Zeitpunkt des Baubeginns in NRW

Diskutiere Zeitpunkt des Baubeginns in NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, weiß hier jemand, wann in NRW der offizielle Baubeginn eines Neubaus ist? In §74 der Bauordnung NRW steht: "Vor Baubeginn muss die...

  1. #1 HPeterH, 22.11.2022
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    Hallo,

    weiß hier jemand, wann in NRW der offizielle Baubeginn eines Neubaus ist?

    In §74 der Bauordnung NRW steht: "Vor Baubeginn muss die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein."

    Das kann man doch eigentlich erst machen, wenn das Planum hergesetllt ist, oder?

    Der Hintergrund meiner Frage bezieht sich auf ein Neubauvorhaben. Da muss ein Grundstück noch gerodet werden und der Gartenbauer würde, wenn er ohnehin mit dem Equipment vor Ort ist, auch gleich das Planum herstellen. Bis zum Start des Rohbaus dauert es dann aber noch einige Monate.
     
  2. SIL

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    Nein - steht ja auch da , erst Baugenehmigung!

    Sofern du vom Forstamt / Umweltamt / Tiefbauamt etc oder wer auch immer zuständig ist und keine Auflagen vorliegen , kann die Rodung erfolgen , es handelt sich um vorbereitende Maßnahmen , wie in ähnlicher Weise ein vorheriger Abriss von Bestand ( natürlich mit Genehmigung), im Sinne Baufreiheit herstellen.
    Die Frage was versteht du unter Planum ? Mit Aushub Baugrube etc - dies geht erst mit Genehmigung, generell grob beginnt der Baubeginn mit Zustellung der Baugenehmigung ( hier gibt es Wartefristen zwischen 1- 2 Wochen ) Aushub wäre dann Beginn.
     
  3. #3 Gast 85175, 22.11.2022
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    Gast 85175 Gast

    Was du da beschreibst hört sich eher nach Baureifmachung an. Man müsste jetzt mal wissen was es mit diesem "Planum" auf sich hat, wenn das nur dazu dient die Kraterlandschaft nach dem Roden mal wieder eben zu bekommen, dann ist gehört das noch nicht zum Bau des Gebäudes, sondern zur Baureifmachung des Grundstücks. Wenn der da dann auch noch gleich den "tragenden Unterbau" des Gebäudes macht, dann gehört das schon zum Bau des Gebäudes und das bekommt er wohl ohnehin nicht hin, ohne Höhen und Lage auf dem Grundstück ganz grob abzustecken...

    Dass das in dem Fall wohl nicht 100% Trennscharf betrachtet werden kann mag sein, da eröffnet sich dann die Möglichkeit sich das ein Stück weit hin zu definieren wie man es braucht. Ist halt je nach dem um was es da gerade geht mit Restrisiko verbunden, weil andere könnten halt auch auf die Idee kommen es sich hinzudefinieren wie es ihnen gerade passt. Ich persönlich würde es so abgrenzen, Baureifmachung ist alles was man zur Baureifmachung getan hätte ohne einen "Bauplan" zu haben, alles was vom konkreten Plan abhängt gehört zum Bau des Gebäudes. Meine Meinung.

    Schreiben hilft, egal um was es da gerade geht, wenn man sich vorab schriftlich absichert, dann hat man später das potentielle Problem erst garnicht. Man muss dann halt auch tun was geschrieben steht...
     
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  4. SIL

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    Diesmal war ich fixer Chilli :winken
     
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  5. #5 HPeterH, 22.11.2022
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    Die Baugenehmigung liegt natürlich schon vor.

    Mit dem Planum meine ich letztlich, dass nach dem Entfernen der Baumstümpfe an der Stelle des Hauses auch der Mutterboden weggeschoben werden muss, dann muss die Stelle planiert werden und es müsste noch Schotter eingebracht werden. Der Schotter müsste dann nochmal abgezogen und verdichtet werden und erst darauf würde man dann mit dem Aufbau der Bodenplatte beginnen.
    Nach Wortlaut der Bauordnung beginnt das Bauvorhaben erst wenn die Höhenlagen abgesteckt sind (Vor Baubeginn muss (...) die Höhenlage (...) abgesteckt sein." Und genau das kann doch nur erfolgen,wenn die Schotterschicht fertiggestellt ist und ich den Vermesser mit der Absteckung beauftrage. Wie soll der sonst die Höhenlagen und Maße abstecken, wenn diese Schotterschicht noch nicht fetig ist? Sprich alles, was vor dem Vermesser stattfindet, läuft noch vor dem Baubeginn ab. Steht so zumindest im Gesetz.
     
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    Dann kannst du loslegen.

    Nein , es gibt grob und fein , je nach Rohbauer und seinen Fähigkeiten langt auch eine Einmessung, wo der Höhenbezug ist bleibt Ihnen ja überlassen , gleichfalls die Achsen , als Höhenbezug geht ja vieles Kanalsohle / Deckel oder Masten bei einigen BV werde auch Säulen betoniert/ gesetzt etc die Absteckung muss ja nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen , es sollte natürlich nicht veränderbar und keine xx m entfernt sein und du brauchst die grobe Höhe zumindest für den Aushub ..und mit Höhe wird hier nicht 00 Planum gemeint
     
  7. #7 Gast 85175, 22.11.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Nö, das steht da nicht. Da steht bevor du mit dem Unterbau des Gebäudes anfängst musst du zuerst Lage und Höhe abstecken. Da steht nicht du hättest die Wahlfreiheit den Zeitpunkt des Baubeginns selbst festzulegen, indem du den Vermesser erst später beauftragst... Der Vermesser bekommt das Schnurgerüst übrigens regelmäßig auch ohne diese Planie hin, der setzt das dann halt weiter nach außen, bzw. du/der Rohbauer tun das. Und selbst wenn der dann mehrmals kommen muss ändert das nix. Du definierst dir das arg gewagt hin, sollte es da um viel Geld gehen wäre ich eher vorsichtig mit sowas...
     
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