2/3 Regelung Niedersachsen

Diskutiere 2/3 Regelung Niedersachsen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, wir haben da mal eine Frage. Unser Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen. Wir haben ein Grundstück in einer...

  1. RuLa

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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir haben da mal eine Frage. Unser Bauvorhaben befindet sich in Niedersachsen.

    Wir haben ein Grundstück in einer Hinterbebauung gekauft in einem Gebiet ohne B-Plan. In der Straße gibt es zwei Häuser die bereits 2 Vollgeschosse besitzen und eine Straße weiter sind nochmals mehrere Häuser mit 2 Vollgeschossen. Nun wurde unser Bauantrag für die Stadtvilla abgelehnt da es (wegen der zwei Vollgeschosse) nicht in die Nachbarschaftsbebauung passen würde.
    Wir werden damit natürlich auch nochmal zur Anhörung gehen und unser Anliegen dort verteidigen aber ohne B-Plan ist man den Behörden ja gefühlt ausgeliefert. Dementsprechend möchten wir einen (oder vielleicht sogar zwei) Alternativpläne haben die man dort im Gespräch dann direkt anbringen könnte.

    Wir sind dabei auf die 2/3 Regelung gestoßen. Wir verstehen diese so das wir unser Haus genau so bauen könnten wie bisher geplant, lediglich das die Fläche des Obergeschosses maximal 75% der Fläche des UG haben darf richtig? D.H wenn wir beispielsweise einen Erker/Anbau im UG dran planen, dürfte unser Haus so wie geplant ohne Schrägen gebaut werden? Da es dann ja nicht mehr als zwei Vollgeschosse sondern als 1,5 Geschossig gilt.

    Der zweite Plan wäre dann nurnoch die Dachart (von Walmdach auf Satteldach) zu ändern und entsprechend mit Schrägen im Haus zu leben (was uns aber eigentlich wirklich nicht gefallen würde).

    Fällt euch sonst noch was dazu ein? Vielleicht einen Tipp wie man sein Anliegen am besten verteidigen könnte?

    Vielen Dank fürs Lesen.
    LG
     
  2. #2 Holzhaus61, 14.08.2023
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    Und warum macht sich der Bauvorlageberechtigte keine Gedanken? Ich weiß, der ist grad in Urlaub...
     
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  3. #3 JohnBirlo, 14.08.2023
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    Habt ihr euch vorher nicht informiert, was die Behörde dort gern hätte?

    Das soll mal euer Architekt ausbügeln, der bekommt doch dafür sogar Geld.
    Naja, wenn du den Kniestock bei 1,80cm machst oder sogar nen offenen Dachboden, dann stören die Schrägen nicht wirklich.

    Hat sich die Bauaufsicht denn konkret ausgelassen, was ihnen an eurem Haus nicht passt? Habt ihr Bilder von den von euch aufgeführten Nachbarhäusern angehangen gehabt?
     
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  4. RuLa

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    Der Bauvorlageberechtigte macht sich dazu bereits Gedanken. Allerdings weiß ich nicht was das mit dem Urlaub zur Sache tut?
    Es geht mir in erster Linie darum das ja ich (und mein Mann) die Bauherren sind und wir uns verständlicherweise die sind die sich den meisten Kopf dazu machen.

    Naja es ist wie gesagt eine Straße in einem Gebiet ohne B-Plan. Wenn das der Fall ist gilt ja als Grundsatz "wie Nachbarbebauuung" . Da in der Straße bereits schon mehrere 2 Vollgeschosse stehen (und auch Luftlinie keine 200 Meter in den Neben- und Zufahrtsstraßen haben wir uns da tatsächlich keine weiteren Gedanken drüber gemacht da uns auch vom Architekt gesagt wurde das das kein Problem ist.

    Die Bauaufsicht hat konkret in der Ablehnung tatsächlich nur geschrieben das die Zweigeschossigkeit sich nicht in das Bild der näheren Umgebung einfügt. (was ich wie gesagt null nachvollziehen kann). Ist natürlich jetzt noch die Frage ob die es nur auf dem Papier 1,5 Geschossig haben wollen oder das es äußerlich diese Vorgabe hat. Leider sind die telefonisch nicht zu erreichen und per Mail bekommt man da auch meist keine Antwort außer das die derzeit sehr ausgelastet sind und man doch bitte Geduldig sein soll :( . Denke da bleibt und wohl nichts übrig als die Anhörung ab zu warten.

    Unser Architekt hat jetzt nochmal ein Schreiben fertig gemacht mit Fotos und Maßangaben der Nachbarshäuser. Wir hoffen das das vielleicht schon ausreicht und einfach jemand beim Amt vielleicht geschlafen hat.
     
  5. Dimeto

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    Zwei von wievielen? Wie weit weg? Lageplan mit weitläufiger Umgebungsbebauung mit Erdgeschoss-, Trauf- und Firsthöhen?
    Genauer Wortlaut des Ablehnungsbescheides?
    Nein. 2/3 = 0,67 = 67%
    Vermutlich nicht, denn es kommt nicht auf den exakten Berechnungsansatz laut NBauO an, sondern auf die städtebauliche Wirkung. Da spielen zunächst die Gebäudehöhen (Erdgeschoss-, Trauf- und Firsthöhen) der unmittelbaren Nachbarschaft eine größere Rolle, als weiter entfernt liegende rechnerische Vollgeschosse.
    Mir nicht, ohne Kenntnis der Bauvorlagen, Wortlaut des Ablehnungsbescheides und der näheren und weiteren Umgebung.
    Vielleicht hat auch einfach der Architekt geschlafen, wenn er erst jetzt die Umfeldanalyse nachreicht. Hoffentlich hat er sich diesmal mehr Mühe gegeben.
     
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  6. RuLa

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    Nochmal kurz um das Thema ab zu schließen. Die Menschen aus dem Bauamt haben sich zu einer Vor-Ort Begehung herabgelassen und sich die Situation vor Ort mal angesehen. Sie sind dann zu dem Schluss gekommen das wir unser Bauvorhaben genau so umsetzten dürfen wie ursprünglich geplant als 2 Vollgeschosse. Wir freuen uns sehr.
     
    Fridolin77 und Viethps gefällt das.
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