Abgrenzung und Zuständigkeiten Tiefbau zwischen Gehweg und Privatgrund

Diskutiere Abgrenzung und Zuständigkeiten Tiefbau zwischen Gehweg und Privatgrund im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo ihr Lieben, mal wieder eine Frage an die Schwarmintelligenz, habe leider keinen entsprechen Gesetzestext finden könne. Eine bestehender...

  1. #1 sebaba, 01.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2023
    sebaba

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    Hallo ihr Lieben,

    mal wieder eine Frage an die Schwarmintelligenz, habe leider keinen entsprechen Gesetzestext finden könne.

    Eine bestehender Gehweg / Bürgersteig wird seitens der Stadt und im Auftrag deren durch das städtische Tiefbauamt bzw. einen privaten Subunternehmer mit entsprechender Konzession instandbesetzt.

    Es wird Asphalt und Unterbau erneuert, ebenso werden an der Grundstücksgrenze zum Privatgrund neue Leistensteine gesetzt. Auf dem Grundstück ist direkt an der Grenze Gartenanlage, befahrbares Pflaster, Bepflanzung, Trockenmauer und Zuwegung erstellt.

    Natürlich wird durch die Arbeiten sicherlich auch auf Privatgrund etwas verändert oder zurückgebaut, bzw muss auch an die neue Höhe der Leistensteine angepasst werden.
    (Die neuen Leistensteine sitzen bis zu 10cm höher, vorher war auf dem Bürgersteig keine Querneigung zur Straße vorhanden)

    Wer ist verantwortlich für die Wiederherstellung / Angleichung auf Privatgrund und wer trägt die Kosten?

    Wo kann ich entsprechendes zum Sachverhalt nachlesen? Benötige dringend eine Gesetzesgrundlage...

    LG und einen schönen Sonntag!
     
  2. Oehmi

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    Da würde ich erstmal in die Gemeindesatzung gucken.
     
  3. sebaba

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    Puh, hab sämtliche örtliche Satzungen schon durch.

    Da ist dieser Sonderfall nicht zu finden.
     
  4. Oehmi

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    Die 10cm kommen aber nicht nur vom Gehweg. Bei einer Querneigung von 2% müsste der 5m breit sein.
     
  5. sebaba

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    ne, die kommen -wie gesagt- daher, dass vorher ne Querneigung aufs Privatgrundstück anlag.

    Das sehe ich aber eher nebensächlich.
     
  6. #6 VollNormal, 01.07.2023
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    Ohne deine ausdrückliche Zustimmung? Dann wäre das mindestens Sachbeschädigung.

    Oben steht "keine Querneigung zur Straße", das ist nicht gleichbedeutend mit "Querneigung zu den Privatgrundstücken". Die Ableitung von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück ist nicht erlaubt, vielleicht ist das der Hintergrund der Arbeiten.

    Ich denke, du hast Sorge, dass durch die Änderung der Gehwegneigung die Zuwegung zu deinem Grundstück beeinträchtigt wird. Hast du diesbezüglich schon Kontakt zum Tiefbauamt aufgenommen?

    Bei uns würde in solchen Fällen grundsätzlich vorab mit dem betroffenen Bürger eine entsprechende Vereinbarung getroffen, in der geregelt ist, welche Arbeiten auf privatem Grund ausgeführt werden und wer welche Kosten zu tragen hat (in der Regel die Stadt als Zustandsstörer den Hauptteil).
     
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