BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Diskutiere BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dieser Überwachungswahn, der sich da zwischenzeitlich auf den Bauvorhaben breit macht, ist eine Entwicklung die m.E. in die vollkommen falsche...

  1. #21 Achim Kaiser, 31.08.2006
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Dieser Überwachungswahn, der sich da zwischenzeitlich auf den Bauvorhaben breit macht, ist eine Entwicklung die m.E. in die vollkommen falsche Richtung geht.

    Ziel einer jeden Maßnahme darf nicht sein *nachträglich* nach Mängeln zu fischen sondern solche von Anfang an gar nicht entstehen zu lassen.

    Würden diese Energien, die hier beim *Uberwachen*, *Nacheiern* und *Überwachungskostenbegründen* (oder soll ich ketzerisch sagen Fehlersuche um jeden Preis um eine Begründung fürs Honorar zu haben) verplempert werden, das Geld das dort ausgegeben wird und die Zeit die dafür eingesetzt wird in das Bauvorhaben *gezielt* investiert, dann würde ein wesentlich bessere Endergebnis dabei erzielt werden.

    Qualität fängt im Kopf des Bauherrn an und sonst nirgends.

    Ich halte diesen Überwachungswahn der sich in DE überall breitmacht symtomatisch ..... das Resultat lässt sich doch an jeder Ecke ablesen....oder nicht ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. #22 Baufuchs, 31.08.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Volker35

    Das ist aus dem zitierten Urteil nicht abzuleiten.
    Auch in diesem Fall ging es um Erstattung von Gutachterkosten und nicht um Kosten einer laufenden Qualitätssicherung/Bauleitung.
     
  3. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Darum empfehle ich jetzt jedem Bauherrn, mir nicht die Leistungsphase 8 zu übertragen, sondern eine BQÜ nach Zeitaufwand. Da es kein Problem ist, bei jedem Baustellentermin irgendwas zu finden, und seien es auch nur halbfertige Leistungen, kann der Bauherr meine Stunden und somit die komplette LPh 8 den Firmen berechnen. Denn erst meine Feststellungen ermöglichen es dem gänzlich unbeleckten Bauherrn, festzustellen dass bei frisch eingebauten Fenstern noch der Bauwerksanschluss fehlt, bei frisch verlegten Fliesen die Verfugung, bei frisch eingebauter Zwischensparrendämmung die Dampfbremse oder dass die Baugrube nicht komplett verfüllt ist usw. usw. Und für mich ist es wesentlich lukrativer, für 95 € die Stunde auf den Bau zu gehen als für den HOAI-Satz.
     
  4. #24 VolkerKugel (†), 31.08.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    @Volker35 ...

    ... man sollte keine falschen Hoffnungen wecken!

    Die Kosten einer BQÜ wird man keinem BT aufdrücken können.
    Auch wenn wir den selben Vornamen haben kann ich mir nur an den Kopf greifen und auch mal ´ne Lanze für den BT brechen.
    Wieso soll der für was bezahlen, was er nicht bestellt hat und dessen Qualität er nicht überprüfen kann?
    Das wäre doch das Gleiche, wie wenn ich mir jetzt ein neues Auto kaufe und mir vorher einen KfZ-Sachverständigen engagiere, den in die Fabrik schicke und die Herstellung kontrollieren lasse und dessen Kosten nachher vom Kaufpreis absetze :irre . Das kann´s ja wohl nicht sein.
     
  5. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Fortsetzung ...

    Wir gehen übrigens immer zu viert hin, meine Kollegen wollen ja auch 95 € verdienen. Der Eine stellt fest, dass die Baugrube im Norden noch nicht verfüllt ist, der andere im Osten, der dritte im Westen und ich auf der sonnigen Südseite.
     
  6. #26 Volker35, 03.09.2006
    Volker35

    Volker35 Gast

    Danke für die Antworten.
    Wie Ihr wohl gemerkt habt, bin ich kein Jurist, sondern GU und SV.
    Können wir uns aber auf folgende Aussage einigen:
    Wenn ein BQÜ oder SV im Auftrage des AG einen tatsächlichen Baumangel während der Ausführung feststellt, dann kann der AG die Kosten des BQÜs, die speziell für die Feststellung dieses Mangels entstanden dem AN belasten.
    OK???
     
  7. #27 VolkerKugel (†), 03.09.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Ich sach erstmal ...

    ... Nein.

    Das Ganze nennt sich baubegleitende Qualitätsüberwachung oder wie auch immer.
    Das heißt, der Erwerber/Bauherr hat neben dem Vertrag mit seinem BT/GÜ/GU einen separaten Vertrag mit einem Baufachmann abgeschlossen, eben um Mängel während der Bauzeit zu erkennen.

    Ich mache so was auch schon mal ab und zu, aber weder mein AG noch ich sind je auch nur auf die Idee gekommen, dem BT eine Rechnung über anteilige BQÜ-Kosten zu stellen, wenn ich wieder was gefunden habe :irre .

    Was Anderes wäre es unter Umständen, wenn sich der BT stur stellt und einen Mangel nicht anerkennen will (was mir noch nicht passiert ist). Dann könnte ich mir vorstellen, dass die zusätzlichen Kosten des BQÜlers bis zur dann endgültigen Mängelbeseitigung dem BT aufgedrückt werden könnten.
    Wie gesagt: alles im Konjunktiv.

    @Eric
    Klär´ doch mal bitte uns juristische Laien auf. Ich bin gerade bei einer BT-DHH bei Mangel Nr. 9 und kurz vor Übergabe und müsste also jetzt ganz schnell die Teilrechnung für den BT vorbereiten :Roll .
     
  8. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Sag ich doch Volker35.

    > Wenn ein BQÜ oder SV im Auftrage des AG ...
    Darum lasse ich mich ja formal nicht mehr als Architekt sondern als BQÜ beauftragen

    > einen tatsächlichen Baumangel während der Ausführung feststellt,
    genau das, was ich früher als Architekt in LPh 8 getan habe, nämlich gucken ob Mängel da sind (Abweichungen von der Planung, vom Vertrag, von den a.R.d.T.)

    > dann kann der AG die Kosten des BQÜs ...
    früher war das mein Honorar nach HOAI, jetzt gehts für 95 €/h nach Stunden

    > die speziell für die Feststellung dieses Mangels entstanden
    natürlich meine gesamten Kosten, früher bin ich schließlich auch nicht sinnfrei auf der Baustelle erschienen; man muss eben wissen wann es sich lohnt zu kommen, so oder so (egal ob LPh 8 oder BQÜ)

    > dem AN belasten.
    Und das ist das Neue. Die Firmen zahlen kräftig drauf, jedes Widerwort machts noch teurer. Und mein Bauherr und ich freuen uns *händereib*. So bekommt das Wort vom Architekten, der sich selbst bezahlt macht bzw. vom Baubetreuer, der nichts kostet, gleich eine ganz neue Bedeutung.
     
  9. #29 Volker35, 03.09.2006
    Volker35

    Volker35 Gast

    Schöne Grüße nach Augsburg,
    wie können wir meinen Namensvetter aus Rodgau mit ins Boot holen?
     
  10. #30 Baufuchs, 03.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich denke

    nicht, dass Bruno schon im Boot sitzt...:)
     
  11. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    ein Fuchs eben ;)

    Aber weiter im Text gesponnen, natürlich habe ich mit meinen Bauherren ein paar Klippen in Form von OLG-Sprüchen zu umschiffen:

    Kosten eines Privatgutachtens zur Erstellung eines Gegenaufmaßes sollen nicht erforderlich und mithin nicht erstattungsfähig sein, wenn der Bauherr die Information im Rahmen der beauftragten Grundleistungen (§ 15 Abs. 2 HOAI) seines Architekten erlangen kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 08.09.1993 -3 W 67/93-, Baurecht 1994, 138)

    Der Architekt hat im Rahmen der Vollarchitektur (alle Leistungsphasen des § 15 HOAI) grundsätzlich auch Baumängel zu prüfen und Nacherfüllungsarbeiten zu überwachen. Für den Arbeitsaufwand kann er regelmäßig keine gesonderten Kosten („Regiekosten“) verlangen. Der Bauherr kann solche „Regiekosten“ dem verantwortlichen Unternehmer nicht auferlegen (OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1992 -12 U 38/91-)

    http://www.baunetz.de/db/recht/artikel.php?urteil_id=387

    Darum darf mich der Bauherr eben nicht mit Vollarchitektur nach HOAI beauftragen. Und schon kann er die Informationen nicht mehr "im Rahmen der beauftragten Grundleistungen" nach § 15 HOAI erlangen. Dann klappts sogar mit der Weiterberechnung meiner Kosten für die Rechnungsprüfung ("Erstellung eines Gegenaufmaßes", OLG Bamberg) an die Firmen. :28:
     
  12. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    13
    Bruno, haste gut recherchiert:respekt

    Aber so isses halt. Hat der BH einen Archi mit LPH 8 beauftragt, dann gibts keinen Schadensersatz, denn die Kosten für die Überwachung, Feststellung von Mängeln, Mangelbeseitigung hatte der BH mit der LPH 8 bereits " eingekauft " > Sowieso-Kosten.

    Hat der BH keinen Archi mit LPH 8 beauftragt und hat er den Verdacht eines Mangel, dann brauch er als Laie einen Fachmann und bekommt dessen Kosten ersetzt, wenn der Unternehmer sich zu Unrecht geweigert hat.

    BQÜ steht m.E. in der Mitte, kommt aber auf den Vertrag an. Wenn die BQÜ nur beinhaltet, zu überprüfen und dem BH Mängel bekanntzugeben, der AN dann aber den Mangel bestreitet, kann u.U. durchaus noch Anlaß bestehen, einen weiteren Fachmann zu bestellen. In jedem Fall wären bei der Ersatzvornahme die sog. Regiekosten, sofern die Mangelbeseitigung schwierig und überwachungsbedürftig wäre, erstattungsfähig. Vorausgesetzt natürlich, die Verfolgung und Überwachung der Beseitigung von Mängeln war nicht Gegenstand der BQÜ.

    Was Inhalt der BQÜ ist, ist also nicht erstattungsfähiger Schaden, sondern Sowieso-Kosten.

    Irgendwie ist das unbefriedigend. Aber käm es darauf an, daß bei der BQÜ etwas entdeckt wird, dann wärs so ein Art " Gewinnspiel " und " Wilder Westen ", eben Mangelsuche auf Teufel komm raus. Kann ja wohl auch nicht sein.
     
  13. Kajjo

    Kajjo

    Dabei seit:
    27.02.2006
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Programmierer
    Ort:
    Niedersachsen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    Hallo Neu_Bauer!
    Ich bin privater Bauherr und war ebenfalls sehr unschlüssig, ob ich mir eine baubegleitende Qualitätsüberwachung leisten solle. Ich habe mich letztlich für den TÜV-Nord entschieden, der ähnliche Preise wie Dein Angebot verlangt.

    Bisher bin ich mit meiner Entscheidung sehr zufrieden, da er mindestens einen wirklichen Mangel erkannt hat, der sehr leicht zu beheben war, aber große Probleme hätte machen können, wenn er nicht bemerkt worden wäre. Bauleiter und ausführende Firmen hatten dies nicht bemerkt, stimmten aber hinterher dann sofort zu. Ich kenne außerdem einen anderen Fall eines befreundeten Paares, in dem tatsächlicher Pfusch aufgedeckt und zum Glück noch behoben werden konnte.

    Weiterhin habe ich festgestellt, daß das BU durchaus Respekt vor dem TÜV hat und bei vielen Argumentationen schnell einlenkt. Es ist hilfreich, solche Gutachter auf der eigenen Seite zu wissen!

    Die Kosten muß man natürlich selbst tragen. Ich habe meinen BU schon bei Vertragsabschluß darauf hingewiesen, daß ich den TÜV beauftrage und die Kosten dafür übernehme. Ich habe den BU zugleich darauf verpflichtet, daß er sich bezüglich Bautenständen und Begehungen mit dem TÜV koordiniert. So bleibt alles friedlich -- man darf das nicht als Kampf sehen!

    Kajjo
     
  14. #34 Volker35, 07.09.2006
    Volker35

    Volker35 Gast

    Besser den TÜV als gar keine BQÜ.
    Ich habe nur alle 2 Jahre Respekt vor dem TÜV - wenn meine alte Karre mal wieder ne neue Plakette braucht.
    Nicht der Name TÜV sondern die Fachkunde, Sachkunde, Neutralität und Objektivität des Sachverständigen vor Ort zählen.
    Ich würde auch mal die IHKs oder HWKs nach Sachvertständigen fragen.
     
  15. #35 Carden. Mark, 07.09.2006
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Besser 4 schlappe Reifen auf dem Auto, als gar keine.
     
  16. #36 Unregistriert, 13.09.2006
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    TÜV Rheinland -> 5-Phasen Prüfung

    Hallo,

    frag doch mal beim TÜV nach. Die beschäftigen ausschließlich
    staatlich anerkannte Sachverständige, die allesamt
    Ingenieure sind. Preislich dürfte sich da auch nicht viel
    tun.

    TÜV Rheinland Ndl. Dortmund Tel. 0231 - 1769880

    Weitere Ndl´s gibt es in Essen, Oberhausen, Wuppertal, Mönchengladbach,
    Köln etc. (siehe Homepage unter www.tuv.com)

    Gruß
     
  17. #37 Baufuchs, 13.09.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    kein Wort

    auf der HP über Baubegleitende Qualitätssicherung für Bauherren.

    dafür aber:
    No comment
     
  18. #38 Unregistriert, 13.09.2006
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
  20. #40 Unregistriert, 13.09.2006
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

Thema: BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. baubegleitende Qualitätsüberwachung

    ,
  2. BQÜ

Die Seite wird geladen...

BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung - Ähnliche Themen

  1. 2 verschiedene BQÜ-Angebote - welches nehmen?

    2 verschiedene BQÜ-Angebote - welches nehmen?: Wir wollen mit einem GU bauen, deshalb möchten wir eine BQÜ haben. Zwei Angebote haben wir erhalten und sind uns unentschlossen, welches wir...
  2. Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

    Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ: Nichts wirklich neues, aber aktuelle Bestätigungen der ständigen Rechtssprechung 1) Unterschreitung der Mindestsätze HOAI und Bindungswirkung...
  3. LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Fragen zu d

    LPH 8 (Architekt): Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation - Fragen zu d: Hallo Forum, wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die...
  4. BQÜ und Architekt

    BQÜ und Architekt: Liebes Forum, Wenn ich den Tenor der hier gesammelten Threads richtig deute, dann ist beim Bauen mit Architket kein SV notwendig, nur bei BU/GU...
  5. BQÜ Main Taunus

    BQÜ Main Taunus: Hallo Kann jemanden mir ein Baubegleiter/Controller im Main Taunus(Frankfurt/Wiesbaden) empfehlen? Wir haben mit einem öbuv, vpb und andere SV...