Schuldfrage: Treppenstufe zu niedrig, da Estrich zu hoch

Diskutiere Schuldfrage: Treppenstufe zu niedrig, da Estrich zu hoch im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; der architekt wird schon einen finden , dem er es in die schuhe schiebt ....und bevor er zugibt da selbst Mist gebaut oder gepennt zu haben...

  1. #21 Achim Kaiser, 27.07.2007
    Achim Kaiser

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    ....und bevor er zugibt da selbst Mist gebaut oder gepennt zu haben .... :)

    Wem der erste Tritt in den Hintern gilt hat Ralf schon festgestellt.
    Wers büßen muss weil er nicht rechtzeitig laut gemeckert hat ist auch schon klar.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. #22 Hausplaner, 27.07.2007
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    Danke für die Hilfe,
    wäre nur noch die Frage ob die Treppe korrigiert wird, oder vor der Treppe vielleicht 2cm Estrich runter kommt. Die Treppe ist am Ende eines Ganges, der natürlich auch schon gefliest ist. Wenn man hier vielleicht noch mal 2m rausnimmt u. ein Gefälle von 2cm bis zum Treppenbeginn herstellt. Dann müsste allerdings auch noch eine Türzarge in diesem Gang wieder raus.
    Viele Grüße
     
  3. #23 Achim Kaiser, 27.07.2007
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    Es dürfte wohl etwa unverhältnixmäßig sein, das Estrichabzuschleifen.

    Allerdings sollte zu erst überhaupt mal festgestellt werden *warum* die Treppenstufe nicht stimmt.

    Der geringste Aufwand dürfte wohl sein die erste Sufe um 1 cm aufzufüttern, dann ist der Antritt wohl im Normbereich und gut isses.

    Einige qm Flurboden rausreissen, ein neues Türfutter und Estrich abschleifen und dann einen neuen Bodenbelag...erscheint mir etwas unverhältnismäßig wenn mans preiswerter lösen kann.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. sepp

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    ganz einfach..
    ich würde den fliesenleger auffordern die ersten 6-7 stufen aufnehmen, ausmitteln, neu machen. der hats am meisten verbockt.
    ich muss keinen treppenbauer darauf hinweisen, daß er sich das auftrittsmasz gemäß der geschosshöhe auszurechnen hat.
     
  5. #25 VolkerKugel (†), 27.07.2007
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    Aber ...

    .... kontrollieeeren :konfusius .
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2007
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    So...

    ein kleines Stück zurückruder.
    Ich hatte irgendwie oben überlesen, das der Fliesör die Treppe mit bearbeitet hat.
    Gut - dann hat er Mitschuld.
    Aber (@ sepp) zu den Bauleitungsaufgaben eines Architekten gehört es auch, die Umsetzung seiner Planung zu prüfen. Dazu gehören auch Treppensteigungen und Aufbauhöhen.
    Und Treppen in der Steigungshöhe einzuteilen ist NICHT Aufgabe des Fliesörs, sondern die des Planers. Der Fliesör hat dann nur Plan und Wirklichkeit zu vergleichen.
    Hier hätte er allerdings mal Laut geben müssen.
    MfG
     
  7. sepp

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    1. steht nirgends das der bauleitende archi auch die treppe geplant hat.
    wenn ja, siehe meinen ersten beitrag. (ausm dorf mit)
    2. die pflicht eines treppenbauers -dazu gehört auch nur der, der die stufen einbaut- ist es, sich die stufen entsprechend der gesamthöhe einzuteilen und die toleranzen und abweichungen mit der planung zu prüfen.

    ich sehe hier nur eine geringe mitschuld des bauleiters.
     
  8. #28 wasweissich, 27.07.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    §1.der architekt hat nie schuld
    §2. hat der architekt ...............

    oder wie ? einer der planung und bauleitung macht , sollte schonmal einen zollstock dranhalten .der fliesenleger hat auch gepennt , aber alleinschuld trägt der nicht , verdonnert wird er wahrscheinlich trotzdem .

    j.p.
     
  9. #29 VolkerKugel (†), 27.07.2007
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    "Schuld" ...

    ... haben beide.

    Der Architekt, weil er die Problematik nicht bemerkt und den Fliesenleger nicht darauf aufmerksam gemacht hat und
    der Fliesenleger, weil er genauso gepennt und nicht vorher nachgemessen hat.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    .
    nochmal weil mich mitunter der Ralf stutzig gemacht hat ...
    ist direkt auf die Treppe gefliest worden ??? oder hat man dort
    zuerst eine Ausgleichsschicht sprich Estrich aufgebracht ???
    .
    @ Hallo Ralf wo hast Du das rausgelesen ?
    .
     
  11. #31 VolkerKugel (†), 27.07.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Zurück auf LOS ...

    Mögliche Fehlerquellen:
    - falsche Angabe der Estrichhöhe bei der Bestellung
    - Planungsänderung bei der Estrichhöhe ohne Berücksichtigung der bestellten Treppe
    - Unebenheiten in der Rohbetondecke
    - Estrich zu hoch eingebaut (erfahrungsgemäß selten - kostet ja Geld des AN)

    Alles nicht tragisch bei dieser relativ geringfügigen Toleranzüberschreitung.

    Aber an die Nase fassen müssen sich beide:
    - der Architekt hat sich von der ordnungsgemäßen Ausführung zu überzeugen und
    - der Fliesenleger muss vorher prüfen, ob er seine Aufgabe (Herstellung eines gleichmäßigen Stufenverlaufs) ohne Besondere Leistungen ausführen kann.

    Estrich abschleifen/-stemmen ist - Entschuldigung - bescheuert.
    Von den ersten Stufen den Belag der Tritt- und Setzstufen abnehmen und neu machen und gut iss.
     
  12. operis

    operis

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    noch eine mögliche fehlerquelle

    gar kein meterstrich da, nachdem sich alle richten können. leider in letzter zeit zu oft erlebt. eine treppe mit so geringem aufbau zu planen ist auch bescheuert, aber heutzutage darf ja nichts mehr als 10 dollar kosten.

    früher wurden schöne holz- oder natursteintreppen geplant, heute gibts das betonfertigteil, ein- und austritt stimmen sowieso nie und das ganze dann im dünnbett.

    trotzdem muss der fliesenleger vorher die gegebenheiten kontrollieren und gegebenenfalls bedenken anmelden. macht er das nicht, hängt er genauso mit drin.

    (den rest können archi, fliesör und BH hinter dem DIXIKLO klären, wenns sein muss)


    grüße operis
     
  13. Quelle

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