Interpretation Messung der Trittschalldämmung

Diskutiere Interpretation Messung der Trittschalldämmung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, unser Bauträger hat eine Messung des Trittschalls bei uns vorgenommen. Kann mir jemand bei der Interpretation helfen? Boden EG...

  1. #1 Sonnenmaedchen, 04.04.2023
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    Hallo zusammen,
    unser Bauträger hat eine Messung des Trittschalls bei uns vorgenommen. Kann mir jemand bei der Interpretation helfen?

    Boden EG
    Norm-Trittschallpegel L'nw kleinergleich 31 db > 36 dB

    Bilder der Kurve habe ich angehängt. Laut Bauträger wurde als Bezugsnorm erf. L'nw kleinergleich 41 db verwendet (ergibt sich wohl aus der DIN 4109).

    Interpretiereich es falsch, dass zumindest bei 100 HZ die Norm nicht, zwar nur knapp, aber dennoch, eingehalten wird?
     

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  2. #2 Foerdinger, 11.05.2023
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    Hallo Sonnenmaedchen,

    die Anforderung an die Trittschalldämmung wird immer als Einzahlwert angegeben,
    gemessen wird der Trittschall jedoch über das ganze Frequenzspektrum von 100 Hz bis 3150 Hz.
    Um aus dieser Kurve einen Einzahlwert zu bilden wird diese entsprechend der Normkurve ausgewertet.
    Lange Rede kurzer Sinn, den Einzahlwert des Messergebnisses kannst du bei verschobener Bezugskurve nun bei 500 Hz ablesen.
    Beim Trittschall wirst du immer Oktaven haben, welche besser oder schlechter sind, wichtig ist hier jedoch der Einzahlwert welcher sich durch das Verschieben der Bezugskurve ergibt.

    Gruß, Fördinger
     
  3. #3 frechdachs1, 25.09.2023
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    Wie wurde so eine Messung durchgeführt?
     
  4. #4 Foerdinger, 26.09.2023
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    Hallo Frechdachs1,

    so eine Messung wird mit einem Norm-Hammerwerk durchgeführt.
    Es besteht aus einer Welle und mehreren Klöppeln, welche aus 10 cm Höhe auf den Boden fallen und damit eine bestimmte Energie
    in den Boden eintragen. Das Hammerwerk wird auf dem zu messenden Boden aufgestellt, und im darunter liegenden Raum wird der Pegel bei laufendem Hammerwerk ermittelt. Zur Auswertung wird noch die Halligkeit des Empfangsraums ermittelt und der Messwert damit korrigiert.
    Bei der Messung von Sonnenmaedchen handelt es sich wohl um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus, hier wird im gleichen Stockwerk oder ein Stockwerk darunter im Nachbarhaus gemessen.
     
  5. #5 DIN4109, 13.05.2024
    DIN4109

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    Hallo Sonnenmaedchen,
    darf man davon ausgehen, dass es Probleme mit tieffrequentem Körperschall gibt und in dem Gutachten festgestellt wurde, dass es keinen Mangel besteht, richtig?
    Ich habe eine ähnliche Thematik und die Sache geht jetzt in die 2. Instanz, da in der DIN 4109 Ausgabe 1989 Beiblatt 2 keine Frequenzen unter 100 Hz berücksichtigt werden, es demnach hier so laut sein kann, wie es will und ist - dieser enorm wichtige und seit Jahren viel unter Sachverständigen diskutierte Sachverhalt aber in keinem Bauprospekt oder Baubeschreibung erwähnt wird, da die Baulobby dies mit allen Mitteln verhindert.
     
  6. #6 Sonnenmaedchen, 13.05.2024
    Sonnenmaedchen

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    Hi,
    Ja, tatsächlich haben wir das Problem im niederfrequenten Bereich. Wir sind inzwischen vor Gericht gezogen, allerdings nur indirekt wegen des Trittschallproblems. Bei der Suche nach der Ursache haben wir gemeinsam mit einem Gutachter die Fassade im Bereich der Trennfuge öffnen lassen. Dabei zeigte sich, dass die Trennfuge mit Mörtel überdeckt wurde - durchaus die mögliche Ursache für das Schallproblem. Jetzt warten wir auf den Gerichtsgutachter. Man benötigt da wirklich gute Nerven (und einen gut gefüllten Geldbeutel).
     
  7. #7 DIN4109, 13.05.2024
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    Interessant, demnach wurde eine / mehrere Schallbrücken festgestellt oder weshalb wurde die Trennfuge geöffnet? Da würde mich das Gutachten und die Angaben interessieren.
    Hier gibt es lt. schalltechnischem Privatgutachten (Kosten 4,9K) keine Schallbrücken, jedoch überhöhte Werte bei 63 Hz mit 37,4 dB - 46,6 dB die aber lt. Gutachter mangels Berücksichtigung bzw. fehlender Normung nach DIN 4109 keinen Mangel darstellen. Der Richter am LG hat sich mit der komplexen Thematik gar nicht auseinandergesetzt, auf ein ähnliches Urteil des OLG München bezüglich dem Schallschutz in einer Wohnung verwiesen und gemeint, das hätte so seine Ordnung und die Klage abgewiesen. Jetzt folgt die Klärung über das OLG. Und ja, ohne einen guten finanziellen Background geht da nichts.
    Könnte vielleicht hilfreich sein, wenn wir uns austauschen...
     
  8. #8 Sonnenmaedchen, 13.05.2024
    Sonnenmaedchen

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    Genau, bei uns hat man es im Wohnzimmer gehört, wenn man an die Fassade des Nachbarn in 10 m Entfernung geklopft hat. Wir hatten deshalb die Vermutung, dass an der Fassade etwas nicht stimmt. Der Gutachter hat dann unsere Fassade an der Trennfuge geöffnet. Da sah man dann, dass die Trennfuge beim Kleben des Brandriegels dick mit Mörtel verschmiert wurde. Laut Gutachter, der übrigens auch fürs Gericht Gutachten erstellt, entspricht das nicht den anerkannten Regeln der Technik und ist daher ein Baumangel. Bauträger streitet es natürlich ab, deswegen jetzt der Weg vors Gericht.
     
  9. #9 DIN4109, 13.05.2024
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    Wer hat dann das Gutachten bzw. die Messung des Trittschalls beauftragt und was sagt der beauftragte Gutachter zu den Werten, denn es wurden auch die Messergebnisse mit 50 Hz / 80 Hz im Grenzbereich deklariert, was mich besonders wundert, da es hier keine Vorgaben geben soll? Es müsste aufgeführt sein, dass im Bereich der Trennfuge Schallbrücken festgestellt wurden, oder nicht? Und mit der Beseitigung der vorhandenen Schallbrücken ist das Problem des tieffrequenten Körperschalls nicht behoben. Gibt es Fussbodenheizung mit Fliesen- und Laminat/Parkettboden im Nachbarhaus?
     
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