Wärmedämmverordnung - neues Dach mit unzureichender Dämmung?!

Diskutiere Wärmedämmverordnung - neues Dach mit unzureichender Dämmung?! im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Wärmedämmverordnung. Ich habe ein Haus erworben und bin bei den Rechnungen jetzt darauf gestoßen,...

  1. #1 krafftt, 19.02.2017
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Wärmedämmverordnung.

    Ich habe ein Haus erworben und bin bei den Rechnungen jetzt darauf gestoßen, dass das Dach vor ca. 3 Jahren neu gedeckt wurde. Auf der Rechnung steht an erster Stelle allerdings ein Hinweis, dass beim Ausbau des Dachstuhls eine Zwischensparrendämmung verlegt wurde (vom Besitzer), die nach aktueller Wäredämmverordnung nicht ausreicht. Es muss wohl eine Aufsparrendämmung verlegt werden, um der Verordnung zu entsprechen.

    Kennt sich mit diesem Thema jemand aus und kann mir sagen, was das jetzt konkret für mich heißt? Muss ich befürchten, dass ich in der nächsten Zeit nachbessern muss, obwohl das Dach ja eigentlich noch recht neu ist?

    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank!

    Gruß,
    Tom
     
  2. #2 Andybaut, 19.02.2017
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    da wird was durcheinandergeworfen.
    Wie man das Dach dämmt, dazwischen oder oben drauf ist erst mal egal.
    Zum Zeitpunkt der Ausführung gab es eine gültige ENEV die vielleicht einzuhalten war.

    Warum vielleicht?
    Weil man aus dem Beitrag nicht erkennen kann, was sonst noch alles vorhanden ist.

    Steht in der Rechnung was zu Wärmeleitgruppen und Dicken oder vielleicht sogar ein U-Wert?
     
  3. #3 krafftt, 19.02.2017
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    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wenn ich die Rechnung richtig verstehe, wurde das Dach neu gemacht, ohne die Isolierung anzurühren (anscheinend vom Besitzer übernommen). Werte stehen hier leider nicht. Nur Materialien wie Divoroll-Kompakt, Multiband, Traglattung, Dachpfannen, Rinnen etc.

    Ich verstehe das so, dass die Dämmung übernommen wurde, aber nach neusten Richtlinien eigentlich nicht ausreichend ist. Alles andere ist neu.
    Hat das nach ENEV dann Folgen für mich?

    Der Hinweis heißt, denke ich, dass der Handwerker es eigentlich anders machen müsste, aber auf Anweisung des Auftraggebers die Dämmung nicht angerührt hat.
     
  4. #4 simon84, 19.02.2017
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    Musst du den Vorbesitzer fragen !
    Wenn die Dämmung nicht den damaligen EnEV entsprach musst du (theoretisch) etwas machen.
     
  5. #5 Andybaut, 20.02.2017
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    ich sag´s mal so:
    wo kein Kläger, da kein Richter.
    Es gibt, zumindest bis jetzt, keine ENEV Polizei die Altbauten kontrolliert.
    Im Gegensatz zum Heizkessel, da kommt irgendwann der Schornsteinfeger und legt den still.

    Aber da du keine Werte hast....
    Es gibt immer 2 Werte in den ENEV. Der Wert für Neubau und der ist höher und den Wert für Sanierungen und der ist niedriger.
    Vielleicht erreichst du ja den Sanierungswert
     
  6. #6 Leser112, 20.02.2017
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    Korrekt, allerdings könnte hier ein Mangel am Objekt vorliegen, für den der Verkäufer verantwortlich ist. Ratsam vielleicht, die EnEV Anforderungen für den Bestand zum Zeitpunkt der Dacherneuerung zu überprüfen.
     
  7. #7 Gast943916, 20.02.2017
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    oder der Vorbesitzer, oder evtl. sogar der Dachdecker der davon gewusst hat
    und sich mit seinem Hinweis "freikaufen" bzw. aus der Verantwortung stehlen wollte, was seit 2009 nicht mehr geht.
    Ich würde einen Fachanwalt zu rate ziehen
     
  8. #8 Andybaut, 20.02.2017
    Andybaut

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    ich glaub nicht, dass man hier privatrechtlich etwas herausholen kann.

    Sollte das Haus im Wissen gekauft worden sein, dass es eine Sanierung gab, dann würde ich mir das vorstellen können.
    Aus der Sanierung von vor 3 Jahren hätte man ableiten können, dass alle gesetzliche Regeln dieser Zeit erfüllt wurden.

    Das Haus wurde aber, so lese ich das, ohne das Wissen der Sanierung gekauft. Also nicht im Vertrauen auf eine Sanierung,
    die die Anforderungen der ENEV erfüllt.

    Wenn der ehemalige Eigentümer die Sanierung nicht aufgrund gesetzlicher Regeln hat vornehmen müssen, sondern dies
    "freiwillig" getan hat, dann hätte er auch gar nicht sanieren können. Dann wäre der Käufer nicht schlechter oder besser gestellt
    gewesen wie jetzt.

    Dann könnte maximal der Verkäufer wegen Verstößen gegen die ENEV verklagt werden, aber nicht vom neuen Käufer.

    Anders sieht es wieder aus, wenn der ehemalige Besitzer die Sanierung bewusst verschwiegen hat, da er wusste, dass diese
    nicht den Anforderungen entsprochen hat.

    Ist aber alles viel wenn, wäre, hätte.
    Einfach mal die Dämmung anschauen und messen.
    Kann sich auch alles in Wohlgefallen auflösen.
     
  9. #9 Nerospeed, 20.02.2017
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    Hallo krafftt,

    wenn das Dach sonst soweit Dicht ist und dir die Dämmung genügt lass es so.

    Eine "Nachbesserung" gegen eine "bessere" Dämmung steht sehr oft in keinem Verhältnis zur die daraus gewonnenen Einsparungen - anders kann es mit dem Wohnklima sein.

    Juristisch würde ich nicht vorgegen - laut dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. Anwälte und der nette Staat wollen gerne Dein Geld, was du aber wo anderes bestimmt besser investieren kannst ;-)

    Also einfach hinnehmen und gut ist ;-)
     
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