Wie vorgehen bei nachträglich erkanntem Mangel?

Diskutiere Wie vorgehen bei nachträglich erkanntem Mangel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Landschaftsbauer hat recht viel Schlämmsand vom Pflastern in die Spritzschutzschicht ums Haus gekehrt. Bei Starkregen führt das zu...

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    Unser Landschaftsbauer hat recht viel Schlämmsand vom Pflastern in die Spritzschutzschicht ums Haus gekehrt. Bei Starkregen führt das zu entsprechendem Schmutz auf dem Klinker.

    Ein Anruf bei ihm ergab die Rückmeldung, dass das nicht i.O. sei und behoben wird.

    Leider passiert überhaupt nichts. Welche Möglichkeiten habe ich denn, die Ansprüche durchzusetzen? BGB-Vertrag.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 20.10.2006
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    Schriftliche(!) Mängelrüge ...

    ... mit Fristsetzung und Ankündigung der Ersatzvornahme bei Nichteinhaltung.
    (Beim BGB-Vertrag gibt´s ja keine Gewährleistungsbürgschaft/-sicherheitsleistung.)
    Ist natürlich ein Problem, wenn er nicht reagiert. Einen Anderen beauftragen und den erst mal bezahlen und dann streiten, um sein Geld wieder zu kriegen?
    Müsste man abschätzen, ob der Mangel tatsächlich den Stress wert ist :konfusius .
     
  3. ISYBAU

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    eine erste schriftliche Ankündigung mit angemessener Fristsetzung (hier würde ich 2 - 3 Wochen ansetzen) ist sicher ein freundlicher einstieg.

    sollte in der frist nichts passieren, sollte eine nachfrist mit der erwähnten ersatzvornahme angekündigt werden. Wer droht muß dann auch danach handeln, sonst wird man unglaubwürdig. ein moderater einstieg ist oft (nicht immer) der bessere weg zum erfolg und einem dauerhaft guten klima.
     
  4. Quelle

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    ist ja alles bezahlt. Am Telefon war er immer sehr verständnisvoll. Ohne Folgen.

    Das ist eben die Kehrseite der Medaille, wenn man selber fair und schnell abrechnet.
     
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