Wohnungseingangstüren

Diskutiere Wohnungseingangstüren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Es handelt sich um ein größeres Eigenheim das in zwei Parteien (Unser eigner Teil und der meiner Eltern) aufgeteilt ist. Wir haben einen Zentrale...

  1. #1 w8ne3, 26.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019
    w8ne3

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    Es handelt sich um ein größeres Eigenheim das in zwei Parteien (Unser eigner Teil und der meiner Eltern) aufgeteilt ist. Wir haben einen Zentrale Hauseingangstür. Von dort kommt man in einen Hausgang mit zwei (je Partei) "Wohnungseingangstüren". Da wir uns nicht gegenseitig aussperren wollen, wollten wir die Haustüre unabgeschlossen halten (nur Türfalle). Dafür sollten aber die Wohnungseingangstüren von jeder Partei selbst abgeschlossen werden.
    Welche Vorraussetzungen/Vorgaben/Zertifikate muss die Wohnungseingangstür besitzen um bei einem Einbruch trotzdem den Versicherungschutz zu erlangen?
    Soviel ich weiß muss die Haustüre abgeschlossen sein damit die Versicherung greif. Dies wollten wir eben in die jeweilige Wohnungstür verlagern.
    Hat hier schon jemand Erfahrungen?

    Aktuell ist eine "Normale Holz Zimmertür mit Glasfenster" verbaut. Laut meiner Recherche würde hier ein Schlossaustausch schon reichen um diese Tür als "Sicher" zu definieren!?

    Besten Dank
     
  2. Alex88

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    Da solltest du bei deiner Versicherung nachfragen, denn Haustüren von mehreren WE´s dürfen nachts nicht mehr abgesperrt werden,
     
  3. #3 Fred Astair, 26.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2019
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    Unabhängig davon, was Deine Versicherung sagt, oder besser, schreibt, was willst Du eigentlich, eine relativ sichere Tür oder eine, die Dir im Einbruchsfalle versicherungstechnisch keine Probleme macht?
    Vergiss Deine Zimmertür mit Glasausschnitt.
    WK2 sollte mindestens dranstehen.
    Mit "soviel ich weiß" kommst Du im Leben nicht weit.
     
  4. #4 Gast82596, 26.09.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Was spricht gegen eine kleine Schließanlage?
     
  5. #5 Fred Astair, 26.09.2019
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    Eigentlich nichts. Würde nur im Einbruchsfall nichts nützen, weil er die Verantwortung, immer korrekt abzuschließen, nicht an seinen Nachbarn delegieren kann.
     
  6. #6 Gast82596, 26.09.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    mech. selbstverriegelndes Schloss?
     
  7. #7 Fred Astair, 26.09.2019
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    Auch das liegt nicht im alleinigen Zugriffsbereich des TE. Jeder, der per Klingeln ins Haus gelassen wird, ist drin und lacht sich über eine Zimmertür als Wohnungszugang schlapp.
     
  8. #8 Gast82596, 26.09.2019
    Gast82596

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    Außen Festknauf innen Klinke, da muss man raus und die Türe von Hand von innen öffnen um jemanden rein zu lassen.

    PS. Es ging hier ums gegenseitige Aussperren
     
  9. #9 Fred Astair, 26.09.2019
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    Keine Ahnung, ob dem TE an Deinen Haarspaltereien gelegen ist.
    Jede Haustür für mehr als eine Wohnung wird heutztage mit elektr. Türöffner gefertigt.
    Ich habe meine Auffassung über die Beschaffenheitsvoraussetzung einer WE-Tür für eine abgeschlossene Wohnungseinheit genannt.
    Solange das eigentlich nur eine einzige Einheit (Einfamilienhaus) ist, die mehr schlecht als recht auf Oma/Opa und Kinder aufgeteilt ist, mag das angehen.
     
  10. #10 Gast82596, 26.09.2019
    Gast82596

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    Genau darum ging es und nicht um ein 10 Parteienhaus wo sich keiner kennt.
     
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