Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern

Diskutiere Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi, vorab, ich habe hier schon vieles gelernt und gelesen (damals zum Hausbau, zum Hauskauf und vielem mehr). Hier ein gigantisches Danke an alle...

  1. #1 Zaudi, 02.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Hi,

    vorab, ich habe hier schon vieles gelernt und gelesen (damals zum Hausbau, zum Hauskauf und vielem mehr).
    Hier ein gigantisches Danke an alle mit Ahnung, vom Fach und an die mit Erfahrungen und das teilen davon!

    Jetzt habe ich ein Vorhaben, dass mich etwas unsicher zurücklässt und worauf die Antworten etwas schwer zu finden sind.

    Ich habe mit dem Bauamt bereits darüber gesprochen, dazu später aber mehr.

    Folgendes:
    ich Plane eine Garage an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
    Mir ist soweit bekannt (ohne Bauantrag) ist zulässig:
    9m entlang der Grenze
    3m mittlere Höhe
    50m² Fläche

    75m³ Umbauter Raum
    ab 45° Dachneigung wird das Dach zu 1/3 an die Höhe angerechnet
    ab 70° Dachneigung 100%
    in Bayern.

    BaWü hat glaube noch eine maximale Fläche der Wand von 25qm zum Nachbar, hierzu konnte ich in Bayern aber nichts finden.

    Facts:
    Garage soll gemauert werden.
    (Laut Bauplan sind Satteldächer und Flachdächer erlaubt)
    Es muss eine Hebebühne darin Platz finden.

    Da ich nur 3m Mauer haben darf, würde ich ein Satteldach bauen lassen.
    Rein rechnerisch müsste ich mit 5m (innen) breite, besser 5,5m und einem Dach mit 30° Neigung gut hinkommen, dass ich unter dem Auto stehen kann und das Auto genug Platz nach oben hat.

    Wenn ich nun jedoch kalkuliere LxB: 6x5 (oder 5,5)m, wahlweise 8x5m (oder 5,5).
    Dann halte ich alle Bestimmungen außer das Volumen des Umbauten Raumes ein.

    Jetzt zur Frage 1:
    Laut Bauamt genügt hier ein Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art, 58 BayBo), welches ich lediglich bei der VG einreichen muss.
    UND ich benötige keine Freigabe oder Abstandsflächenübernahme oder dergleichen, von den Nachbarn, die müssen lediglich informiert werden (habe ich natürlich längst).

    Ist das soweit korrekt?


    Frage 2:
    Dort wo die Garage stehen soll, ist mein Gundstück leicht abschüssig.
    Prinzipell stehen später mit Ringfundament (und Bodenplatte) gut 90% auf der identischen höhe/sogar tiefer, als die frühere Fläche war.

    Jedoch muss ich etwa 10% auffüllen.
    (Bild anbei)

    Fundament - Kopie.jpg

    Wird das ein Problem sein, aufgrund den maximalen 3m?
    Wenn ich diese Vorgabe richtig verstehe, müsste ich schauen, dass ich im Mittel 3m habe.
    Also die 40cm aufschüttung + x Meter und auf der Seite des Nachbarn entsprechend unter den 3m
    Obowhl ich dort sogar etwas vom Boden abtrage und tiefer gehe?

    Jedoch liegt der Nachbar über 1m höher... Wodurch er sowieso nur eine Wand von max 2m vor sich hat.

    Wenn ich jedoch die 3m zu ihm reduzieren müsste, müsste ich mein Dach steiler machen, damit die Hebebühne ordentlich genutzt wird.
    Womit er eigentlich mehr verschattung hätte. (Bis 45° darf ich ja ohne dass es dazugerechnet wird).
    Wie seht ihr das, sind die ~40cm die ich über die mini fläche aufschütten muss, ein Problem?
    Oder Garage einfach tiefer setzen? (will ich eigentlich nicht, da ich eine Ebene mit dem Rest (bor dem Haus/Einfahrt) haben wollte.

    Grüße Zaudi


     
  2. #2 hanghaus2000, 02.05.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.194
    Zustimmungen:
    446
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Gibt es einen Bebauungsplan? Stellplatzsatzung der Gemeinde?
    Zeig uns mal den Lageplan mit dem angrenzenden Nachbar und der Zufahrt Garage.

    Wie gross soll denn gebaut werden? Hast Du mal die 75m3 nachgerechnet?

    Du schuettest doch nicht auf der Grenze auf. Dann spielen die 40 cm keine Rolle.
     
    Dimeto gefällt das.
  3. #3 simon84, 02.05.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.954
    Zustimmungen:
    5.652
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Warum muss die Hobby Werkstatt (Garage ist es mit Hebebühne ja wohl eher nicht) denn unbedingt auf der Grenze stehen ?
    Steht das Haus noch nicht ? Da scheint doch ne Menge platz zu sein um zumindest etwas von der Grenze abzurücken

    Direkt an der Grenze und dann drin werkeln ? Sehr nachbarschaftlich…..
    Also wenn’s anders geht würde ich da eher umplanen sonst ist ganz schnell Schluss mit der Bühne wenn der Nachbar dich hinhängt
     
    seaway, Dimeto, Fred Astair und einer weiteren Person gefällt das.
  4. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Gibt es, steht aber nichts anderes drin, als das was ich bereits genannt habe.


    Habe ich. Wenn das Dach so berechnet wird, wie ein nicht ausgebauter Dachboden bei einem Haus, Lande ich etwa bei 90

    Die Maße hatte ich doch genannt?
    Innenmaß L/B/H (ohne Satteldach) 8 / 5,5 / 3 oder 6 / 5,5 / 3 (ist eine Budgetfrage)

    Ahh perfekt, sowas dachte ich mir schon, war mir aber Unsicher.


    2024-05-02_14h34_01.png
     
  5. #5 hanghaus2000, 02.05.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.194
    Zustimmungen:
    446
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    so sollte das ablaufen:
    Verfahrensfreie Bauwerke können zwar ohne Baugenehmigungsantrag errichtet werden. Dennoch müssen die Vorgaben aus den relevanten Verordnungen wie Landesbauordnung, Bauvorlagenverordnung, Garagen- und Stellplatzverordnung, technische Baubestimmungen und Nachbarschaftsgesetz beachtet werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Behörden nicht geprüft, stellt sich allerdings heraus, dass eine oder mehrere Regeln nicht eingehalten wurden, dann kann die Baubehörde die Nutzung der Garage untersagen oder sogar den Abriss fordern.

    Immer erforderlich ist eine Bauanzeige, mit der die Gemeinde, in deren Bereich die Garage errichtet werden soll, von dem Vorhaben informiert wird. Dazu ist ebenso wie beim Genehmigungsverfahren ein kompletter Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen nach Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen. Verlangt die Gemeinde nach Durchsicht der Unterlagen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, dann wird die Bauanzeige wie ein Bauantrag weiterbehandelt. Spätestens mit der Einreichung der Unterlagen, müssen auch die Nachbarn informiert werden. Mit dem Bau der genehmigungsfreien Garage darf begonnen werden, wenn

    • Die Gemeinde nicht innerhalb von 4 Wochen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren fordert
    • Die Gemeinde bereits vorher mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
     
    Zaudi gefällt das.
  6. #6 Zaudi, 02.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Weil ich sonst keinen Platz habe.


    Doch


    Dann hätte ich keinen Garten mehr. Der Platz den ich da gezeigt habe, ist sowieso "tot", da ich dort nichts habe/mache. Ist zu Steil.


    Ich würde da nicht ständig arbeiten. Das ist lediglich für den Service an den eigenen beiden Autos... unters Auto legen für nen Ölwechsel oder Getriebeölwechsel will ich nimmer. Und auch Reifenwechsel macht damit einfach mehr Spaß.
    Reiner "Luxus" kein Gewerkel.
     
  7. #7 hanghaus2000, 02.05.2024
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.194
    Zustimmungen:
    446
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Dir ist aber schon klar, das Hebebuehnen regelmaessig gewartet und geprueft werden muessen.
     
  8. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Das ist wohl ein Thema, dass es hier nicht zu diskutieren gilt :)
    Aber danke für den Hinweis.
     
  9. #9 simon84, 02.05.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.954
    Zustimmungen:
    5.652
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Wie gesagt wenn der Nachbar mitspielt kein Problem
    Wenn er zicken macht großes Thema
     
  10. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Hier habe ich noch eine Frage,

    also ich halte alles ein, wie beschrieben, jedoch die 75m³ Umbauter Raum wie gesagt nicht...
    Was ich dort im Antrag aber ja ausweise.

    Wie wird das denn behandelt?

    Der Bauamt Mensch am Telefon meinte, das sei kein großes Thema.
     
  11. #11 simon84, 03.05.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.954
    Zustimmungen:
    5.652
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich dachte du willst verfahrensfrei bauen ? Wieso jetzt doch mit Bauantrag ?
     
  12. #12 Zaudi, 03.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024
    Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Hmm schade, du hast meinen einleitende Erklärung ganz zu Anfang wohl nicht gelesen?
    Oder bei der Hebebühne aufgehört?

    22024-05-03_09h33_17.png
     
  13. #13 simon84, 03.05.2024
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.954
    Zustimmungen:
    5.652
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Na doch deshalb frage ich doch. Du wolltest doch verfahrensfrei also per freisteller bauen, wieso redest du jetzt wieder von Bauantrag ?
     
  14. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.353
    Zustimmungen:
    1.710
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Die gelten für Garagen nicht. Diese sind lediglich auf 50m² beschränkt.
    Daher verstehe ich die Aussage
    nicht. Ich kann nicht erkennen, warum Du nicht nach Art. 57 BayBO bauen darfst.
     
    hanghaus2000 und simon84 gefällt das.
  15. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Na ich frage doch, ob es denn verfahrensfrei ist, trotz des höheren Volumens, oder ob ich da was zu befürchten habe?
     
  16. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Tatsächlich?
    Das sagte mir der Herr vom Bauamt nicht.
    Das heißt bei Garagen gibt es kein maximales Volumen? Lediglich die 50m²?


    Interessante Info! Leider bisher so noch nicht gehört.
    Mal danke. Ich lese mich ein.
     
    simon84 gefällt das.
  17. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.353
    Zustimmungen:
    1.710
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Korrekt. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a) und b) sind nicht mit einem "und" verknüpft.

    Edit: Dann kommen wir wieder zum Punkt Hebebühne. Die könnte die Eigenschaft "Garage" zunichte machen.
     
    hanghaus2000, Zaudi und simon84 gefällt das.
  18. #18 Viethps, 03.05.2024
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    854
    Zustimmungen:
    235
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Da würde ich über eine Grube nachdenken. Und bei arbeiten an Bremsen / Reifenwechsel über Hydraulikheber in Zusammenspiel mit den Randschienen.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  19. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Vielen Dank für die Hinweise! Wieder einiges gelernt. Genial.

    Wenn ich nach Art. 57 Baue und nun mal die Hebebühne außer acht lasse.
    Wie läuft das dann ab, kann ich einfach starten oder muss ich dennoch etwas einreichen irgendwo?

    Aktuell sitzt ein befreundeter Bauzeichner an den Plänen für die Garage mit Satteldach.
     
  20. Zaudi

    Zaudi

    Dabei seit:
    02.05.2024
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    4
    Ja, den Aspekt hatte ich mit dem Herrn bereits als Möglichkeit diskutiert, der mir die Bodenplatte und das Ringfundament machen soll.

    Das Satteldach würde ich dennoch haben wollen.
    Kommt mir das in die Quere?

    Wenn ich die Bestimmungen nun genauer lese.
    Sind die 30° und 75m³ ja nicht für die Garage.

    Die Garage muss ein Dach haben, wie das Haus oder Flachdach.
    Das Wort "Angleichen" wird hier genutzt.
    Wie viel Grad darf man denn abweichen?
    Mein Haus hat 45°
     

    Anhänge:

Thema:

Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern

Die Seite wird geladen...

Garage Grenzbebauung mit Satteldach in Bayern - Ähnliche Themen

  1. Garage / Caport Grenzbebauung mit terasse

    Garage / Caport Grenzbebauung mit terasse: Wir möchten eine Garage / Caport mit terasse . Hier an die Grenze setzten das Haus links steht an der Grenze unseres ist ca 5 m entfernt. Nun...
  2. Aufstockung Garage bei Grenzbebauung

    Aufstockung Garage bei Grenzbebauung: Guten Tag, wir würden gerne eine Garage mit einem Zimmer überbauen, und ich frage mich wie hier die konkrete Lage bzgl. Grenzbebauung ist. Es...
  3. Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern

    Pultdach-Garage mit Carport und PV als Grenzbebauung in Bayern: Hallo zusammen, ich recherchiere nun schon eine ganze Weile zum Thema Grenzbebauung und so ganz schlau werde ich beim Thema Höhe noch nicht....
  4. Grenzbebauung durch eine Garage zu einer Verkehrsfläche

    Grenzbebauung durch eine Garage zu einer Verkehrsfläche: Moin moin, ich habe da mal eine Frage ich plane aktuell unsere Garage, diese soll 12m lang und 6m breit werden, die 12m sollen an der Grenze zu...
  5. Garagen/Carport (Grenzbebauung) mit unterschiedlichen Giebelrichtungen (Satteldächer)

    Garagen/Carport (Grenzbebauung) mit unterschiedlichen Giebelrichtungen (Satteldächer): Hallo, wir haben einen Carport mit einem Raum für Fahrräder auf die Grundstücksgrenze gebaut (NRW). Jetzt haben Nachbarn das Grundstück nebenan...