2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang

Diskutiere 2 Fragen bezüglich Grundstück kaufen - Bauzwang im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Frau und ich planen ein Grundstück von einer Privatperson zu kaufen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass es einen Bauzwang / Baugebot...

  1. #1 Heiko78, 03.03.2024
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    Hallo,

    meine Frau und ich planen ein Grundstück von einer Privatperson zu kaufen. Nun ist es ja kein Geheimnis, dass es einen Bauzwang / Baugebot beim kauf von der Gemeinde gibt. Aber gibt es das auch, wenn wir von einer Privatperson kaufen?

    Bebauungsplan gibt es für dieses Grundstück nicht. Es ist eine Baulücke. Aber kann die Gemeinde uns da bei einem Privatkauf auch ein Baugebot erlegen?

    Die zweite Frage wäre folgende. Wir haben vor einem halben Jahr bereits von der Gemeine ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft. Es hat sich aber was an unserer Situation geändert, sodass wir das Baugebot nicht einhalten können. Ebenfalls gefällt uns das Grundstück in der Baulücke besser.

    Hat jemand Erfahrungen damit sammeln können wie es damit aussieht, ob die Stadt das Grundstück im Neubaugebiet zurück kauft?

    Im Kaufvertrag steht drin, dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht hat, wenn die Baufrist nicht eingehalten wird. Nur wir würden gerne das Grundstück schon früher zurück verkaufen wollen.

    Besten Dank

    Heiko
     
  2. #2 Fred Astair, 03.03.2024
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    Da gibt es einen ganz geheimen Trick: Mit der Gemeinde reden!

    Aber Psssst, nicht weitersagen.
     
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  3. #3 nordanney, 03.03.2024
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    Du musst zwei Möglichkeiten unterscheiden. Erstens kann Dein Verkäufer das Grundstück mit einem Bauzwang gekauft haben und reicht ihn jetzt an Dich weiter. Oder er selbst will unbedingt, dass das Grundstück bebaut wird (vielleicht wohnt er ja selbst nebenan und hat keine Lust auf eine Baulücke). Vertraglich kann man alles mögliche vereinbaren.
    Nein. Sie könnte nur ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen, kaufen und mit Bauzwang weiterveräußern.
    Großes Problem - die Gemeinden haben selten Geld. Und ein Vorkaufsrecht kann, muss sie aber nicht ausüben.
     
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  4. #4 Heiko78, 03.03.2024
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    Wir sind aus dem Dorf und die Baulücke ist schon Jahrzehnte vorhanden. Ich würde ausschließen das der Verkäufer selbst einen Bauzwang hat. Muss ich aber natürlich mit ihm kommunizieren. Nebenan wohnt er auch nicht, da er im Ausland wohnt.

    Okay, das ist schonmal ein guter Punkt. Vielen Dank dafür.

    Ja, das befürchte ich auch. Ich habe gehofft mir könnte jemand seine Erfahrungen diesbezüglich mitteilen.
    Das Problem ist, das Baugebot im Neubaugebiet beträgt 3 Jahre. Dieses werden wir nicht einhalten können. Ich hoffe da sehr auf die Kulanz der Gemeinde.
     
  5. Dimeto

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    Theoretisch ja (§176 BauGB), aus der Praxis ist mir aber kein einziger Fall bekannt.
    Nach meinen Erfahrungen sind die Bedingungen für die Rückabwicklung vertraglich klar geregelt, entweder im Kaufvertrag oder durch zusätzlichen Vertrag und grundbuchlicher Sicherung. Da dem Forum keine Informationen dazu vorliegen und auch nicht zur aktuellen Marktsituation vor Ort ist eine Einschätzung nicht möglich.
     
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