Neubau - Zählt der Keller als Vollgeschoss - Grundstücksoberfläche

Diskutiere Neubau - Zählt der Keller als Vollgeschoss - Grundstücksoberfläche im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, aktuell bin ich an der Planung eines Neubaus in RLP. Die Vorgaben des Bebauungsplanes geben max. 2 Vollgeschosse vor mit der...

  1. #1 PeterM1993, 14.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2024
    PeterM1993

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    Hallo zusammen,

    aktuell bin ich an der Planung eines Neubaus in RLP. Die Vorgaben des Bebauungsplanes geben max. 2 Vollgeschosse vor mit der unten in blau eingezeichneten max. Höhe.
    Da ich mich leider nicht auskenne und ebenfalls niemanden kenne der mir diese Frage beantworten könnte, erhoffe ich mir die Hilfe von der Community :).

    Geplant ist, dass ich das Gefälle des Grundstückes so nutze um einen Keller inkl. Garage zu bauen, dessen Seiten später komplett verfüllt werden (siehe gelb markierter Bereich), um auf der oberen Seite eine ebene Fläche zu erhalten. Die Garage bzw. der Keller soll am untersten Punkt des Grundstückes starten und wenn möglich nicht tiefer als dieser Punkt kommen, da ich sonst eine Abfahrt in die Garage hätte.

    Meine Frage bezieht sich darauf, ob mein akt. geplanter Keller als Vollgeschoss zählt?

    Bezieht sich die 1,4m mittlere Höhe über der Geländeoberfläche auf die „natürliche Grundstücksoberfläche“ oder auf die spätere „selbst hergestellte/aufgefüllte Geländeoberfläche“?

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten und Tipps!!
     

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  2. #2 hanghaus2000, 14.05.2024
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    Mit dem Staffelgeschoss kann es Dir doch egal sein. MMn gilt das Gelaende nach Fertigstellung.

    Gibt es auch einen Lageplan oder Grundrisse mit echten Hoehen?

    Grenzbebauung 10 m ist das bei Euch erlaubt?
     
  3. #3 PeterM1993, 14.05.2024
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    Hallo @hanghaus2000,
    erstmal vielen Dank!

    Das Thema Staffelgeschoss trifft m.M.n. leider nicht zu, da ich im kompletten OG eine Höhe von über 2,3m habe (siehe § 2 Abs. 4 Satz 3 LBauO Rheinland-Pfalz).
    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Akt. gibt es noch keine verwertbaren Dokumente mit Höhen. Die 1,5m Höhenunterschied habe ich am Grundstück selbst ermittelt.

    Die Grenzbebauung ist soweit ich weiß bis 12m zugelassen.
     
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    Ich erspare hier Dimeto das Hinzugerufenwerden, da das Konzept leider eh für die Tonne ist; das näher auszuführen, führte zu weit.
    Ein Architekt (ohne Anführungsstriche !) ist hier dringend anzuraten und wird sich auszahlen.
    Uneinheitlich orientierte Pläne strengen die Diskussionsbeteiligten unnötig an.
    Fülle am besten bald Yvonnes Fragebogen Grundrissdiskussionen - bitte vorher lesen! aus.
    Gerne berate ich Dich auch persönlich, aktuell zeigt mein Kalender ab August noch freie Slots.
     
  5. #5 PeterM1993, 14.05.2024
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    Super, werde das dann lieber mal so angehen.
    Und danke für den Hinweis zum Fragebogen.
     
  6. #6 Kriminelle, 14.05.2024
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    Ja, auch ich, Yvonne, befürworte den richtigen Thread zu bedienen.
    Allerdings wirst Du ohne Architekt eh nicht weit kommen.
    Wichtig ist hier zu wissen, ob Du ein Grundstück kaufen willst und vorab kleinere Vorplanungen machst oder das Grundstück schon im Besitz ist, sodass die Planung Hand und Fuß haben sollte. Ansonsten steht ja in der LBO, wann ein Geschoss ein VG ist.
     
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    Gut, in dem Punkt sieht der Fachmann das schneller, klarer und kann es verständlich begründen. Normalerweise rufe ich ihn dann gerne hinzu, mag aber auch seine Zeit auch nicht verschwenden. Und hier ist mir schon ausreichend erkennbar, daß der TE konzeptionell noch meilenweitest davon entfernt ist, sich eine praxisreife Bauidee überlegt zu haben. Daher die Empfehlung, erst einmal Planungsfachleute zu involvieren.
    Genau, ich hege den ich sachsma nett "begründeten Verdacht", der TE schätze einen berufsmäßigen Planer als einsparbar ein.
    Das ist aber bei Hanggrundstücken meist prinzipiell fragwürdig,
    und im speziellen Fall spricht auch die "planerische Handschrift" des Selberplaners dafür, daß seine diesbezügliche Kompetenzerlangung noch ein weiter Weg sei.

    Auch sympathisch naiv bleibt im Ergebnis naiv. Manche Selberplanungsversuche kann man mit zwei zugedrückten Hühneraugen als mit Geduld und einem kleinen Schubs entwicklungsfähig einschätzen. Aber bei manchen anderen - so wie in diesem Fall - ist es eher so, daß man garnicht recht wüßte wo man mit den eher mittelgroßen Schubsen anfangen sollte.
     
  8. #8 simon84, 15.05.2024
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    doch das kann man ganz klar sagen und ist auch nicht bös gemeint.
    In den Papierkorb schubst man diesen Entwurf.
     
    Kriminelle, hanghaus2000 und Jo Bauherr gefällt das.
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    Ich denke, daß der Entwurf noch längst nicht diskussionsreif ist, habe ich durchaus deutlich gesagt (und auch nicht bös gemeint). Aber klar sagen im Sinne von Fingerzeig, der exakt zu einer Handvoll von Schmerzpunkten hin navigiert, kann man das hier leider nicht. Einfach weil da mehr so ein diffus multipler Wurm drin ist; aber das nützlich beschreiben zu können, setzte beim TE (und mitlesenden Laien auf demselben planerischen Begabungsniveau) ein qualifiziertes Verständnis voraus, mit dem es zu einem solchen Konzept allerdings niemals gekommen wäre.

    Es ist immer eine undankbare Aufgabe (und bringt einen leicht in Sadismusverdacht), einen Entwurf mit "am besten rundweg wegwerfen" zu kommentieren. Die Selberplaner haben sich ja meist etwas dabei gedacht und schätzen ihre Zielverfehlung erheblich milder ein. Nur daß ihre Gedanken eben naiv waren, und "beauftrage lieber Profis" der leider nicht zweckmäßig differenzierbare beste Rat ist.
     
  10. #10 simon84, 15.05.2024
    simon84

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    Was hat sie sich denn bei dem Plan jemand gedacht ?
    Mehr als "Doppelgarage" kann ich beim besten Willen nicht raus lesen.

    Eine Strichliste mit den Anforderungen wäre ein besserer Start.
    Und vielleicht eine Anzahl der Personen: Erwachsene, Jugendliche, Kinder etc. die das Haus bewohnen sollen
     
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    Also das klingt jetzt aber schon ein bißchen bösartig ignorant. Der TE hat durchaus deutlich gemacht, wo er hin will und warum. Lediglich der Weg ist eine gezeichnete Milchmädchenrechnung.
     
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