Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert?

Diskutiere Abdichtung Terassentüren, haben meine Firmen Schund fabriziert? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ergänzung... Zustimmung zu dem Thema Schlämme -Ist das Zeugs überhaupt für stauendes Sickerwasser zugelassen????

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Ergänzung...

    Zustimmung zu dem Thema Schlämme -Ist das Zeugs überhaupt für stauendes Sickerwasser zugelassen????
     
  2. #22 Olaf (†), 23.02.2007
    Olaf (†)

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    Seh ich..

    nicht so:D
    Ihr mit Euerm stauenden Sickerwasser - wieso musste denn der AN (Häusle) davon ausgehen, wenn die Regeln eingehalten werden - schnall ich jetzt nicht
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ich steh ja nicht auf Schlämmen

    sind eh nicht aRdT aber dafür les ich jetzt mal kurz drüber ...
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Olaf

    wieso solte er nicht davon ausgehen? Mit Bodenfeuchtigkeit ist immer zu rechnen (Lastfall 4 18195-2000 08) Wenn keine bestätigung hierfür vorliegt ist immer der höchste zu erwartende Abdichtungsfall anzusetzen. Wenn also nix untersucht wurde sondern lediglich die Grundwasserhöchststände abgefragt wurden Lastfall 6.

    Und jetzt hau ich mir eben was Schlämme rein :deal
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    So...

    Also das diese in der 18195 nicht geregelt sind war klar. Die Hersteller wollen das mittlerweile auch gar nicht mehr versuchen (warum wohl :lock )

    Sind nicht a.R.d.T. haben aber dafür ein all. Bauaufsichtiches Prüfzeugnis und Ü Zeichen (je nach Hersteller)

    beim Lastfall 6 min. Schichtdicke 3 mm ...

    noch Fragen ?? Nein ? Aber ich ... wie will ich die min. Schichtdicke von 3mm gewährleisten? Wie sieht es beim (geforderten) Überstand der Horizontalsperre im MW aus?

    Wie sieht es bei "leichten" Steinen mit der Rissüberbrückung aus???

    Wie gesagt als Feuchteschutz sinnvoll, bei Lastfall 4 möglich aber sonst ??
     
  6. #26 Olaf (†), 23.02.2007
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    Nicht streiten..

    nur wissen wollen:
    Ich hab in der 18195 nix gefunden (wie sollte ich auch, wenn ich keine Ahnung hab), dass diese sich auf mehr als auf erdberührte Bauteile bezieht. Warum sollte also der Bauausführende eine Abdichtung für diese Lastfälle höhermachen, wenn ihm nicht bekannt sein konnte, dass die Gelände-OK angehoben wird???
    Übertrieben gesacht würde das ja bedeuten, dass der Bauausführende seinen Garten eben mal nen halben Meter höher legen kann und Anspruch drauf hat, dass die Hauswände dicht sind. Das kanns ja wohl nicht sein. Überhaupt kein Problem hätte ich mit Ansprüchen gegen den Unternehmer, wenn die Höhe eingehalten worden und dann alles abgesoffen wäre.
    Hauptursache (widerleglich) ist der zu hohe Aufbau, denn eigentlich hätte dort überhaupt kein Wasser sein dürfen. Schlemme, Kuhle und was weiß ich sind doch nur Nebenschauplätze, die erst dann interessant werden, wenn die Frage, ob der Schaden auch bei Einhaltung der technischen Regeln (Höhe) eingetreten wäre positiv beantwortet werden kann. Ich bezweifle, dass das gelingt.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Mich selber zitier...

    50 cm höher wären Sonderfall. Die Regel bei Häuslebesitzern ist möglichst niveaugleich.
    MfG
    PS
    Die 18195 gilt (mit bestimmten Teilen) auch für andere als erdberührte Teile.
    Und Plaster samt Unterbau ist = erdberührt zu sehen.
     
  8. #28 Olaf (†), 23.02.2007
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    Nö...

    Willst Du damit sagen, dass der Innenbelag 15 cm unter Kante ist:Roll
    Technische Regel außen ist 15 cm und damit der Normalfall.
    Und die 15 cm sind Schutz und nicht dazu da, dass ein anderer die durch seine Maßnahme reduziert - dann ist er derjenige, der entsprechende Maßnahmen zu ergreifen hat.
     
  9. Robby

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    Alles ein bisschen Durcheinander?!

    Die 18195 regelt natürlich nicht nur die Abdichtung im Erdbereich, sondern auch andere! z.B. :"SOCKELABDICHTUNG" wie hier. deshalb heißt sie ja auch Bauwerksabdichtung!

    wie könnte sie sonst Dachbereiche, schwach geneigte Flächen, Bodenflächen ... regeln?
     
  10. Robby

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    15 cm

    an der Schwelle ist sowieso der Mindestwert, den der BH meist nicht will!

    DIe Sockelabdichtung ist Planmäßig 30cm hinter dem WDVS hochzuführen und darf nach erfolgter Geländeanpassung 15cm nicht unterschreiten.

    Richtig ist was Richtig ist und nicht was jemand wünscht. Der Jemand muß dann aufgeklärt werden (hinweispflicht) und das schriftlich.

    Im übrigen können die 15cm an Türschwellen auch bei ausreichendem Bewitterungsschutz unterschritten werden... aber nicht immer ...
     
  11. #31 Olaf (†), 23.02.2007
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    Alles auf Anfang

    womit wir wieder dabei wären, dass der Bauherr und der Gala-bauer das Ding unter sich ausmachen müssen - denn wenns nicht zum Leistungsumfang gehört, muss auch nur das "normale" als Werk abgeliefert werden.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Jetze will er mich foppen

    ;)
    N E I N, natürlich nicht :frust
    Ja, hast ja Recht. Aber woher soll der Bauherr das wissen???? Der ist (zu 99,9 %) Laie und weiß noch nicht mal, daß es eine DIN 18195 gibt, geschweige denn was da drin steht.
    Also (und das "nur" meine MEINUNG) muss der BT/GU/GÜ, sofern er keine klaren An- oder Vorgaben hat und dem Bauherren keine Anschlusshöhen aufgibt - schriftlich mit Verweis auf die Norm oder in Form von Details - für die Abdichtung das ansetzen, was üblich ist.
    Und üblich bei Häuslebesitzern ist das Pflaster 0 bis 5 cm tiefer als OK Belag innen.
    Denn die 18195 ist eindeutig in der Forderung Abdichtung an Wänden 15 cm über OK FERTIG Gelände und 15 cm über wasserführenden Ebene für Anschlüsse - also z.B Fenster.
    Ersatzweise andere Maßnahmen - Dachüberstand usw.
    MfG
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Männers...

    Ihr schreibt ZU schnell :p
    Ich will den Gala-Bauer hier gar nicht reinwaschen. Ich bin auch der Meinung, der hätte zumidest auf die Rinne hinweisen müssen, ja.
    Nur liegt die erste und wesentlich Verantwortung beim Hausersteller(Planer), der seinen AG auf solche Knackpunkte hinweisen muss.
    Entweder der BU sagt
    "Ich baue die Haustür nur mit Stufe davor und Terrassentüren nur unter grossem Dachüberstand"
    oder er muss seinen AG über die Maßnahmen und Risiken aufklären!!!!
    So zu tun, als sei rund ums Haus luftleerer Raum, ist für mich eine mangelhafte Leistung.
    MfG
     
  14. #34 borni110, 23.02.2007
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    Also ich werde wohl erst mal meinen Baufirma nächste Woche ein wenig nerven und mir noch einmal ein schriftliches Statement holen, dass Sie so abgedichtet haben, dass stauendes Sickerwasser kein Problem ist.

    Ich habe nämlichen einen Brief bekommen, dass ich dafür sorgen soll, dass kein aufgestautes Oberflächenwasser überhalb der Bodenplatte steht (:confused: wäre dann nicht richtig bei aktueller Situation) Als ich daruf angerufen hatte, sagte er mir, es wäre doch gegen staudendes Sickerwasser abgedichet....

    Ausserdem werde ich mir mal das Fabrikat der Schlämme und der Sperrschicht in der Mauer geben lassen.

    @ Robby

    Heißt das, die Sperrschicht muss eine bestimmte Länge aus der Wand herausstehen?

    ciao Borni
     
  15. Robby

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    auch mit Rinne

    wenn sie frei entwässern kann und unmittelbar vor der Fenstertüre angeordnet ist müßten es ohne zus. Maßnahmen 5cm sein. Und die 18195 ist wirklich einfach geregelt! und zwar ist die Abdichtung planmäßig bis 30cm über GOK zu planen und darf im fertigen Zustand 15cm nicht unterschreiten! Aber zu planen sind 30cm! 15cm trägt nur eventuellen Geländeanpassungen Rechnung.
     
  16. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Sie muß

    so ausgeführt sein das die vertikale Abdichtung nit dieser verbunden werden kann oder herangeführt werden kann ohne das Feuchtigkeitsbrücken entstehen können. und das geht sicher nicht wenn sie 1/2 cm zurücksteht :D
     
  17. #37 Flachdach, 23.02.2007
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    Deine Fensterelemente und Türen waren also nicht abgedichtet. Auf einem Foto Kann mann ja auch noch den Bauschaum sehen.

    Wenn ich schon sehen weiviel platz vor dem Element bzw. vor der Bodenplatte geschaffen wurde um abzudichten sagt mir das schon alles. Wer soll da vernünftig arbeiten.

    Diese (wahrscheinlich selbstklebende Folie) ist auch nicht mit der dicht Schlemme ( Abdichtung der Wände ) dauerhaft wasserdicht verbunden.

    Die Verarbeitung ist auch nicht so der Renner. So wie ich das auf dem Foto sehe liegt eine Ecke hol und die Naht in der Mitte öffnet sich in der Kehle.Kann aber auch teuschen weil das Foto zu klein ist. Von den Falten mal ganz abgesehen kann der Schotter auch Löcher in die Folie drücken.
     
  18. #38 Olaf (†), 23.02.2007
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    Borni!!!!

    durch Euer handeln (Du + Gala) sind die technischen Regeln verletzt worden und das ist der Knackpunkt! Als Boss vom Hausbauer würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen, obwohl ich ein absoluter Fan davon bin, dass man mehr als nur unbedingt Pflicht tun sollte. Und abbwarten, was denn da noch kommt.
    30 cm hin oder her: die Brühe ist nicht durchs vielleicht nicht abgedichtete Mauerwerk reingekrochen, sondern am Fensterrahmen, wo sie absolut nix zu suchen hat.
    Ralf, die Hütte (sorry) steht seit 1,5 Jahren! Freiflächengestaltung gehörte offensichtlich nicht zum Leistungsumfang. Und bei aller Freundschaft: Wenn ich ein Werk nach den technischen Regeln abliefere, so dass die Folgegewerke auf eine ordentliche Vorleistung aufsetzen könnten ist es doch nicht meine Aufgabe zu fragen, ob da eventuell Regeln verletzt werden sollen. Ich sehe da überhaupt keine Aufklärungspflicht, wie was zu machen ist. Dafür sollen ja andere ran, die Geld damit verdienen.
    borni, ich bleib dabei: der GU is erstmal raus.

    Vielleicht sollten wir uns mal einen pensionierten Richter für Baurecht ins Forum holen - dann können wir Argumente testen. Sachverständige und Juristen hammer ja schon)
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2007
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    Schieriiiiiiiiii....

    Eric, Mark
    Sagt mal was. Schuldet der BT/GÜ bei fehlenden Angaben zur Geländehöhe eine Abdichtung für "das Übliche" oder kann er sich zurücklehnen, im stillen Kämmerlein eine OK Abdichtung festlegen und darauf vertrauen, daß der Bauherr sich um die OK Abdichtung, die Art der Abdichtung und die Einhaltung der Mindesthöhen selbst und aus eigenem Wissen kümmert????
    Hilfe.
    MfG
     
  20. #40 Olaf (†), 23.02.2007
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    Wieso...

    Ralf:winken
    Bis jetzt ist nicht wiederlegt, dass er nicht das übliche gemacht hat - weist ihm nach, dass die 15 cm bis zur UK Blendrahmen nicht ausreichend abgedichtet waren, dann sehen wir weiter. Ich behaupte jetzt mal, die Brühe ist unter dem Blendrahmen reingelaufen und nicht durch eine nicht vorhandene Abdichtung (nein, ich will nicht ins Bauträgergeschäft).
    Wenn das so weitergeht, wird der Saal ganz schön voll - jetzt ist auch noch der Fb mit im Rennen:lock
     
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