§34 BauGB Dachgaube Baugenehmigung abgelehnt, rechtmäßig?

Diskutiere §34 BauGB Dachgaube Baugenehmigung abgelehnt, rechtmäßig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, leider wurde unser Bauantrag mit der nachfolgenden Begründung abgelehnt. Leider finde ich im Netz zwar einen Haufen...

  1. mdt82

    mdt82

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    Guten Abend zusammen,

    leider wurde unser Bauantrag mit der nachfolgenden Begründung abgelehnt. Leider finde ich im Netz zwar einen Haufen Beispiele aber keins will so richtig passen.

    Hat jemand etwas Input hierzu? Ist die Gaube so tatsächlich nicht genehmigungsfähig oder haben wir hier noch Chancen? Hat jemand ggf. passende Urteile griffbereit?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    "Das Vorhaben fügt sich jedoch in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein und ist daher - spätestens in Folge der von ihm ausgehenden Vorbildwirkung - geeignet bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen, bzw. vorhandene Spannungen zu erhöhen.
    Erläuterung: Maßgebliche Umgebungsbebauung ist die straßenbegleitende Bebauung in der XXstraße zwischen XXstraße und XXstraße. Die Baukörper in der maßgeblichen Umgebungsbebauung sind fast ausschließlich eingeschossig und nur in wenigen Ausnahmefällen zweigeschossig ohne Dachaufbauten. Durch den von Ihnen beantragten, massiven baulichen Eingriff im Dachbereich würde der Eindruck eines dritten Geschosses entstehen, wobei es für das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf die Feinheiten des landesrechtlichen Begriffs des Vollgeschoss ankommt.

    Auch wenn nicht beabsichtigt ist die Dachfläche zur Ostseite baulich zu verändern, so ist doch ein völliger Umbau der Westseite des Dachs beabsichtigt, um hier im Bereich des bisherigen Dach-spitzes die erforderliche lichte Höhe für Aufenthaltsräume zu erreichen. Der von Ihnen beantragte Dachaufbau/Nebengiebel verläuft in Verlängerung mit der westlichen Gebäudeaußenwand, reicht bis zum First und tritt waaggerecht auf einer Breite von knapp 4,00 m (siehe Süd- und Nordansich-ten) und mit einer Länge von 10,43 m (Westansicht) in Erscheinung. Auch wenn zur südlichen und nördlichen Giebelseite hin das bisherige Satteldach mit einem Streifen von 1,17 m bzw. 1,04 m erhalten bleibt, entsteht so gartenseitig der Eindruck eines dritten Geschosses.

    Selbst zweigeschossige Baukörper sind jedoch bereits die Ausnahme in der hier maßgeblichen Umgebungsbebauung. Und Dachaufbauten finden sich in der Umgebung lediglich bei den eingeschossigen Wohnhäusern."

    Grüße
     
  2. #2 Fabian Weber, 19.02.2024
    Fabian Weber

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    Anscheinend ist es ja keine Gaube sondern ein Nebengiebel.

    Du könntest also als erstes jetzt zunächst etwas (ca.1m) von der Außenwand zurückspringen und auch etwas niedriger bleiben als der Dachfirst, damit es überhaupt eine Gaube wird.

    Besprich doch mit dem Bauamt, was für die noch vertraglich wäre.
     
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  3. mdt82

    mdt82

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    Das ist unser nächster Schritt ja ... Ich wollte für das Gespräch nur vorher einschätzen können, ob die Begründung mit der abgelehnt wurde überhaupt so rechtlich korrekt ist. Denn durch jeden Zentimeter Platz, den wir im Dachgeschoss verlieren, wird die Planung im Innenraum schwieriger.
     
  4. #4 Andreas Teich, 19.02.2024
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    Bei uns wurde zuerst ein Mansarddach abgelehnt-
    nachdem wir div Fotos von Gebäuden mit sehr unterschiedlichen Dachformen im Ort vorgelegt hatten ging es dann.

    Am besten sehen, wie andere Gebäude gestaltet sind und ob dein Haus erheblich davon abweichen wird.
     
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  5. 11ant

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    Nach meiner Einschätzung nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch außergewöhnlich sauber begründet und im übrigen vermutlich auch letztinstanzlich erfolgreich. Im übrigen geht es hier wohl eher um einen Umbauantrag.
    Ach, immer diese Investoren, die den letzten vermietbaren Kubikzentimeter herauskitzeln wollen :-(
     
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