zulässige Verdrehungen und Querversätze von stabförmigen Wandverkleidungen

Diskutiere zulässige Verdrehungen und Querversätze von stabförmigen Wandverkleidungen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Welche Verdrehungen und Querversätze sind bei stabförmigen Wandverkleidungen nach VOB/C zulässig. Es handelt sich um Lärchenleisten mit...

  1. #1 Skeptiker, 18.11.2013
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    Welche Verdrehungen und Querversätze sind bei stabförmigen Wandverkleidungen nach VOB/C zulässig. Es handelt sich um Lärchenleisten mit trapezförmigem Querschnitt, Kantenlänge ca. 40 mm, welche mit einem Abstand von wenigen mm auf Multiplexplatten verdübelt wurden. Die Lamellen verlaufen senkrecht über zwei Geschosse und sind nach 3 - 4 m einmal gestossen. Da der AN keine Stoßverdübelung vorgesehen hat verdrehen sich die Leisten (tordieren) am Stoß gegen einander bzw. versetzen quer. Da nicht in Augenhöhe gelegen ist dies nur begrenzt problematisch. An einigen Stößen sind nun wenige Wochen nach Einbau bereits Versätze > 5 mm bei einer 3 mm Fuge messbar. Und das sieht man schon.

    Nach welcher Norm ist dieser Versatz zu bewerten? Im TaschenhandbuchMaßtoleranzen finde ich keine über die DIN 18 202 hinausgehenden spezifischen Maße. Tipps?
     
  2. #2 Gast036816, 19.11.2013
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    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich musst du dich durch die tischlernormen quälen.

    wie war denn der stoss der filigranen profile geplant und ausgeschrieben? 6 bis 8 m wird es wohl nicht an einem stück geben.
     
  3. #3 OLger MD, 19.11.2013
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    zu Toleranzen und Schwindmaßen von Schnittholz gibt es Angaben im sog. Tegernseer Holzabkommen ("Tegernseer Gebräuche"). Dies ist u.a. auch relevant, wenn Mindestquerschnitte statisch erforderlich sind aber nur die "geschwundenen" Querschnitte anstelle der Nennmaße geliefert werden.

    Ansonsten versuch's mal mit DIN 18203-3:2008-08 Teil 3: Bauteile aus Holz- und Holzwerkstoffen
    oder
    mit den Schwind- und Quellmaße aus DIN 68100

    Gruß
    Holger
     
  4. mls

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    war vob/c wirksam vereinbart?
    welche holzbeschaffenheit war vereinbart?
    DIN EN 15146?

    was ist mit "stossverdübelung" gemeint? verbindung
    von 2 holzlatten miteinander?
     
  5. #5 Gast23627, 19.11.2013
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    Gast23627 Gast

    Zulässig?

    Nichts!

    Eine Wandverkleidung wie beschrieben, bei der die offenbar als gestalterisches Element gedachten Leisten aus Lärchenholz den beschriebenen Versatz bilden ist schlicht Murks.

    Da helfen auch DIN Normen oder „Sonstwas“ nichts.

    Der Zweck als gestalterisches Element ist nicht erfüllt.

    Der Beschreibung nach zu urteilen ist diese Wandverkleidung entweder falsch geplant oder mangelhaft ausgeführt worden.

    Man stelle sich als Rechtfertigung eine DIN Norm vor, die das Beschriebene möglicherweise zu lässt.
    Diese wird dann (schön eingerahmt) an diese Murksverkleidung gehängt und es ist gut?

    Gibt es Fotos? Die wären für eine evtl. weitergehende Einschätzung hilfreich.


    Gruß
     
  6. #6 Skeptiker, 19.11.2013
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    Nein, das Objekt wird nicht in Deutschland geplant und realisiert, nur entworfen. Die Ausführungplaner und Ausführenden zeigen momentan kein besonderes Engagement zur Beseitigung des offensichtlich nicht ausreichend geplanten Details. Die Gestaltungskollegin sucht jetzt nach einem Hebel gegen den Ausfuhrungsplaner um das an einigen Stössen schwache Ergebnis noch optimieren zu lassen. Naturgemäß wird deshalb nach einer Regel gesucht, "die etwas nicht zulässt".

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  7. #7 Skeptiker, 19.11.2013
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    Der Stoß ist zugelassen, weitere Vorgaben haben die Ausführungsplaner nicht gemacht und das war offensichtlich zu wenig: Es hätte eine formschlüssige, längsbewegliche Verbindung (analog "Querkraftdorn") gebraucht, genaugenommen mind. 2 pro Stoß, um die Verbindung gegen Torsion zu sichern, bspw. als einfache Holzdübel. Der in D zulässige Versatz wäre allenfalls vielleicht eine Argumentationshilfe gewesen, gebaut wird in Frankreich nach völlig anderen Regeln, die aber oft doch ziemlich ähnlich sind.
     
  8. #8 Gast23627, 19.11.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das verstehe wer will

    Es handelt sich hier wohl um einen geplanten und vom Ausführenden unwidersprochen ausgeführten Murks!

    Und welche Rolle spielt da die "Gestaltungskollegin"

    Vieleicht sollten Sie das ganze mal in einer allgemein verständlichen, dem Stil eines SV entsprechenden Form beschreiben...:motz

    Gruß
     
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