Bauantrag erst abgelehnt dann doch durch - uns ist besserer Bauantrag zugesagt worden

Diskutiere Bauantrag erst abgelehnt dann doch durch - uns ist besserer Bauantrag zugesagt worden im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich behaupte mal, so blöd wird keine Baufirma sein, einen Bauantrag einzureichen für ein Grundstück, war ihr nicht gehört und dann hinterher zu...

  1. moumou

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    Genau das ist passiert, ich konnte es offensichtlich nicht einmal klar formulieren. Aber DAS ist es. Deswegen sage ich ja: absurd und vollkommen ungewöhnlich.

    Genau deswegen kann ich mir ja keinen reim machen, wie da nun die Rechtssituation ist, so einen Fall hatte ich noch nie.

    Ich habe das Projekt nur gekauft mit dem Co-Investor weil der BT und der Eigentümer damit nicht klar kamen. Es geht um zwei Penthäuser mitten in der Großstadt, da gibt es viel zu beachten.. :D


    Aber wenn Ihr meint, ich kann mich entspannt zurücklehnen, werde ich das tun.
    Ich will nicht schon wieder die Anwältin bemühen.
    Ich will einfach nur an dem Projekt arbeiten und mich nicht mit irgendwelchen Leuten beschäftigen, mit denen ich nie zusammen arbeiten wollte und werde, die mich beschimpfen und mir drohen. Also normlaerweise hätte ich mir einfach gesagt: ich habe es nicht nötig, darauf einzugehen.
    nur möchte ich unter keinen Umständen, dass der liebe "BT" irgendetwas toprediert bei der Stadtplanung. Die Antragssituation ist sehr kompliziert und ich mußte lange suchen, bis ich einen Architekten gefunden habe, der damit überhaupt umgehen konnte und der die notwendige Projekterfahrung vorweisen konnte.

    DANKE EUCH!
     
  2. #22 ralph12345, 28.02.2012
    ralph12345

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    Aus dem 1. post:
    Demnach hat der Bauträger euch das verkauft, also besteht ja wohl zumindest ein Kaufvertrag über das Grundstück. Kein Vertragsverhältnis kann dann ja so nicht stimmen..?? Was steht denn im Grundstückskaufvertrag zum Thema Baubindung?
     
  3. Julius

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    Tja, jetzt könnt Ihr hoffentlich endlich mal nachvollziehen, warum ich auf korrekte und eindeutige Formulierung so besonderen Wert lege. Sie hat Ihren Sinn!

    Du gehst hier von einer nicht zwingenden Interpretation aus.
    Es könnte nämlich auch sein, daß sich der Hinweis "Bauträger" nicht auf den Verkäufer, sondern auf den Makler bezog...
    Nichtsdestotrotz sind die vom Fragesteller verwendeten verquasten Formulierungen wenig hilfreich (um es vornehm auszudrücken)!
    Genausowenig seine "Berufs"angabe.

    Also, moumou:
    Was sollte jener Satz nun tatsächlich bedeuten?
     
  4. #24 ralph12345, 28.02.2012
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    Den Kaufvertrag sollte ja eigentlich ein Notar erläutert haben, da sollten keine Überraschungen entstehen. Aber vielleicht sollte man den Vertrag doch noch mal zum Notar oder Anwalt tragen und mal nachfragen, ob der Verkäufer da noch weitergehende Ansprüche ableiten kann...
     
  5. Taipan

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    Glaube mir, dass können wir. Oder was glaubst Du, warum ich hier schon seit gestern Nachfrage?
     
  6. moumou

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    Danke aber das Wesentliche meiner Fragestellung lag in dem Unterstrichenen. Alles andere darum herum, wie Kaufvetrag oder ähnliches spielen in dem Fal lgar keine Rolle.
    Wie ich bereits sagte, es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Bauträger und mir. Auch der Kaufvertrag sieht eindeutig vor, dass wir uns um die Baugenehmigung kümmern. Der Eigentümer hat den Bauträger bereits beim Kaufvertrag fallen gelassen und ihm eine vertragliche Zusicherung im Kaufvertrag nicht zugestanden.
    Tut mir leid, wenn meine Formulierung zu verquastelt war aber ich habe versucht, das Wesentliche in den Vordergrund zu stellen. Ich arbeite jeden Tag mit Immobilien, deswegen sind mir die ganzen Sekundärprobleme bekannt, auf die Ihr da sonst zielt :)

    Wesentlich war nur die Frage seiner Ansrprüche und Möglichkeiten, das Bauamt umzustimmen, das kommt mir sehr absurd vor...
    Und ist doch natürlich gefährlich für uns, wenn denn diese Drohnungen stimmen würden :) Ist mir aber noch nie passiert, wie gesagt.
    Viele grüße,
    Moumou
     
  7. BJ67

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    Mal zum allgemeinen Verständnis solcher "Verträge".

    Der Bauunternehmer (BU) akquiriert ein Baugrundstück, in Privatbesitz.

    Dann beauftragt er den Makler, das Grundstück MIT Haus zu veräußern.

    Der Makler inseriert Grundstück und Haus zusammen.

    Parallel reicht der BU eine Voranfrage oder Genehmigungsplanung ein.

    Geht alles gut, wird dem Käufer das Paket aus Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag verkauft.

    Hier war die Genehmigung nicht da, also wurde das Grundstück gekauft, der Bauvertrag aber nicht geschlossen.

    Der Käufer suchte sich nun einen eigenen BU oder Architekten und bekommt die Genehmigung.

    Jetzt droht der erste BU, er wolle Schadensersatz.

    Das lustige an dem Modell :

    Unterstellt man für beide Verträge die Beurkundungspflicht, also den Grundstückskauf und den (hier genehmigten) Bauvertrag der dann unmittelbar mit dem Grundstückskauf in Verbindung steht, könnte der Käufer nach der Beurkundung mit dem privaten Grundstücksverkäufer beim Notar aufstehen und nach Hause gehen und bauen mit wem er will.

    Er sollte nur dem Bauunternehmer vorher keine Versprechungen gemacht oder den Notarvertrag mit dem BU vereinbart haben. Das kann er dem Makler überlassen.
     
  8. #28 fmjuchi, 28.02.2012
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    Zunächst einmal könnte auch ich noch einen Bauantrag stellen, es gibt also gar keinen Grund, dass der Makler, Bu, Gü oder Gu seinen Bauantrag zurück zieht.

    Ein möglicher Anspruch auf Amtshaftung braucht euch auch nicht zu interessieren.

    Interessanter könnte allerdings das zugrunde liegende Vertragsverhältnis zwischen "Makler" und Verkäufer sein. Evtl. möchte ja hier noch jemand seine Maklercourtage haben. Aber auch hier wissen wir nichts genaues nicht....

    Ihr habt doch wohl noch gar keinen Bauantrag gestellt, oder?

    Ich weiß nicht, auf was sich deine "tägliche Arbeit mit Immobilien" bezieht, einige Fragestellungen erscheinen mir allerdings sehr unbedarft. Hoffentlich hast du dich da in deiner Euphorie in nichts verrannt.

    Nicht, dass aus den 1,1 Mio Cofinanzierung 2,1 Mio und ein langes Gesicht werden.
     
  9. moumou

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    Danke für Deine sorgende Frage mit dem langen Gesicht :) Aber juristisch werden und wurden natürlich für einiges Geld Teilungserklärung etc. Und auch natürlich der Kaufvertrag geprüft bzw. aufgesetzt. Wenn ich da etwas nicht verstanden oder einschätzen hätte können, würde ich mich nicht an ein Forum gewandt haben (sorry:-) sondern an den entsprechenden Fachanwalt :)

    Ich habe in diesem Fall jetzt gerade überhaupt keine Lust, tiefer in die Materie einzusteigen und auch noch Fachleute zu bemühen.
    Der Archi sagt" sturm im wasserglas", Stadtplanung sagt "ah, soll er mal kommen mit seinem Anwaltsbrief"
    Und er selbst lässt mich nicht in Ruhe und droht - nicht etwa gegen mich vorzugehen, denn auch er weiß, dass er keine Ansprüche mir gegenüber hat - aber gegen das Bauamt und somit indirekt gegen mich.
    Der Archi meinte nur, dass genau solche Sachen eben der Grund dafür sind, warum das Bauamt/Stadtplanung immer derart vorsichtig sind...damit man ihnen nachher eben nichts vorwerfen kann..

    Insofern klingt natürlich meine Frage ein bisschen unbedarft. Für alles gibt es Fachleute, aber hier sind nach den Drohungen nur irgendwelchen diffusen Meinungenvon allen Projektbeteiligten zu hören - und natürlich die Unverschämtheiten des BT. Ich bin derartigenUmgang nichtgewöhnt und suche mir sonst immer Leute die mir eben auch sympatisch sind, keinWunder,ich kann es mir doch aussuchen. Sie werden von mir bezahlt.

    Meine Einschätzung der Lage war einfach: was will der Herr ? Um es nett auszudrücken.

    Irgendwo in meinem Hinterkopf bleibt aber irgendeine Furcht vor seiner möglichen Einflußnahme auf unseren Bauantrag.

    Puh, wenn ich da auch mit Eurer Hilfe keine Beruhigung finden kann, muss ihn halt doch die Anwältin bitten, ihn aufzufordern, eine Torpedierung unseres Antrags zu unterlassen.

    Ich hatte gehofft, mir das ersparen zu können...
     
  10. Taipan

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    Guggst Du:

    Und genau deswegen wird die Dir zugestellte Baugenehmigung wasserdicht sein.

    Was willst Du also? Lass den toben, hol Dir ein Bier und Popcorn und geniese das große Kino.

    Ich versteh den Wind echt nicht. Wenn Du mit "Immobilien" öfter zu tun hast, sollte Dich sowas eigentlich kalt lassen, da solche Typen ja wohl noch am unteren Ende der Nerv-Skala rangieren.

    Vielleicht solltest Du ihn Dir auch einfach mal bei passender Gelegenheit beiseite nehmen und ihm GENAU erklären, dass er sich vom Acker machen soll.
     
  11. #31 ralph12345, 29.02.2012
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    Das hast Du immer noch nicht erläutert.
    Aber wenn Du meinst
    Dann scheint Dir ja auch nicht gelegen zu sein, daß wir genau verstehen, was hier nun Sache ist. Dann ist es mir allerdings ein Rätsel, wieso Du hier um Rat fragst.

    Nur mal so als Hinweis:
    Wir haben ein Grundstück gekauft und gut. Da war von einem Bau überhaupt keine Rede. Wir hätten das auch brach liegen lassen können. Was immer das bei Dir ist, es ist ungewöhnlich. Und die Details willst Du uns nicht mitteilen. Na, dann nicht.
     
  12. #32 ralph12345, 29.02.2012
    ralph12345

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    Ist das allgemein so? Ich hätte jetzt gewettet, daß der Regelfall ist, daß ein Bauträger das ganze erst verkauft, wenn auch klar ist, wie gebaut werden kann und er dann ein Grundstück mit Haus verkauft. Eingentumsübergang nach Fertigstellung. Daß ein BT ein Grundstück allein veräußert halte ich für eine Ausnahme, denn das macht ihn bestenfalls zum GÜ, entzieht im die Macht eines Bauherren und bestenfalls geht der Bauherr dann zu einem anderen Anbieter. Genau das schliesst ein BT doch aus..??
     
  13. #33 Baufuchs, 29.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der nach eigenem Bekunden im Immobiliengeschäft erfahrene Fragesteller hat den Begriff "Bauträger" in dieses Thema eingeführt.

    Da dem "Bauträger" das Grundstück jedoch gar nicht gehörte, ist es kein Bauträger, sondern ein GÜ.
     
  14. Baumal

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    :D
    selten einen so langen thread gelesen, bei dem ich vom ersten beitrag
    an, bis zum letzten, ein dickes ? fragezeichen auf dem kopf hatte...

    der gehört in die rätselecke...
     
  15. #35 Manfred Abt, 29.02.2012
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    Der Thread ist wirr, die Lösung einfach.

    • Deine Sorge ist unbegründet, es gibt aktuell keinerlei Hinweise darauf, dass das Bauamt deinen Antrag nicht korrekt prüfen wird und du nicht das zugestanden bekommst, was erlaubt ist.
    • Und ja, es gibt Hinweise, dass dir das Bauamt nicht zufällig mehr als erlaubt genehmigen wird, denn sie fühlen sich evtl. unter Beobachtung.
    • Aber auf mehr als erlaubt hast du eh keinen Anspruch.
    Also: welche Frage hattest du eigentlich?
     
  16. BJ67

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    Das passiert dann, wenn der BU/GÜ nicht sein Geld für die Grundstücke binden will. Der Makler will auch mehr Provision, also mit Haus verkaufen. Also bekommt der Makler den Auftrag Bauvorhaben zu inserieren. Fürs Expose nimmt er eine Arcon Haus Grafik des BU/GÜ. Irgend wann, wenn der Kunde angebissen hat, wird erzählt, dass er zwei Verträge schließen muss. Dumm nur, wenn der BU/GÜ dann keine Genehmigung hat oder der Kunde beim Notar aufsteht !

    Hallo Baumal:winken

    habe in Beitrag 27 das Modell zu erläutern versucht, um die Wolken zu lichten !
    Nun ist der BU, der den Spaß mit dem Makler an geleiert hat, sauer und versucht dem potentiellen Bauherren in die Suppe zu spucken.

    Hoffe geholfen haben zu können ;)
     
  17. #37 Baufuchs, 29.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    GÜ´s die mit solchen Konstrukten arbeiten, schliessen erst den Werkvertrag über den Hausbau ab. Der kriegt dann ein Rücktrittsrecht für den Fall des Nichtzustandekommens des Grundstücksvertrages.

    Zum Notar wg. Grundstücksvertrag geht´s erst, wenn der Werkvertrag unterschrieben ist.

    Dumm nur, dass das Finanzamt bei solchen Konstrukten davon ausgeht, dass beide Verträge voneinander abhängig sind und Grunderwerbsteuer auf Haus + Grundstückspreis berechnet.

    Darüber klären solche GÜ´s aber nicht auf.
     
  18. moumou

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    Es tut mir leid :)

    ->Genau so ist es.


    Sorry, ich fand das auch witzig. Wir sind auf Seite 3 .. und es ist anscheinend immernoch nicht alles klar.
    O h M a n n ! :respekt

    Und jetzt werdet Ihr schon wieder lachen über die seltsame Situation - ich sehe es förmlich vor meinem geistigen Auge:
    Der Makler war der "Bauträger" dementsprechend der GÜ.
    Ja, ernsthaft. :D

    D.h. der Antragssteller/BT/GÜ war natürlich noch nicht einmal offiziell "Makler", er war nur mein Gesprächspartner während der Verkaufsphase. Ich nenne ihn dementsprechend manchmal Makler, weil er natürlich eine Innenprovision vom Verkäufer bekommen hat und natürlich mir gegenüber so tut, als wenn das nicht der Fall wäre :irre [->Für wie dumm hält der mich :-]

    Warum nur habe ich den Makler/GÜ immer BT genannt? -
    Ganz einfach, weil das seine Berufsbezeichnung ist - er ist halt einfach weder Archi, noch Statiker, noch Vermesser, noch Bauingenieur, noch Projektentwickler, Investor sondern eben Bauträger. - Bzw. in diesem Fall eben nicht. :D

    Sorry sorry sorry! :bierchen:


    Ich arbeite nie mit GÜ, deswegen wäre es mir auch gar nicht eingefallen, den Herrn so zu nennen. Aber Ihr habt natürlich vollkommen Recht, in diesem Fall, wenn er uns seine Bauleistung hätte verkaufen wollen - was er natürlich auch versucht hat, nur habe ich von Anfang an dankend abgelehnt und diese Verhandlung auf später (auf nach dem Erwerb beim Notar natürlich) verschoben.
    Er hat dann gehofft uns mit seinen Referenzen überzeugen zu können später.

    Tatsächlich habe ich kurz nach dem Erwerb das tatsächliche Potential für das Projekt gesehen- mit einer neuen Baugenhmigung.
    Ab da hat sich dann alles geändert.

    Und tatsächlich habe ich mir die Handwerklichen Fähigkeiten seiner Truppe angesehen in HH und - dann dankend abgelehnt. Das Projekt wäre wesentlich zu groß für ihn gewesen. Auch für den Verkäufer war es zu groß, deswegen hat er ja verkauft. Immerhin war der Verkäufer, der dieses schwierige Herr/Knecht Verhältnis zum BT/GÜ/Makler hat, immerhin am wenigsten gierig. Er wollte halt lieber schnell wenigstens ein bisschen Geld verdienen als mit diesem Hampelmann von GÜ/BT ein Projekt beginnen, was nie ein Ende gefunden hätte und für das er über eine lange Durststrecke die Finanzierung und das Risiko hätte tragen müssen.

    Das war aus meiner Sicht eine weise Entscheidung.

    Dumm ist es natürlich gelaufen für den BT/GÜ/Makler, aber deswegen habe ich ihn, nachdem ich das Potential erkannt hatte, ja auch gebeten, einfach seine Baugenehmigung zu vergessen. Wir waren uns ja noch gar nicht einig, ob wir nun zusammen arbeiten möchten, oder nicht.

    Stattdessen ist er stur gewesen und wollte es uns aufzwingen. Oder was weiß ich. Ist mir jetzt schnuppe. Mein Co-Investor wird ihn heute Abend mal ein bisschen am Telefon zurechtweisen. Denn erstaunlicherweise versucht er als Mann alles wieder nur bei mir - als Frau. Ich weiß nicht, warum dieses Geschlechterverhältnis für diesen (sorry:) Macho so eine Rolle spielt..
    Aber das kenne ich ja bereits von anderen Herren. Keine Ahnung, wieso...
    Ok, und hier in der Anonymität kann ich dann auch kurz abschließend zugeben:
    Vielleicht seht Ihr nun auch, warum ich da ein bisschen eingeschüchtert und unsicher bin. Nach außen würde ich das nie tun.

    In diesem Sinne.. :biggthumpup:
     
  19. moumou

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    Und hier sind wir jetzt dann doch im Kern der Frage angekommen. :yikes
    Ich kann's net glauben :D


    Darum geht's.
    Der Dachgeschoßausbau auf diesen Grundstücken (Mehrfamilienhäusern) ist normalerweise aufgrund des gegebenen Stadtplanungsrechtes gar nicht genehmigungsfähig. Die Dachausbauten werden eben nur unter bestimmten Vorraussetzung genehmigt, per Ausnahme und unter strengen Auflangen. Logisch, dass man die beim Amt besprechen und aushandeln muss.
    [Kurz, der erste Fehler des BT/GÜ/Makler war, dass er nicht einmal ein einziges Verhandlungsgespräch geführt hat mit der Stadplanung sondern wild irgendwelche Sachen schriftlich eingreicht - ohne Absprache. Das hat zu den großen zeitllichen Verzögerungen geführt.]

    Bei dem speziellen großen Grundstück ist der zusätzliche, explizite Bebauungsplan sogar so streng, dass die Seitenflügel überhaupt nicht bebaut werden können.

    So, nach langen Gesprächen konnte das abgewandt werden.
    Der erste Antragssteller, dem BT war das offensichtlich nicht gelungen. Das ist nun sein Problem. Er meint, deswegen wollen wir seine genehmigung nicht kaufen. (Stimmt defacto gar nicht, weil wir noch viel mehr anders gestaltet haben als er..)

    "Wenn Sie können, dann ich auch..!"
    Er will die Gründe erfahren, warum's bei uns geht und warum bei ihm nicht. In seinem Vorantrag wurde die Bebuung des hinteren Teils angeblich eindeutig abgelehnt.

    Die Frau vom Bauamat sagt dazu nur: ja, unser Architekt hat halt gleich den Antrag geschickter gemacht und sich nicht mit der Bebaubarkeit vom hinteren gebäudeteil aufgehalten - sondern mit Staffelgeschossen und anderen Dingen :o
     
  20. moumou

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    Deswegen ist es schon ein spezieller Fall und ich habe k e i n e Ahnung, ob ich mir nun Sorgen machen soll oder nicht.
    Ist mir halt noch nie passiert. - Ich bin kein Architekt, der das jeden Tag macht. Das ist alles.
     
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