Abfangung Nachbargrundstück

Diskutiere Abfangung Nachbargrundstück im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, wir haben mal eine rein rechtliche Frage bezüglich der Abfangung des Nachbargrundstücks. Kurze Eckdaten: Bundesland Bayern...

  1. ManuF

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    Guten Tag,

    wir haben mal eine rein rechtliche Frage bezüglich der Abfangung des Nachbargrundstücks.
    Kurze Eckdaten:
    Bundesland Bayern
    Nachbargrundstück ist ca 1,00 m höher als unseres, wie genau das Baugrundstück früher ausgesehen hat wissen wir beide nicht mehr. Unser Garten besitzt Pflanzsteine versetzt gestapelt bis auf einer Höhe von 0,80m. Da diese Mauer, mit Bepflanzung ca 20 qm weg nimmt wollen wir diese bis an die Grenze abtragen. Und hier kommt die Frage. Muss ich auf meinem Grundstück dafür sorgen das sein Grundstück, da steht selbst eine kleine Mauer und auf der einen Seite ein Geräteschuppen, nicht abfällt auf meine Seite oder ist er für die Sicherung zuständig?
     

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  2. #2 simon84, 09.02.2020
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    Du müsstest erstmal den natürlichen Geländeverlauf rausfinden, zb auf den Bauplänen / Bauamt.

    derjenige der den natürlichen geländeverlauf verändert hat auf seinem Grundstück auf seine Kosten zu sichern so dass für den Nachbarn keine Benachteiligung entsteht.

    sonderfall wäre im Neubau, wenn beide gleichzeitig den Geländeverlauf ändern. Dann könnte man zum Beispiel L Steine setzen und sich die Kosten teilen.

    Aber wenn auf deiner Seite abgeböscht ist deutet das ja darauf hin dass dein Grundstück abgegraben wurde. Sonst wär ja nicht auf deiner Seite die Böschung. Wenn das so ist musst du natürlich auch sichern wenn du deine Böschung entfernen willst , zb eine Mauer oder L Steine
     
  3. #3 Fred Astair, 09.02.2020
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    Das dürfte der springende Punkt sein. Egal wie zur Urzeiten das Geländemodell war. Durch die Abfangung auf dem Gelände des TE dürfte der Status Quo zementiert sein und jede Maßnahme des TE darf keine negativen Folgen für das Nachbargrundstück haben.
     
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  4. #4 simon84, 09.02.2020
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    Es wäre auf jeden Fall sinnvoll sich gut mit dem Nachbar abzustimmen. Soll zum Beispiel auf der neu zu erstellenden abfangung noch ein Zaun auf der Grenze errichtet werden, könnte man sich zumindest diese Kosten teilen
     
  5. #5 Fred Astair, 09.02.2020
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    Würde man mit dem Nachbarn reden, würden solche Fragen hier gar nicht gestellt werden.
     
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  6. #6 simon84, 09.02.2020
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    Och Gespräch gab es sicher der Nachbar vertritt sicher die Meinung dass der TE abfangen muss
     
  7. ManuF

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    Also ich denke das der Verlauf des Grundstücks fallend war. Unsere Straßenseite liegt 5-6 Meter unter der des Nachbarn. Soweit ich weiß wurde unser Haus nach ihrem Haus gebaut. Aber ist es nicht der Fall, dass ich selbst dafür sorge tragen muss, das mein erbautes auch fest stehen
    Bleibt?
     
  8. #8 simon84, 09.02.2020
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    Das kommt drauf an welcher Nachbar du bist . Bist du der mit der Böschung oder der mit dem Gartenhäuschen?

    du musst in erster Linie den ursprünglichen Geländeverlauf herausfinden , normalerweise gibt es einen Bauantrag vom Haus mit Höhenangaben
     
  9. ManuF

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    Und ja, natürlich haben wir uns schon darüber unterhalten und seiner Ansicht nach werde ich abfangen müssen, so das dessen mäuerlein etc nicht wegrutscht.
     
  10. ManuF

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    Ich bin der der rechts das graue Gartenhäuschen hat, auf meiner Seite sind bzw waren die Büsche und die roten Pflanzsteine. Das Gefälle kommt von Nachbars Seite zu uns runter
     
  11. #11 Stadtbaumeister, 09.02.2020
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    Lies mal § 909 BGB:
    Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

    Oder § 12 Abs. 1 Satz 2 Musterbauordung:
    Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.

    Also sowohl privatrechtlich, als auch öffentlich rechtlich darfst du deinem Nachbarn nicht einfach die Erde / Stützmauer abgraben.

    Es kommt entscheidend darauf an, wie das Gelände früher war und wer zu erst Geländeveränderungen vorgenommen hat bzw. in die Statik des nachbarlichen Baugrundes eingegriffen hat.
     
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