Hilfe, mein Nachbar baut seine Garage auf meinem Grundstück

Diskutiere Hilfe, mein Nachbar baut seine Garage auf meinem Grundstück im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Der Bauleiter meines Nachbarn meinte übrigens, dass die Überschreitung des Grenzsteins um ca. 5 cm im Bereich der Toleranz sei ... was sagt ihr...

  1. #21 Geodesy, 05.06.2013
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    Hm, ich überlege gerade mal...

    1. Der Bauleiter war betrunken
    2. Der Bauleiter nimmt Drogen
    3. Der Bauleiter ist gar kein Bauleiter, sondern Bäcker
    4. Der Bauleiter hat nen Scherz gemacht
    5. Der Bauleiter hat keinen Scherz gemacht, nimmt keine Drogen und kein Alkohol und ist auch noch Bauleiter, dann ist er..
    6. Dumm!
     
  2. #22 Benjamin78, 05.06.2013
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    Danke Geodesy, ich traute mich lieber nicht, sowas hier zu schreiben ... :mega_lol:
     
  3. uban

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    Muesste nicht der Bauleiter bzw die Baufirma für die Folgen der Grundstücksüberschreitung geradestehen?
    Die haben den Grenzstein ignoriert, dein Nachbar muesste das bei seiner Baufirma bemängeln und auf einer korrekten Ausführung beharren.

    Der Bauleiter kann sich dann ggü seinem Chef mit den 5cm Toleranz erklären.
     
  4. #24 Thomas B, 05.06.2013
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    Nun, wenn jetzt schon überbaut wurde und es soll noch der beschriebene wandaufbau drauf, hätte es ja auch nicht gereicht, wenn das gute Stück i.A. noch nicht die Grenze berührt hätte. Also wird der Überbau dann wohl doch etwas waghalsiger...

    Es wäre jetzt wohl der richtige Zeitpunkt den Nchbarn freundlich auf das Missgeschick hinzuweisen. Der kann das dann ja an seinen Ausführenden Bäcker...äh...Bauleiter....weiterreichen. Ungeschickt wäre es m.E. nun erstmal die Akteure schalten und walten zu lassen. Schadensminderungspflicht!
     
  5. Julius

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    Ganz einfach:
    Als wir das taten, lag diese Angabe noch nicht vor!
    Und solch eine Konstellation ist auch sehr ungewöhnlich, denn eine Garage, die nicht grenzständig, sondern nur punktuell grenzberührend ist, sollte - zumindest nach meiner bescheidenen Kenntnis - im Allgemeinen gar nicht zulässig sein (im Sinne von: vom Grenzgaragenprivileg profitieren). Zumindest nicht bei geradem Grenzverlauf.

    Daher schlage ich vor, der Fragesteller (von der neumodischen Sorte, welche Masse und Masse nicht mehr auseinanderhalten kann - aber meint, die Schüler würden bei "dass" gegen "das" weniger Fehler machen als bei "daß" gegen "das"...) zeigt uns eine Skizze. Sie muß nicht maßstäblich sein, sollte aber doch über "grobe eigene Schätzung" etwas hinausgehen...
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2013
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    @ uban: Nein, haftbar ist immer erstmal der Bauherr, der sich dann im Innenverhältnis bei seinem BU schadlos halten kann, der sich dann......

    @ Geo: Ich weiß, was der meint.
    Ich hatte mal nen Lageplan mit vier Ecken, die als rechte Winkel gekennzeichnet waren, aber gleichzeitg zwei gegenüberliegenden Grenzen mit einer Maßdifferenz von 2 cm.
    Das geht ja nun mal nach Onkel Pütagoras nicht.

    Also hab ich den Vermesser angerufen und ihn gebeten, das eine oder das andere zu korrigieren. Nö, würd er nicht machen, selbst mit GPS und heutiger Meßtechnik könnten sie nur die erste Nachkommastelle garantieren, die zweite sei eher "Zierde".
    Daher sei das ganze schon i.O. so.

    Unter dem Aspekt passt das mit den 5 cm schon.
     
  7. #27 tanzbaer, 05.06.2013
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    Wenn das Grundstück groß genug ist schon. :-)
     
  8. #28 Alfons Fischer, 05.06.2013
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    ich bin mal gespannt, wie das ausgeht...
     
  9. #29 sk8goat, 05.06.2013
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    Mich würde auch interessieren wie das ausgeht . . .

    Mein Nachbar hat seinen Carport neu überdacht und seitdem steht die Dachrinne vom Carportdach 10cm auf meinem Parkplatz. Hat mich bisher überhaupt nicht gestört. Nur hab ich jetzt Pläne ein Wohnmobil anzuschaffen und da ist die Dachrinne halt dann doch im weg.
     
  10. H.PF

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    Abbauen der Dachrinne, Aufdachrinne montieren... Ist eher nicht so das Problem, das Dingen zu beheben...
     
  11. #31 Benjamin78, 05.06.2013
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    Hallo,
    danke euch für das Interesse und die vielen nun brauchbaren Antworten.

    Die Grundstücke hier sind nicht rechtwinklig geschnitten. Der Nachbar hat Garage und Haus nicht parallel zu unserer Grenze ausgerichtet, sondern sich an der Stichstraße und dem Wendehammer orientiert. Von diesem aus befährt er das Grundstück später um in die Garage zu kommen. Ich hänge ein ein Bild an. Ich habe die Garage und das Haus eingezeichnet. Ob die Lage des Hauses so stimmt kann ich nicht sagen, auch nicht, ob die überbaute Fläche so korrekt eingezeichnet ist. Ich hoffe, ich kann durch die Zeichnung aber verdeutlichen, was ich meine.

    Unbenannt.jpg

    Nebenbei: Heute hatte ich eigentlich einen Gesprächstermin mit Bauherren, Bauleiter und Chefin der Baufirma. Nur mein Nachbar war hier. Die beiden anderen nicht. Hierüber ärgere ich mich nun tatsächlich, weiß auch nicht, wie ich reagieren sollte, wenn morgen die Garage ohne weitere Worte weitergebaut wird.

    Gruß Benny
     
  12. #32 ars vivendi, 05.06.2013
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    Die Rinne ist nur beim ersten Abparken im Weg.:shades
     
  13. #33 Thomas B, 06.06.2013
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    Grundsätzlich, Ralf hatte es schon geschrieben, ist erstmal der Nachbar Dein Ansprechpartner.

    Der BL oder die Chefin der Baufirma sind dann wiederum die Ansprechpartner Deines Nachbarn.

    Daß diese nicht erschienen sind ist erstmal ärgerlich, sollte jetzt aber nicht zu einer unnötigen Eskalation führen.

    Letztendlich muß dann eben der Nachbar eine Lösung zusammen mit seinen AN (Baufirma) erarbieten bzw. erarbeiten lassen.

    Interessant wäre es dennoch zu erfahren (reine Neugier!) wie weit denn die Garage im Augenblick (oder auch später im fertigen Zustand) übersteht.. Glaubst Du, Du kannst das messen/ ermitteln?
     
  14. #34 ReihenhausMax, 06.06.2013
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    Könnt Ihr nicht einfach die beiden Dreiecke ganz formlos "tauschen", wenn es da wirklich nur um
    einzelne cm an Überstand geht? Sprich er überbaut an der Straße, dafür schlagt Ihr zauntechnisch
    den spitzen Winkel der noch zu ihm gehört, wo er aber nix von hat, Euch zu. Wird die Garage denn noch verklinkert oder kommt da nur Putz drauf? Dämmung macht ja wohl keinen Sinn ...
     
  15. #35 Thomas B, 06.06.2013
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    Dsa wäre wohl die einfachste und möglichwerweise auch die klügste Lösung!

    Natürlich könnte man das auch formvollendet machen (neue Grenzziehung mit Einmessung und dem ganzen Tralala...notariell beurkundet....), das kostet aber sinnfrei viel Geld.
     
  16. #36 Baufuchs, 06.06.2013
    Baufuchs

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    Bevor Flächentausch o.ä. angedacht wird, sollte erst mal per Vermesser festgestellt werden, ob überhaupt ein Grenzüberbau vorliegt.
     
  17. #37 Alfons Fischer, 06.06.2013
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    man kann auch die überstehende Ecke ganz einfach von Porenbeton-Mauerwerk abfräsen lassen...
    Klar, man muss die technische Machbarkeit prüfen, aber denkbar wär's meines Erachtens.

    nur, wenn jetzt schon das Mauerwerk übersteht, wird das Dach vermutlich noch weiter überstehen...
     
  18. #38 Thomas B, 06.06.2013
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    Abfräsen?

    Das sieht später sicher spitzenmäßig aus.....
     
  19. #39 Planloser, 06.06.2013
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    Ist den eigentlich so eine "fast" Grenzbebauung insgesamt zulässig?
    Ich als Laie dachte, entweder Grenzbebauung oder Mindestabstand von x Metern.
     
  20. #40 Geodesy, 06.06.2013
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    Bösartiger Überbau, fahrlässige Grenzverletzung

    (Rechtsgrundlage: BGB § 912, § 990)

    Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht,
    ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob
    der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen
    seines Grundstücks nicht überschreitet.

    Wer ein Grundstück bebaut, mag sich im allgemeinen als Eigentümer oder
    für zum Bau berechtigt halten. Das gilt aber nicht, wenn dem Überbauer bewusst ist, im Bereich der Grenze zu bauen. Jedenfalls dann hat er vor der Bauausführung festzustellen, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und während der Bauausführung darauf zu achten, dass er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet und dazu gegebenenfalls einen Vermessungsingenieur hinzuziehen.
     
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