10 Brandschutztüren im Einfamilienhaus normal?

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  1. Aandyy

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    Wir Kernsanieren zur Zeit ein 100 Jahre altes Einfamilienhaus. Beim Bauantrag mussten wir auch einen Brandschutzplan mit einreichen. Leider habe ich und der Architekt diesen wohl nicht gründlich genug geprüft, denn der Brandschutzplan sieht insgesamt zehn Brandschutztüren in unserem Haus vor.
    Zuerst hatten mich die enormen Kosten von circa 5-10.000 € pro Brandschutztür schockiert. Als noch größerer Nachteil zeigt sich jetzt aber, dass es für unsere gewünschten Türen keine Möglichkeit gibt, Fenster in die Brandschutztüren einzubauen. Dadurch werden die Flure leider sehr dunkel werden.

    Meine Frage ist jetzt ob es da mit mit rechten Dingen zugegangen ist bei der Firma, die den Brandschutzplan erstellt hat oder ob die uns hintergangen haben um Geld zu verdienen (circa 10.000 € mussten wir für die Brandschutzplanung zahlen)
    Laut Architekt musste es so sein, weil das Haus größer als 400 m² ist und daher in Hamburg in Gebäude Klasse fünf eingeteilt wurde, also die höchste von den fünf Gebäudeklassen für Brandschutz.
    Allerdings weiß ich, dass Nachbarn, die genau gleich Große Häuser in der Straße Kern sanieren lassen haben nur im Keller Brandschutztüren brauchten.
    Das blöde ist natürlich, dass die Baugenehmigung jetzt mit diesem verrückten Brandschutzkonzept erteilt wurde und somit wahrscheinlich verpflichtend ist.
    Was würdet ihr machen? Wir sind für jeden Tipp dankbar, da momentan etwas etwas verzweifelt.

    ps: das verrückteste daran ist noch, dass bei all den Brandschutztüren die eingeplant wurden, keine Brandschutztür im Heizungskeller geplant ist. Dort will ich aber sogar freiwillig eine einbauen lassen. Viele andere Türen wie zum Arbeitszimmer oder Flur etc. halte ich aber für sinnlos.
     
  2. BaUT

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    Du brauchst dringend einen Brandschutz-SV oder sachverständigen Brandschutzplaner der dein Projekt durchschaut und prüft ob man das nicht anders hätte lösen können.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 23.02.2024
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    Das Einfamilienhaus ist also größer als 400m2?

    Dann soll sich der Brandschutzplaner mit dem Prüfsachverständigen abstimmen.

    Hintergangen wurdet Ihr sicherlich nicht, Euer Architekt scheint aber ganz schön gepennt zu haben.
     
  4. SIL

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    EFH mit 400 m² wie sieht die Nutzung aus ?
    Alles als reiner Wohnraum genutzt - eine Partei?wenn ja , dann der Arch und die Ersteller des Konzepts keine Ahnung , weiterhin kann es sich nicht nur um Türen handeln ff
    Was du weiterhin beachten musst , hier steht nur Brandschutztür keine weiteren Spezifischen Angaben, was ist mit deinen Wänden , deiner Elektro , Bodenbeläge , Durchdringungen , Fluchtwege etc ...
    Ja , ist es , aber einer Überarbeitung steht auch nichts im Wege.

    Woher ist dieses Aussage , natürlich gibt es Brandschutztüren mit Verglasung.

    @BaUT hat dir ja den richtigen Weg gewiesen.
    Zum besseren Verständnis bei Nutzung des Gebäudes von nur einer Partei , wozu sollten die Brandabschnitte geschaffen werden , es ergibt sich keine Notwendigkeit eines Schutzzieles gegenüber Dritten.
     
  5. Aandyy

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    Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Das bringt mich schon mal weiter.
    Ich habe nur die Türen erwähnt, weil die das einzige sind, was noch aussteht. Sämtliche andere Brandschutzeinrichtungen sind auch vorhanden.
    Die Kellerdecke ist eine Brandschutz Decke. Es gibt auch Brandschutzfenster zu einer Seite, da der Abstand zu dem Nachbarhaus dort angeblich zu gering war. Diese haben zum Teil 20.000 € pro Fenster gekostet, was entsprechend schmerzhaft war.
    Wir haben uns für Türen von B & K entschieden. Diese bieten die Brandschutztüren für entsprechende Preise in schöner Optik an. Allerdings gibt es keine mit Lichtausschnitten, der Aussage der Tischler nach.

    Ich bin schon mal erleichtert zu hören, dass man so ein Brandschutzkonzept auch noch ändern könnte. In Hamburg dauern die Bauanträge aber meist 4-6 Monate. Müsste man dann wieder alles komplett neu einreichen? Wir haben für die Genehmigung über ein Jahr gebraucht, weil in der Straße Ensembleschutz besteht und die sehr pingelig waren mit allem.
     
  6. Aandyy

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    Und ja, es ist ein reines Einfamilienhaus für unsere Familie. Es gibt keine dritten Parteien. Aber eventuell ist die Nähe zu dem Nachbarhaus als dritte Partei zu verstehen?
     
  7. SIL

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    Nein.
    Dort gilt dies natürlich auch für sämtliche anderen Öffnungen , sämtliche Fassadenverkleidung wie exem WDVS , bis hin zum Dach , eventuelle Giebel ....
    Dies berührt aber nicht innerhalb eures Hauses die Belange , hier gilt der äußere bauliche Abschluss zum Nachbar faktisch als Dritte.
    Das ist doch eine recht gute Bearbeitungszeit für Gebäude die innerhalb von Satzungen innerstädtisch liegen.
     
  8. #8 JohnBirlo, 25.02.2024
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    Ich kenn mich rechtlich in Hamburg nicht aus, aber kann man das vielleicht umgehen, in dem man einen Teil der Wohnfläche zu Nutzfläche macht und somit unter 400m² kommt? Oder gibts da insbesondere beim EFH nicht irgendwelche Ausnahmen?
     
  9. SIL

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    GK 5 mit Satzung und innerstädtisch - bei den wenigen Angaben sehe ich nur eine Glaskugel zumal fraglich ist ob eine Erhöhung der Nutzfläche eine Reduzierung des Brandschutzes bringt.
     
  10. #10 JohnBirlo, 25.02.2024
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    Vielleicht haben die einfach keinen Bauantrag für eine Sanierung gestellt......
     
  11. Aandyy

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    Es wurde zusätzlich ein kleiner Anbau abgerissen und ein etwas größerer angebaut. Deshalb wahrscheinlich die Baugenehmigung notwendig.
    Im Nachhinein haben wir aber ganz eindeutig gesehen, dass die Stadtplanung sich nur stark für die Einhaltung des Ensembleschutzes interessiert hat. D.h. die wollten genau mitreden, wie es von außen aussieht: Farben, Fenster müssen mit Sprossen etc.
    Der Brandschutz hat die Behörde überhaupt nicht interessiert. Zumindest gab es nur irgendeine Rückmeldung oder Bemerkung dazu
     
  12. SIL

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    Muss nicht sein , es liegt hier viel an der Wahl bzw Ausführung des Arch TWP Brandschutzerstellers und der zuständigen 'Ämter' etc 2 vergleichbare Objekte mit TG wurden vor einigen Jahren in einer größeren Stadt errichtet, wobei bei einem eher 'stiefmütterlich' behandelt, bei dem andern die volle Ausschöpfung aller Forderungen.
     
  13. SIL

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    Dann solltest du deinen Arch einmal ins 'Gebet' nehmen, aber wie gesagt eine Änderung und Fortschreibung des Konzepts ist üblich und Usus.
     
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