Schallschutz zwischen Gebäuden, fehlende Regelung?

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  1. Kaspar

    Kaspar

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    Guten Morgen,

    einerseits haben wir einen Schallschutz zwischen Haustrennwaenden zu erfüllen.
    67dB im Regelfall als allgemein anerkannte Regel der Technik.
    Jetzt ist as aber in Baden Württemberg so, dass die dort praktizierte "sog." verdichtete Bauweise dazu führt dass sich gegenüberliegende Gebaeude auf "Tuchfühlung" nähern.
    Jetzt ist es dazu gekommen, dass Nachbarn den Lärmpegel gegenüberliegender Gebäude, also die durch Garten getrennten Reihenhäuser, reklamieren.

    Als 1950 die Geschoßwohnungsbauten für die Flüchtlinge aus den Ostgebieten erstellt wurden, zählte man einen Abstand von 43 m (Singen/Hohentwiel) zwischen den einzelnen Reihen.

    Dort war der Schallschutz aufgrund der Entfernung also kein Thema. Ergo brauchte man dafür auch kein Regelwerk.
    Zwischen den Reihen oder Doppelhäusern, Wand an Wand, ist er auch geregelt.
    Zum Strassenlärm hin gibts auch Regelungen.

    Wie siehts nun zwischen Reihenhäusern die nur noch durch einen "handtuchgrossen" Garten getrennt sind aus?
    Fakt ist, dass sich, in dem mir übermittelten Fall, die Bewohner belästigt fühlen, z.B. Staubsaugegeräusche sind durch die geschlossenen Fenster der sich belästigt Fühlenden wahrnehmbar.

    Gibt eine Regelung?

    Wer´s weiss besten Dank schon jetzt!

    Gruss Kaspar.Hauser
     
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