Abrechnung Fliesenarbeiten

Diskutiere Abrechnung Fliesenarbeiten im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Ich hätte eine Frage zu diesem Thema. Ich habe eine Rechnung erhalten zu den Fliesenarbeiten mit Materialkosten also Fliesen plus Verschnitt und...

  1. Nabat

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    Ich hätte eine Frage zu diesem Thema.
    Ich habe eine Rechnung erhalten zu den Fliesenarbeiten mit Materialkosten also Fliesen plus Verschnitt und bei einer zusätzlichen Position wurde unter Fliesen verlegen ebenfalls die selbe Fläche plus Verschnitt angegeben. Müsste die Position Fliesen verlegen nicht der Wand Fläche, die gefliest wurde entsprechen und das Material ebenfalls dieser Fläche. Der Verschmitt wird doch beim Einheitspreis Fliesen verlegen bereits miteingerechnet oder nicht?

    Vielen Dank schonmal an alle die mir weiterhelfen!
     
  2. #2 Fabian Weber, 22.12.2023
    Fabian Weber

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    Ja einmal zahlst Du das Material und bei der anderen Position nur die wahre Fläche.
     
  3. #3 petra345, 22.12.2023
    petra345

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    Verlegt werden kann nur die endgültige Fläche, nicht die benötigten Fliesen.
    Der Verschnitt wird ja gerade nicht verlegt.
    Wenn es anders sein sollte müßte das in der VOB/C für Fliesenarbeiten geregelt sein.
     
  4. #4 Gast 85175, 22.12.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Das kommt drauf an wie das Angebot/Vertrag aufgebaut ist...

    Das mit dem Verschnitt ist ein etwas blödes Thema, weil wenn man sich als Kunde vorbehält beim Fliesenspiegel dreinreden zu wollen (damit es nicht ganz lausig aussieht), dann kann der Handwerker den Verschnitt ja noch nicht einmal theoretisch vorab wirklich exakt erfassen. Bei genauerer Betrachtung zieht sich das dann sogar in die Verlegeposition rein, weil zusätzlich Schnitte oder Kleinschnitte den Verlegeaufwand ja ehrlicherweise auch etwas erhöhen.

    Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten das "rechtskonform" und auch "fair" regeln zu können. Man müsste jetzt also das mal genau kucken wie das bei dir rein "sprachlich" im Vertrag steht und dann könnte man überlegen ob wie das in der Abrechnung "Vertragsgemäß" zu machen wäre...
     
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