§34 - von 1 auf 3 Etagen - "Einfügung" sehr dehnbar?

Diskutiere §34 - von 1 auf 3 Etagen - "Einfügung" sehr dehnbar? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, Ein Haus, das uns interessiert liegt einem Bereich, wo §34BGB gilt. Das Haus ist eingeschossig mit sehr flachem Dach, wie eigentlich...

  1. larry

    larry

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    Hi zusammen,

    Ein Haus, das uns interessiert liegt einem Bereich, wo §34BGB gilt. Das Haus ist eingeschossig mit sehr flachem Dach, wie eigentlich alle Häuser in der direkten Umgebung, es gibt dort auch sehr viele Flachdachbungalows. In einem Grundstück wurde vor einiger Zeit der Bungalow abgerissen. Nach unserer Meinung dürfte dort also nur wieder eingeschossig gebaut werden.

    Allerdings stehen auschliesslich am Anfang der Strasse (10 Häuser entfernt) drei dreigeschossige (+DG) Wohnblöcke. Nach Aussagen der Stadt könnte man daher einem Investor nicht versagen, auf dem freien Grundstück auch dreigeschossig zu bauen, was auch im Allgemeininteresse wäre wegen Schaffung von mehr Wohnraum. Den benachbarten Häusern würde damit sehr viel Sicht und Licht genommen, und es würde sich nicht wirklich in die "nähere Umgebung" einfügen, aber scheinbar ist der Begriff "einfügung" sehr dehnbar.

    Wie sehr kann man sich wirklich bei §34 auf die Einfügung verlassen?
     
  2. #2 hanghaus2000, 10.08.2023
    hanghaus2000

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    Wenn es Dich stört, dann sollte das Haus nicht Dein Interesse wecken. Sei froh, das Du noch nicht gekauft hast.

    Ansonsten kann eventuell @Dimeto etwas dazu sagen.

    MMn ist da das Bauamt sehr flexiebel. Das wuerde hier nicht durchgehen.

    Zeig uns doch mal ein Luftbild der Umgebung.
     
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  3. #3 Gast 85175, 10.08.2023
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    Gast 85175 Gast

    Gar nicht. Die Lokalpolitik ist halt auch nur Politik und in Zeiten in denen man meint man habe genug Wohnraum, da ist plötzlich alles andere wichtig, in Zeiten mit Mangel an Wohnraum ist alles andere egal, in beiden Fällen hantiert man mit den selben unscharfen Begriffen um eher willkürlich gestatten oder verbieten zu können. Bei den Gerichten ists nur etwas besser, gut ists da auch nicht...
     
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  4. Dimeto

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    Das kommt darauf an, was Du unter "Einfügung", "verlassen" und "wirklich" verstehst.
    Auch das
    müsste näher erläutert werden.
    Ein Recht auf
    gibt es nicht und genügend
    wird bauordnungsrechtlich über die Abstandsflächen sichergestellt.
    Aber eben nur "scheinbar", denn zum Einfügen gibt es genug Gerichtsurteile, die einer vermuteten Willkür Einhalt gebieten. Allerdings hast Du als Erwerber schlechte Karten, da Du mit diesem Status noch keine Abwehrrechte geltend machen kannst.
     
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  5. #5 Viethps, 10.08.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Nur sehr bedingt. Es gab zuletzt einen Fall in Schwerte, da hatte der Nachbar geklagt und Recht bekommen.
    Die Baugenehmigung war hinfällig, da eine Regelung mit einer Entfernung mit um die 100m griff, die hier in NRW gilt
    Habe das nicht mehr verfolgt, da ich das für schwachsinnig halte.....
    RN+ Familie Ahlers: Ein komplettes Dachgeschoss landete im Restmüll
     
  6. larry

    larry

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    Danke zusammen. Im Endeffekt also alles möglich. Es gibt derzeit keine aktuelle Planung. Es aber noch anders interessant (separater Thread).
     
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