Zulassung für Dämmung einzelner Bereiche der Fassade

Diskutiere Zulassung für Dämmung einzelner Bereiche der Fassade im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich bin mal wieder etwas im Klinsch mit meinem Bauunternehmen. Bei uns gibt es bestimmte Bereiche in der Fassade die extra...

  1. Schatt

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    Hallo Zusammen,
    ich bin mal wieder etwas im Klinsch mit meinem Bauunternehmen.

    Bei uns gibt es bestimmte Bereiche in der Fassade die extra gedämmt werden müssen:
    - Deckenranddämmung
    - Betonsturze
    - Ein Pfeiler der halb innen und halb außen steht


    Das Problem ist nun, dass wir zur Dämmung dieser Bereiche gerne ein zugelassenes WDVS hätten.
    Das Bauunternehmen sagt nun: Für einzelne Bereiche einer Fassade braucht man garkeine WDVS Zulassung.

    Stimmt das? Kann das Bauunternehmen eine x-beliebige Dämmplatte verbauen und auf diese dann einen x-beliebigen Kleber+Gewebe+Putz aufbringen?
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Es sind grundsätzlich zugelassene Systeme zu verwenden. Das ist aber kein Selbstzweck sondern dient dem Unfallschutz, dem Wärmeschutz und dem Brandschutz - insbesondere bei mehrgeschossigen Gebäuden. Schließlich sollen ja nicht plötzlich im Herbststurm mal eben 200m² WDVS quer über die Straße leigen nach einem Herbststurm.

    Wie sieht es denn mit der Gesamtfassade bei euch aus? Welches WDVS wird dort verarbeitet?

    Problem ist, dass z.B. Sockelbereiche mit Sockeldämmplatten hergestellt werden, diese aber nicht extra Zulassung haben müssen. Dort sollte dann nur eine Kombi des sonstigen WDVS-Herstellers verwendet werden.

    Das Problem ist bei euch bei solchen speziellen Untergründen ist, dass diese evtl. gar nicht in der Zulassung des WDVS als regulärer WDVS-Untergrund erfasst sind und dass die Standard-Befestigung nach Zulassung dort nicht eingehalten werden kann und besonderer zusätzlicher Maßnahmen erforderlich werden (z.B. beim Pfeiler zwischen zwei Fenstern).

    Deshalb wird bei kleinteiligen Sonderlösungen bei EFH-Neubauten schon gerne gebastelt.
    Wichtig ist nicht allein die Zulassung, sondern dass es hält.
     
    SvenvH gefällt das.
  3. Schatt

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    Vielen Dank für die Antwort.
    Die Fassade besteht aus Proton mw7. Da kommt keine Dämmung drauf. Der Stein ist bereits dämmmend genug. Aber überall wo eben betoniert würde wie deckenrand, Betongurte am Giebel entlang sowie der Pfeiler zwischen zwei Fenster muss natürlich zusätzlich gedämmt werden.

    Das Bauunternehmen hat dafür Aluminiumkaschierte PUR Platten verwendet. Auf der einen Seite wurde das Aluminium entfernt damit der Putz darauf hält. Die Platten wurden dann so an die Betonteile gedübelt.

    Das klingt für mich alles nach Pfusch und deshalb habe ich verlangt das dort ein als WDVS zugelassenes system verwendet werden soll. Und das Bauunternehmen sagt: braucht man nicht, Hauptsache der uwert des Energieberaters wird eingehalten.
     
  4. BaUT

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    dämmende Deckenrandschalungseinlagen zählen nicht als WDVS, auch wenn sie überputzt werden oder reden wir hier von einer zusätzlichen "Bauchbinde" quasi einem Gesims aus verputztem Dämmstoff? Dazu stellt sich mir dann gleich die Frage ob die geplante Ausführung dem Wärmebrückenkatalog nach DIN 4108 Bbl. 2 entspricht?

    Fotos wären toll für uns...
    damit wir auch sehen können worüber wir hier eigentlich schreiben sollen.
     
  5. Schatt

    Schatt

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    Anbei zwei Bilder...sieht für mich alles nach Pfusch aus...
     

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  6. BaUT

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    Platte ist UV-bedingt vergilbt. Da hält kein Armierungskleber mehr drauf.
    Dübel ohne Versenkung geht gar nicht mehr. Die Dübelteller sieht man dann später als helle runde Flecken im Putz
     
  7. Schatt

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    Gibt es zur Versenkung der Dübel Vorschriften oder DINs auf die ich mich beziehen kann?
     
  8. BaUT

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    DU bist der Bauherr!
    DU bezahlst und kannst auch festlegen was korrekt ist und brauchst nicht drauf warten dass der Mangel 3 Jahre später zum Vorschein kommt und keiner ihn beseitigen kann.

    Mängelanzeige schriftlich mit Foto an Baufirma und gleich den Hinweis drunter dass ihr die Fassade bei Nichtbeseitigung des Mangels nicht abnehmen werdet, wenn die bereits schadhafte und unsachgemäß befestigte Dämmung nicht vorher ausgetauscht wird.
     
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Zulassung für Dämmung einzelner Bereiche der Fassade

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