Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Diskutiere Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da ich derzeit ein paar unangenehme Erlebnisse in meinem 1,5 Jahre alten Neubau habe, würde ich mir gern von euch ein paar...

  1. #1 borni110, 22.02.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.02.2007
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    Hallo zusammen,

    da ich derzeit ein paar unangenehme Erlebnisse in meinem 1,5 Jahre alten Neubau habe, würde ich mir gern von euch ein paar Ratschläge holen. Ich hole vielleicht ein wenig aus. Das Haus is mit Bodenplatte aus WU-Beton ohne Keller ausgeführt, der Boden auf dem Grundstück ist stark Lehmhaltig, läßt also Wasser nicht wirklich abfliessen. Da ich von meiner Baufirma keinen Hinweis erhielt, dass ich eine Drainage legen sollte (muss ich?) und ich auch keinen Keller habe, ist also keine Drainage vorhanden.
    Das Pflaster und und meine Terasse habe ich letztes Jahr von eine Gartenbaufirma legen lassen, direkt auf Türschwellen bzw. Fensterschwellenhöhe. Damit liegt nun das Pflaster ca. 17 cm über der Oberkante Rohbodenplatte.
    Jetzt musste ich vor 4 Wochen feststellen, dass plötzlich alle Wände feuchte Flecken bekamen (Innen- und Aussenwände). :yikes
    Meine Baufirma kam und suchte nach der Ursache, fand aber nicht wirklich etwas. Sie sagten mir dann, dass es unter dem Terassenfenster hereingelaufen sei. Bisher kümmern sie sich auch um die Behebung des Schadens, aber Anfang der Woche bekam ich einen Brief, das Abdichtungsmassnahmen oberhalb der Rückstauebene (was ist das?) nicht gegen drückendes Wasser (in meinem Fall wohl eher stauendes Sickerwasser, oder?) ausführbar sind und ich soll Maßnahmen treffen, dass kein aufgestautes Oberflächenwasser oberhalb der Bodenplatte anfällt. Hört sich für mich so an, als wolle man sich rausreden, wenn zukünftig wieder was auftritt (da man sich ja nicht sicher ist, dass der Fehler gefunden wurde).

    Ich habe einmal ein paar Bilder angehängt, um die bauliche Situation zu zeigen. Meine Vermutung ist, dass hier wohl nicht ordnungsgemäß abgedichtet wurde, außerdem denke ich, dass die Abdichtung auch stauendes Sickerwasser über der Oberkante der Bodenplatte aushalten müsste, wenn die Abdichtung ordnungsgemäß ausgeführt worden wäre, oder liege ich falsch?
    Ich habe hier auch oft gelesen, dass eine Rinne vor die Fenster gesetzt werden müsste, ist das richtig? Müsste ich diesbezüglich meine Pflasterfirma anzählen?

    In der Hoffnung, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen...

    ciao Borni

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  2. #2 Olaf (†), 22.02.2007
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    Sicher..

    zu Deiner Überraschung gibts von mir erst mal ein Lob für die Baufirma, dass sie sich der Sache angenommen hat.

    Der "Übeltäter" ist Dein Landschaftsbauer. Im günstigsten Fall hat er bloß gepennt und nicht fehlende Fachkenntnisse vorzuweisen.

    Ist keine Überdachung vorhanden, muss vor die Elemente (bodentiefe Fenster) eine Entwässerungsrinne oder aber ein Höhenunterschied von mind. 15 cm eingehalten werden. Im Prinzip sind die Fensteranschlüsse "nur" schlagregendicht ausgeführen, was fachlich auch richtig ist.
     
  3. #3 borni110, 22.02.2007
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    Hi Olaf,

    Ich bin auch sehr glücklich, dass sich mein Bauträger zu Zeit verantwortlich fühlt, möchte aber nun sicher sein, dass ich nach Behebung des Schadens nicht wieder absaufe und er mir sagt, "Ihre Schuld".

    Und nun noch mal zur Sicherheit: muss die Abdichtung am Fenster auch stauendes Sicherwasser aushalten? Ich meine damit, wenn es regnet und sich das Wasser im Mineralgemisch unter den Terassenplatten sammelt, steht es ja über der Rohbodenplatte, aber unter der Fensterkante. Darf da unten was reinlaufen bzw. muss die Abdichtung das nicht aushalten?

    Und zu meinem Landschaftsbauer: Müsste er also vor jedem Bodentiefen Fenster bzw. Terrassentür oder Haustür eine Bodenrinne einbauen? Ist das irgendwo vorgeschrieben, damit ich was zum Argumentieren habe?

    ciao Borni
     
  4. #4 Flachdach, 22.02.2007
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    Ist die Schwarze Folie erst jetzt von der Baufirma angebracht worden ?

    weil sie nicht auf jedem bild ist

    Wenn die Innenwände schon feucht werden gehe ich mal davon aus das der Estrich komplett abgesoffen ist.
     
  5. Robby

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    Auch mit Entwässerungsrinne vor den Fenstern muß die Anschlußhöhe min. 5cm betragen! Die Rinne muß auch frei entwässern können!

    Wie sieht die Abdichtungssituation hinter dem Sockelputz aus?

    Wieso ist das Pflaster auf dem Bild im tiefer gelegenen Bereich so feucht?

    Wie ist unterhalb des Estriches abgedichtet worden und wie ist der Aufbau der Bodenplatte genau?
     
  6. #6 borni110, 23.02.2007
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    @Flachdach:

    ja, die Folie wurde erst nach dem ertsen Winter von der Baufirma angebracht, da mir auf Bildern aufgefallen war, dass an den Fenstern überhaupt nicht war. Ging aber in dem Winter gut, wahrscheinlich weil das Pflaster noch nicht lag. Und ja, mein Estrich ist voll abgesoffen, habe schon seit 3 Wochen die Bautrockner stehen, und Luft wird unter den Estrich gepresst.

    @Robby:

    Jetzt habe ich einen kleinen Hänger: heißt das, dass man das Pflaster auch mit Rinne gar nicht so direkt unter den Fensteranschluss hääte legen dürfen, müsste also die Gesamte Pflasterfläch um 5 cm tiefer gelegt werden?
    Hinter dem Sockelputz ist auf der Wand eine Zementschlämme, ich werde heute Nachmittag noch einmal ein Bild einstellen. Wie unter dem Estrich abgedichtet wurde, kann ich nicht sicher sagen, aber wenn überhaupt, liegt auf dem Estrich eine Folie, dann das Dämmaterial + Fussbodenheizung, darüber der Estrich.
    Was meinst Du mit feuchtem Pflaster, das Bild wo die Terasse mit den Bäumen zu sehen ist? Das ist kurz nach einem Regen aufgenommen.

    ciao Borni
     
  7. Robby

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    Richtig

    hätte nicht sein dürfen der Anschluß! 5 cm mit Entwässerung unmittelbar vor dem Element.

    Das Pflasterbild ist leider weg :yikes

    Und Bilder von der Schlämme gibt es ???
     
  8. #8 borni110, 23.02.2007
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    So, jetzt noch mal ein Bild zur äußeren Wandabdichtung.

    Zum Aufbau des Bodens: Die Bodenplatte ist wohl aus WU-Beton, den Bildern nach scheint dann auf die Rohbauplatte eine Folie gelegt worde zu sein, darauf dann die Wärmedämmung, Fussbodenheizung und der Estrich.

    Von aussen scheint eine Zementschlämme verwendet zu sein.

    Ist die Ok, oder kann man damit gar nicht gegen stauendes Sickerwasser / drückendes Wasser abdichten? Zur Erinnerung, das Wasser kann im Mineralgemisch bis ca. 15 cm über der Oberkante der Rohbaubodenplatte stehen.

    Hätte mein Bauunternehmen bei der Auslegung der Abdichtung die Bodenverhältnisse berücksichtigen müssen, also die DIN 18195 anwenden, oder ist das sozusagen mein Bier, ob ich das weiß was zu tun ist?

    ciao Borni

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  9. #9 borni110, 23.02.2007
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    @ Robby

    d.h. also, mein gesamtes Pflaster müsste eigentlich 5 cm tiefer liegen? :yikes Wie bringe ich dass nur meiner Gartenbaufirma bei...
    Zum Bild: bin irgendwie leider an die Begrenzung der hochladbaren Bilder gestoßen, habe es also erst mal rausgenommen, um das Bild vom Sockel einzufügen.

    ciao Borni
     
  10. #10 Robby, 23.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2007
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    Dichtschlämme ist nicht anerkannte Regel der Technik. Wie dick ist diese aufgebracht? Was ist das gelbe links an der Ecke ??? Ahhhh ein Rinnenhalter! jetzt hab ichs! wieso geht der durch die Abdichtung? und das auf Höhe wo es dicht sein muß?

    wieso hat das WDVS keinen Anfüllschutz?
     
  11. Robby

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    5 cm

    mir Entwässerung! sonst 15!

    Gab es einen Planer der die Sockelhöhen angegeben hat?
     
  12. #12 Olaf (†), 23.02.2007
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    Robby,

    lieg ich richtig, wenn ich erst mal annehme, dass die Abdichtung durchaus ausreichend und korrekt sein könnte, da ja der "Hausbauer" davon ausgehen durfte, dass es bei Einhaltung der Höhen vor den Elementen dort keine stauendes Sickerwasser geben wird? Dafür würde ja sprechen, dass eineinhalb Jahre nix passiert ist.
    @ borni: Ob Du wie was dem Gartenbauer beibringen must, hängt davon ab, was der Auftragsinhalt war.
    erste Möglichkeit: "Mach mal Pflaster" - dann hätte er planen und die Höhen einhalten müssen - Kosten, einschl. Schadensbeseitigung bei ihm
    zweite Möglichkeit: "Mach mal Plaster, so dass es in der Höhe zu liegen kommt" - dann musste wohl mit dem Finger auf Dich zeigen - ob und in wie weit Du ihn bei den Kosten mit ins Boot holen kannst, mag ich nicht beurteilen. Ausschließen kann man es sicher nicht, wenn er keine Bedenken gegen die Ausführung erhoben hat, insbesondere weil er ja bei Dir wissen musste, dass Du keine Ahnung von den Regeln hast.
    Was mich etwas wundert: Hätte da nicht auch ein minimales Gefälle hingemusst, damits nicht steht? Vielleicht kann sich ja mal unser Gärtner hier äußern.
    Olaf
     
  13. Robby

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    @Olaf

    Ich habe gerade bei "leichten" Steinen ein Problem mit mineralischen Dichtschlämmen, wegen evtl entstehender Risse! gerade im Bereich der Sperrbahn des Mauerwerkes machen andere Abdichtungen einfach mehr mit! und das auch dauerhaft! Eine Bewegung von 3-4 mm bringt manch andere Abdichtungen noch nicht zum "ERLIEGEN" bei DS ist das garantiert!
     
  14. #14 Olaf (†), 23.02.2007
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    Wiese eigentlich..

    nur 5cm tiefer, borni? Da fehlen eher 10 cm - gemessen wird ab Oberkante Blendrahmen (Außenrum-Rahmen) bzw. Schwelle.
     
  15. #15 Olaf (†), 23.02.2007
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    Aber zumindendsten hat..

    der Häuslebauer irgendwie ein schlechtes Gewissen:cool:
    (Meine Frage war mehr auf die Theorie als auf die praktischen Erfahrungen bezogen)
    Sonst hätte er bei der Höhenlage desAußenpflaster sofort gesacht: geht mich nüscht an.
     
  16. #16 borni110, 23.02.2007
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    @Robby,

    hm, nicht das ich wüsste. Ich habe der Baufirma gesagt, ich hätte gern ein Haus, hier auf diesem Grundstück. Ich kenne zumindestens nicht, wo ich mal offensichtlich gesehen hätte, dass es eine einzuhaltende Höhe für das Aussenpflaster gibt.
    Was ist ein Anfüllschutz? Müsste vor die schwarze Folie nicht noch zumindestens ein Schutz, um sie durch das Mineralgemisch nicht zu beschädigen?
    Wie dick die Schlämme ist, kann ich leider nicht sagen...

    @Olaf,

    ich weiß nicht, ob er davon ausgehen durfte, dass dort kein aufstauendes Sickerwasser vorliegt. Wenn ich die DIN, dann steht in 18195-4, die darf nur angewendet werden, wenn genügen sickerfähiges Material vor dem Haus liegt und der Boden sehr durchlässig ist. Sonst entweder Dränung oder Abdichten nach 18195-6. Da meine Grundstück nur Lehm und sonstiges schwer durchdringbare enthält, hätte er folglich ein von beiden tun sollen. Oder aber mir den Hinweis geben, "Wenn das Haus fertig ist, nicht weiter anfüllen und Treppe zu allen Türen und Fenstern bauen". Sehe ich das falsch?

    Und meinem Gartenbauer habe ich gesagt, mach mir mal Pflaster und ich hätte es gern so, dass Türen und Fenster ebenerdig abschliessen. Wenn das nicht erlaubt ist, dann hätte er es wissen sollen und mich darauf hinweisen. Zumindestens hätte ich mich als Firma abgesichert mit einem Schreiben, das man das nicht darf.... Das sollte ich vielleicht mal die Gartenbaufirma befragen, ob Sie das so ok findet.

    Ein Gefälle ist übrigens immer da, ca. 1cm/m vom Haus weg. Ich vermute halt, dass es einen schönen Kessel ergibt: unten Lehmboden, an der Seite die Hauswand und die Betonborde für Terasse und Weg, und im Mineralgemisch steht das Wasser.

    ciao Borni
     
  17. #17 Olaf (†), 23.02.2007
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    Na...

    dann schlacht schon immer mal Dein Sparschwein - freiwillig und mit gutem Zureden wird er sich das nicht anhängen lassen - und die Häuslebauer auch nicht.
     
  18. Robby

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    RIchtig

    steht wie in einem Swimmingpool. Deshalb ist das Pflaster auf dem Pflasterbild auch an der "Tieferen" Seite noch eindeutig feuchter (Meine Vermutung!).

    und bei den Bodenverhältnissen muß hat auch dementsprechend abgedichtet werden.

    Auf die fehlende Schwelle hätte der Pflasterer hinweisen müßen und den Anfüllschutz hätte er nicht vergessen dürfen.
     
  19. #19 borni110, 23.02.2007
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    Hätte also mein Häuslebauer nicht entsprechend abdichten müssen, obwohl die Bodenverhältnisse bekannt waren?

    @Olaf,

    hat der Pflasterer denn keine Pflicht, einen darauf hinzuweisen? Woher soll ich das wissen und wozu gibts Bauleiter? Oh oh...

    @Robby

    Also wie ich vermutet habe. Ist es wahrscheinlich, dass das Wasser hinter die Isolierung läuft und durch die Schlämme drückt (Meine Vermutung)? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Mengen Wasser, die ich im Haus habe, unter dem Fenster durchgelaufen sind. Die schwarze Plane und die Verklebung mit dem Fenster sollte doch Wasserdicht sein, oder?

    Was kann man mit dem vermurksten Wegen jetzt noch tun? Ich hätte nur als Idee, eine Drainage in das Mineralgemisch zu legen, was aber wohl auch nicht richtig schlau ist, oder? Zumindestens denke ich, dass eine Drainage im Rasen keinen Sinn macht, da dort das Wasser aus dem Wegen gar nicht erst hin kommt.

    ciao Borni

    @Robby
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Das übliche Schnitstellenproblem...

    Man, Ihr veranstaltet hier ja einen richtigen Schreibwettbewerb ;)
    So nun zum Problem.
    Wie üblich
    - der BT/GÜ/GU beendet seine Denktätigkeit Aussenkante Aussenputz.
    - der Bauherr verzichtet auf eine Planung der Anschlüsse zum RICHTIGEN Zeitpunkt - also vor Einbau der Fenster
    - der GaLa Bauer schaltet sein Gehirn ebenfalls an der Grenze seiner Leistung ab.
    ***
    Für mich (jur. Laie) ist der BT/GÜ/GU hier NICHT aus dem Schneider. Er muss nach Norm seine Abdichtung min 15 cm über OK Gelände (FERTIG!!!) hochführen. Fragt er dieses Maß nicht ab oder ist der Bauherr (noch) nicht in der Lage dieses anzugeben, muss er vom schlechstesten üblichen Fall ausgehen. Und das ist Pflaster auf oder knapp unter Höhe OK Innenbelag.
    Da in Bereichen wie Haustür und bodentiefen Fenstern die 15 cm nicht möglich sind, muss er (imho) den Bauherrn auf die Folgen hinweisen - denn der ist Laie und von der Einsetzung eines GaLa Bauers kann nicht zwingend ausgegangen werden.
    Ausserdem muss er die Abdichtung für den zu erwartenden Lastfall (hier wohl stauendes Sickerwasser) auslegen. Und zwar sowohl die Wandabdichtung wie auch die Fensterabdichtung. Macht er dies nicht und will er sich mit den 15 cm rausreden hätte er (wieder imho) den AG ausdrücklich darauf hinweisen müssen!!!!
    MfG
     
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Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

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