Wie zählen Terassen und Zufahrten/Zuwege

Diskutiere Wie zählen Terassen und Zufahrten/Zuwege im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben vor ein grundstück in Kreis Neuss zu kaufen. Dafür gibt es einen Bebauungsplan. Dieser sagt aber nicht soviel aus,...

  1. #1 WayneDW, 19.08.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor ein grundstück in Kreis Neuss zu kaufen. Dafür gibt es einen Bebauungsplan. Dieser sagt aber nicht soviel aus, außer z.B.

    Art der baulichen Nutzung nach §9 Absatz 1 No. 1 Bau GB

    Garagen und Stellplätze gemäß BauNVO §12
    Garagen sind unter Einhaltung von 5,50 vom Straßenrand zu errichten.

    Jetzt hat das Grundstück 569 qm2 und die Grundflächenzahl ist 0,4.

    Das bedeutet doch das ich max 227,6 qm2 bebauen darf richtig?

    Das Haus ist 8x11,6 m groß und somit ist die umbaute Fläche des Hauses 93,11 qm2

    Die Garage ist 9x3 meter also = 27 qm2

    Die Terasse soll 12x4,5 meter sein = 54qm2

    Das ergibt 93,11 + 27 + 54 = 174,11 qm2

    Jetzt fehlt noch die Zufahrt zur Garage und der Weg zum Nebeneingang inkl Mülltonennstellplatz und die Kleine Terasse an der Hauslängsseite.

    Ich berechne mal folgendes

    Zufahrt Garage = 9 meter lang und 4 meter breit = 36 qm2
    Zuweg Nebeneingang ander Straße = 15qm2
    Kleine Terasse Hauslängsseite = 24qm2

    Das ergibt 174,11 + 36 + 15 + 24 = 249,11qm2

    Somit liege ich anscheinend 21,51 qm2 aus der Grundflächenzahl. kann das normal sein? Es ist ja auch ein Baufenster vorgeben von 10x12 meter.
    Aber im Bebauungsplan stehen sonst nicht wirklich einschränkungen. Es sei denn die sind irgendwo versteckt.

    Wie kann ich denn dann die Grundflächenzahl 0,4 richtig auskosten? Wird irgendwas von oben nicht komplett berechnet? Oder kann ich zB. durch Kieselsteine die "bebaute" Fläche umgehen?

    Danke für Hilfe
    Wayne
     
  2. #2 Baufuchs, 19.08.2014
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  3. Jan81

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    Also es gibt GRZ I und GRZ II

    GRZ I is Haus, Terasse usw.
    GRZ II ist z.B. Garagen, Carport, Gewege, Einfahrt usw.

    Die GRZ ( I ) darf die GRZ (zulässig) nicht übersteigen!!!
    Die GRZ ( II ) darf die GRZ (zulässig) + 50% nicht übersteigen

    also GRZ ist bei dir 0,4 und dann kommen noch 0,2 für Caport und Einfahr usw.

    Aber nur wenn der Bebaungsplan GRZ II auch zulässt bzw. nicht verbietet. Es kann auch nicht 50% sein sondern auch geringer.

    Ich denke ihr habt mehr Platz als ihr denk ;) Nur Terasse mit 54 qm ist nicht gerade klein

    google mal nach "Muster für die Berechnung der Grundflächenzahl", irgendwo gibt es ein PDF dazu.
     
  4. #4 Baufuchs, 19.08.2014
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    Bebauungspläne weisen keine GRZ I bzw. GRZ II aus.

    Es gibt nur die GRZ.


    Der Rest ergibt sich aus BauNVO, die lässt die 50%-ige Überschreitung durch Flächen von Garagen u. deren Zuwegungen zu.

    Das kann so angewendet werden, wenn im B.-Plan nichts gegenteiliges geregelt wurde.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2014
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    Nein. Es gibt nur die GRZ!!!
    Die Unterteilung in I und II ist eine Krücke.

    @ TE - Lies mal den textlichen Teil Deines B-Plans. Dort kann das Privileg für Garage und Zufahrt eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
    Also mein Tr gibt da ein anderes Ergebnis aus :D
     
  6. #6 Baufuchs, 19.08.2014
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    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Das liegt daran, dass Du die bebaute Fläche berechnet hast. Der TE hat die umbaute Fläche berechnet.:biggthumpup:
     
  7. #7 WayneDW, 19.08.2014
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    Hallo,

    schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten... Also ich habe nur ein Bebauunsplan. so ein ausklappbaren Plan wo links im Kasten alles steht. Aber daraus wird nicht klar ob was zu 50% berechnet wird oder ob ich über der GEZ liegen darf...

    Kann das sein das ein Bebauungsplan nur so wenig inhalte hat?
     
  8. #8 WayneDW, 19.08.2014
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    Hier der text der in diesem ausklappbaren Plan steht
    Das ist alles was ich bekommen habe?

    h BPL 04.jpg
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2014
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    Wichtig ist erstmal das Alter, den danach bestimmt sich, welche BauNVO anzuwenden ist. Immer die im Jahr des B-Plan Erlass gültige.
    Bei alten Plänen gibts oft recht wenig Regelungen.

    Bei neuen Plänen gibts einen Planteil und einen textlichen Teil. Der Text ist in der Regel, aber eben nicht immer auf dem Plan.
    Da muss auch nicht drinstehen x + 50 % = i.O., sondern nur etwas, wenn die 50% eingeschränkt oder ausgeschlossen sind!
     
  10. #10 WayneDW, 19.08.2014
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    Also Stand der Plaunterlagen ist DEZ 2010.
    Also das ist wie gesagt alles an Text sonst hab ich nichts bekommen
     
Thema: Wie zählen Terassen und Zufahrten/Zuwege
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