Expertenrat: Fliesen richtig verlegt?

Diskutiere Expertenrat: Fliesen richtig verlegt? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; @PeMu: Es geht um Trittschall. @Robby: Ich habe hier im Forum nach dem Begriff "Schallschutz" gesucht, doch nicht wirklich brauchbares...

  1. #21 runnerz, 22.08.2008
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    @PeMu: Es geht um Trittschall.

    @Robby: Ich habe hier im Forum nach dem Begriff "Schallschutz" gesucht, doch nicht wirklich brauchbares gefunden. Vielleicht kannst Du es mir nochmal erklären, das wäre prima! Danke.

    Viele Grüße, runnerz
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  3. #23 runnerz, 25.08.2008
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    @Robby

    Die Sachen habe ich gelesen.

    Nochmal zur Ausgangslage:

    Ich kaufe ein Haus und ziehe dort ein. Ich stelle fest, dass ich die Trittgeräusche meines Nachbarn im EG hören kann. Daraufhin lasse ich ein Gutachten erstellen und fordere den Schallschutznachweis meines BT an.
    Das Gutachten zeigt, dass kein Mangel bzgl. Schall vorliegt. Der theoretisch erreichbare Wert des Gutachters und des Schallschutznachweises des BT auf Grundlage der Werte für Rohdichte der Steine, Wandstärke etc. lieferen beide einen Wert von 48 db. Die Messung ergibt 47 db. Somit liegt kein Mangel vor. Wenn unser Nachbar augenscheinlich die Fliesen falsch verlegt hat und dadurch der Trittschall übertragen wird, so bewegt sich alles noch im erlaubten und nachgewiesesen Rahmen, nämlich 47 db. Ich habe doch das Gutachten genau aus diesem Grund erstellen lassen, doch es nutzt mir nichts. Ich kann damit nicht den Nachweis erbringen, dass ein Mangel vorliegt.

    Somit befinde ich mich in einer fast ausweglosen Lage: Ich höre den Nachbarn, das Gutachten sagt: es ist alles okay, der Nachbarn hat die Fliesen "schwarz" und fehlerhaft verlegen lassen und ich kann dagegen nichts tun, weil ich nichts in der Hand habe, womit ich ihn unter Druck setzen könnte.

    Das ist hier das Riesenproblem!

    Ich versuche mit diesem Beitrag noch weitere Expertenmeinungen (Fliesenleger) zu sammeln, damit ich mit einem Anwalt klären kann, ob ich vielleicht doch was dagegen unternehmen könnte, denn mit diesem Lärm kann ich nicht dauerhaft in dem Haus leben.

    Viele Grüße, runnerz
     
  4. #24 derengelfrank, 25.08.2008
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    ich glaube hier liegt ein Verständnisproblem vor.
    Der höhere Wert ist der bessere..
     
  5. Robby

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    Nochmal...

    Es interessiert NICHT was beschrieben ist!

    Einfache Frage:" Welche Verbesserung wäre ohne Schallbrücken im Bereich der Fliesen vorhanden?"

    Wenn eine da wäre dann interessiert das NICHT.

    Pemu hat den Hinweis gegeben ... Trittschall!
     
  6. #26 runnerz, 25.08.2008
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    Aha, also bedeutet das, ich bräuchte in diesem Fall gar kein Gutachten. Es hätte gereicht, wenn ich dem Nachbarn nachweise, z.B. mit einem Fliesenleger, das bei ihm ein Mangel vorliegt und er den beseitigen soll????
     
  7. Robby

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    Na ja ... ein Fliesenleger wird da wohl das richtige sagen aber ob der Nachbar seine Aussage hinnimmmt? Ich würde den Nachbarn auch darauf hinweisen das sein Boden unter verschlossenen behinderten Randfugen Schaden nehmen könnte.

    Aber schön das es nun endlich verstanden wurde
     
  8. #28 runnerz, 25.08.2008
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    Tja, und da haben wir jetzt das Problem:

    Der Nachbar wurde sogar von unserem BT auf den Mangel hingewiesen. Doch a) sagte er, unser BT sei kein Gutachter und er hätte einen anderen Fliesenleger gefragt, der ihm gesagt hat, das alles okay sein und b) sagte er, warum er das beheben sollte, ihn störe das doch nicht!

    Welche Handhabe habe ich jetzt?????? Ist unser BT da fein raus, weil unser Nachbar es in Eigenleistung verlegt hat und der BT sich nicht mehr zuständig fühlt?

    Tja.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
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    Der BT IST raus.
    Wenn der Nachbar uneinsichtig ist, hilft nur noch der böse RA.
    Oder mit dem Getrappel leben!!
     
  10. Robby

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    Im Verursacherprinzip hätte der BT bei mangelndem Estrich ein Problem. Fliesen nicht verlegt also kann er nix dazu. Seine Anmerkungen waren aber richtig!

    Zum Gutachter: So darf sich in Deutschland jeder nennen... nur der öbuv SV ist geschützt.

    Handhabe: Eigenen Sachverständigen und fertig. Wenn Mangel vorliegt und kein Einsehen da ist = RA für Baurecht.
     
  11. #31 runnerz, 25.08.2008
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    Da das Verhältnis zu unserem Nachbarn seitdem sowieso bei Null ist, müsste er mich und einen Gutachter doch gar nicht mehr in sein Haus lassen, um das dort zu klären. Und was kann ich dann noch machen?

    Das ist doch alles Mist, jetzt sind wir doppelt gestraft, einmal haben wir den Lärm und zu anderen wurden die Fliesen "schwarz" verlegt, also gibt es keinen Schuldigen mehr, denn den Fliesenleger erreicht keiner mehr (keine Adresse etc.). Toll!

    Ist das jetzt wirklich ein rechtsfreier Raum, in dem wir uns jetzt hier befinden?
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
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    Quatsch.
    Der Fliesör ist ds Prob des Nachbarn. Wenn er Euch so nicht reinlässt, muss es eben den leidigen Weg übers Gericht gehen.
    Ich würd ihm aber mal klarmachen, was IHN dieser Weg am Ende kosten kann - und da geht nix bar Tatze
     
  13. Robby

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    Interessiert in dem Fall weder das Gericht noch den SV wie beauftragt oder bezahlt wurde. Darf auch nicht.

    Im Normalfall redet der SV mit dem Nachbarn und erklärt das vorgehen und die evtl. unnötig enstehenden Kosten.
     
  14. #34 buddelchen333, 27.08.2008
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    vor allem weil sich der aufwand doch in grenzen halten sollte, müssen doch nur die Sockelleisten fürs erste neu geklebt werden...

    und 48dB sind ein Mindestwert, die bei 47dB verfehlt sind. Dieser Wert gibt nämlich die Schalldämpfung an. Die 48db sind aber unerheblich, wie robby bereits gesagt hat, weil bei mängelfreier Ausführung wesentlich höhere Werte möglich gewesen wären.

    Ich den Nachbarn mal auf einen Kaffee einladen und ganz sachlich bzw. pragmatisch rangehen, vielleicht hilft da auch einen kleinen Geldbetrag anbieten oder nur ein Angebot einholen, die Summe ist wahrscheinlich eher klein. Dann mal alternativ mit Gerichtskosten vorrechnen, das wirkt manchmal Wunder.

    ein schöner Nebensatz wäre (mit möglichst gleichgültigem Ton), es gibt dann ja nur noch den rechtlichen Weg, aber davon haben wir beide nicht viel, wir müssen lange auf eine Veränderung der Situation warten und Ihnen enstehen am Ende höhere Kosten.
     
  15. #35 runnerz, 27.08.2008
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    Oh, das mit den Werten wusste ich nicht. Ich dachte je höher die db Zahl ist, desto lauter ist es. Hier ist es genau andersherum? Je höher der gemessene Wert ist desto besser, da dies der Wert der Schalldämpfung ist? Uih.
     
  16. #36 Bauwahn, 28.08.2008
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    Das

    hätte der Gutachter aber doch auch erklären können....
     
  17. Robby

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    deswegen spricht man von "Schallverbesserungsmaßen"
     
  18. #38 runnerz, 28.08.2008
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    Laut unserem Schallgutachten wurde ein Trittschallpegel (L nw-Wert) von 48 db gemessen, Laut Schallschutznachweis sind 47 db ausgerechnet, daher waren meine vorherigen Darstellung richtig.

    Ein niedriger Trittschallwert ist besser als ein hoher.
     
  19. Robby

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    Geht um tatsächliche Schallübertragung und Trittschallverbesserungsmaß
     
  20. Julius

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    Ein "Pegel" von "47dB" ist schon prinzipiell unmöglich, da das Bel nur ein Verhältnismaß ist!

    Wenn wirklich ein Pegel (und keine Dämpfung) gemeint wäre, müßte ein Bezugspegel angegeben sein.
     
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