruhe habe ich in meiner Wohnung ca. 35 - 40 db). Was würde es mich Kosten ein Gutachten für eine Trittschallmessung durchführen zu lassen und zahlt sich dass in einer Mietwohnung überhaupt aus?
     
  2. #2 Fred Astair, 14.06.2018
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    Bei so einem alten Kasten, mit womöglich noch Holzbalkendecken (?) wäre ein Gutachten (ca.300 - 800 €) rausgeschmissenes Geld weil Du schlicht nichts damit anfangen kannst. Das "Rumlatschen" gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und auch ein "schwerer Gang" ist nicht zu beanstanden.
    Was anderes wäre es, wenn die über Dir mit Rollschuhen fahren, oder im Flur kegeln würden.
    Such Dir eine andere Wohnung oder werde toleranter.
     
  3. #3 Lexmaul, 14.06.2018
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    Bei kompletter Ruhe 35-40 dB? Da würde ich mir eher über die App Gedanken haben - so laut ist unser Kühlschrank :D
     
  4. #4 smh04, 14.06.2018
    Zuletzt bearbeitet: 14.06.2018
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    Nein, es sind Betondecken... und keine Angst ich habe nicht vor hier länger als nötig zu bleiben. Leider baut sich mein Haus, dass ich vorhabe zu bauen auch nicht wie bei Cinderella im nächsten Augenblick - ich möchte einfach für die nächsten 1,5 Jahre nicht wahnsinnig werden. Ich würde daher nur Menschen mit konstruktiv logischen und wertvollen Beiträgen bitten zu antworten. Das hat nichts mit Toleranz zu tun, sondern mit gegenseitigem Respekt und Rücksichtsnahme, in einem Mehrparteienhaus - ich lauf ja auch nicht in meiner Wohnung wie ein Elefant rum.

    @Lexmaul: deine Antwort, soll man die auch verstehen.... Zimmerlautstärke im Ruhezustand liegt zwischen 30 und 40db... kann man überall im Internet nachlesen.
     
  5. #5 Fred Astair, 14.06.2018
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    Kommt schon hin. Wenn da keine Schallschutzfenster eingebaut wurden, was wir nicht wissen, sind 35-40 dB(A) nicht abwegig.
    Die Schallmessung per Handyapp ist gar nicht so schlecht. Habe mein S8 mal mit meinem kalibrierten Schallpegelmessgerät verglichen.
     
  6. #6 Lexmaul, 14.06.2018
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    Also nur noch Beiträge, die Dich bestärken, Deine überempfindlichen Wahrnehmungen mittels Gutachten zu einer klaren, schadensersatzfähigen Forderung umzumünzen?

    Sorry, dann bitte weiter ins Märchenforum
     
    Fred Astair gefällt das.
  7. #7 Lexmaul, 14.06.2018
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    Er hafte absolute Ruhe geschrieben - damit meinte er dann die Nachbarn? Ich hätte es auf die Umgebung bezogen.
     
  8. #8 Fred Astair, 14.06.2018
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    Sollen nur welche antworten, die Deine Wunden lecken?
    Respekt und Rücksichtahme darfst Du bei Deinen Obermietern einfordern, nicht bei uns. Wir trampeln nicht. Wenn Du mir nicht glaubst, dass Du, nach Deiner Beschreibung des Verhaltens Deiner Nachbarn keine Chance hast, rechtlich weiterzukommen, dann schmeiß das Geld für Gutachter, Anwalt und Gericht raus.
    Ich glaube aber, die Knete wäre in Deinem Neubau besser aufgehoben.
    Und ja, es hat wohl mit Toleranz zu tun, ob man ein Geräusch als störend empfindet.
     
  9. smh04

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    Ich bin nicht hier um meine Wunden zu lecken. Ich wollte nur sachliche Antworten. Mit Unsachlichkeit habt ihr angefangen und ich habe geantwortet. Ich wollte sachlich nur wissen, was db mäßig zulässig ist und wie viel ein Gutachten kostet und ob es sich auszahlt. Eure persönlichen Meinungen zu Toleranz, etc. waren absolut nicht gefragt.
     
  10. #10 Fred Astair, 14.06.2018
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    Wo sind wir unsachlich geworden?
    Unsere persönlichen Meinungen musst Du Dir hier gefallen lassen. Die sind der Preis für kostenlose Beratung, die allerdings selten umsonst ist. Du kannst auch nicht bestimmen, wer antworten darf und wer nicht. Das steht Dir nicht zu.
    Was Du mit den Antworten machst, ist Dir und Deiner Intelligenz überlassen.
    Mittelmäßig Begabte hätten aus den bisherigen Antworten längst herausgelesen, dass es für einen Bestandsbau aus der Nachriegszeit keinen Anspruch auf einen bestimmten maximal zulässigen und vor allem durchsetzbaren Schallpegel gibt, solange Du nicht nachweisen kannst, dass Deine Nachbarn in der Wohnung Dinge tun, die sie dort nicht tun dürfen. Herumlatschen gehört nicht zu den verbotenen Tätigkeiten. Das dürfen die sogar bis weit nach 22.00 und wenn die Blase drückt auch mitten in der Nacht.
     
  11. smh04

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    Ok. Es tut mir leid. Ich wusste nicht, dass ich hier nicht beim Bauexpertenforum, sondern beim Klatschweiber-, Selbstbeweihräucherungs-, Egomanenforum gelandet bin. Und tschüss.
     
  12. #12 Fred Astair, 14.06.2018
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    Tschühüss.
     
  13. #13 Lexmaul, 14.06.2018
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    Immer die gleichen, kindischen Reaktionen, wenn es mal nicht so läuft...
     
  14. SIL

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    Eigentlich ist da ja klar geregelt, bei einer Kernsanierung mit massiver Betondecke im normalen Standard sind es wohl 48 dB ist so der Grenzwert ca, bei einer Messung von über 70dB ist definitiv ein Ausführungsfehler vorhanden, der kann verschiedene Ursachen haben.
     
  15. #15 Andybaut, 14.06.2018
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    So wie ich das sehe wird dir der Schallschutz aus den 50er Jahren geschuldet.
    Keine Ahnung wie der damals war, aber falls es was gab wird der vermutlich auch eingehalten.
    Einfach alleine deshalb, weil die Anforderungen auch heutzutage nur dem Gesundheitsschutz dienen.

    Als Anhaltspunkt kann man für NEUE Wohnungen ansetzen:
    wenn du die Schritte hörst, aber keine exakte Position zuordnen kannst, dann wird der Schallschutz vermutlich OK sein.
    wenn man die Schritte punktgenau orten kann, dann ist der Schallschutz vermutlich nicht OK.

    Gilt aber nur für neue Gebäude.
    Das Gutachten wird also vermutlich nur den Gutachter freuen.
     
  16. SIL

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    Es ist auch schlecht vorstellbar das bei Sanierung 2010 kein Schallschutz Konzept vorlag.
     
  17. #17 Andybaut, 14.06.2018
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    Sicher? Wenn das als kernsaniert angepriessen wurde, dann vielleicht, aber so grundsätzlich müsste doch auch hier Bestandsschutz gelten?
    Ist aber bei mir auch nur eine Vermutung.
     
  18. smh04

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    @ Sil und @ Andybaut. Vielen Dank für eure Antworten. Zumindest weiß ich jetzt schon mal eher woran ich bin.
     
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    Nein nicht bei Kernsanierung 2010 als ernsthaft im Mehrgeschoss.
     
  20. #20 Fred Astair, 14.06.2018
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    Weißt Du, wie und was da saniert wurde?
     
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