"Abrechnung nach Aufmaß" Angebot Rohbau

Diskutiere "Abrechnung nach Aufmaß" Angebot Rohbau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Und Tipp von meiner Seite: Nur Festpreisangebote annehmen in denen die Leistung detailiert beschrieben ist. Dann gibt es weniger Theater....

  1. H.PF

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    Ich lach dich aus...

    Ich mach dir so ein Angebot, völlig detailliert und präzise und hau dir trotzdem hinterher noch 40.000 - 50.000 Euro Nachträge um die du nicht drumherum kommst um die Ohren...

    WIE sollen die das Angebot prüfen???

    Ein fremderstelltes FP-Angebot ist nix wert, wenn man es nicht bewerten kann...

    Angebot selbst erstellen lassen, verschiedene Firmen anschreiben, entscheiden...

    Alles andere ist Glückspiel...
     
  2. #22 Thomas B, 07.08.2011
    Thomas B

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    Au Mann...wie doof bin ich eigentlich, daß ich dann immer so viel länger dafür benötige....ärgerlich ist das...wirklich.

    Und: nicht nur daß ich länger dafür benötige...ich verlange auch noch Geld dafür...ich alter Raffzahn. Und unser aalglatter macht's schneller und umsonst.....DAS ist die Hilfe, die man hier zu Recht erwarten darf!

    Thomas

    PS::mauer
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das iss es wieder mein Praxisproblem ... Bauherr verteilt
    Eingabezeichnungen unter den Handwerkern mit den Worten
    "mach mal ein Angebot" ... und verfügt über zuwenig
    Sachverstand um die Angebote danach richtig lesen zu können.

    danach Abrechnung nach Aufmaß der Traum jedes
    Bauunternehmers ... Meinen Lieblingssatz dbzgl. haben Sie
    bereits zitiert ... wie fair der billigste Anbieter ist werden Sie
    erst wissen wenn der Bau fertig gestellt ist (!)

    Es gibt zig Treads hier wo sich Leute hinterher beschweren
    das die Schlussrechnung um X % höher ausgefallen ist wie
    das Angebot (!)

    Sie sollten mit Ihrem Architekten beide Angebote durch-
    sprechen (sofern er das überhaupt mitmacht) um die
    meisten Fallstricke auszuräumen ... alle werden sie mit dieser
    Vergabeart ohnehin nicht eliminieren können (!)
    das haben Sie gelesen : ???

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=4248
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    - Beruf: Baustoffhändler

    - Aussage wenige Stunden ? ... gewissenhaft mit Festpreis und einarbeitung der Statik mitunter mehr wie 6 Std. (!)

    - du bietest hier an kostenlos das Angebot zu erstellen ...
    welches Angebot ? ... die des Baustoffhändlers ? ... nur das
    Material oder wie ist das zu verstehen ? ... kein Mensch
    arbeitet umsonst wo ist Dein Hacken an dem Angebot ???
     
  5. #25 Tanja1981, 07.08.2011
    Tanja1981

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    Vielen lieben Dank für alle Antworten. Auch wenn ich ja anfangs ein wenig erschrocken über einige Äußerungen war.

    Danke für das Angebot, uns ein Angebot zu erstellen :yikes
    Aber das ist nicht notwendig. Erstens ist das übers Internet nicht sehr seriös, zweitens denke ich nicht, dass es so schnell geht, wenn man es richtig macht (wie ich mittlerweile gelernt habe) und drittens möchten wir ja ein Angebot über Materialien und Lohnarbeiten. Ein Baustoffhändler bietet ja sicherlich nur Materialien an, wenn ich das richtig sehe...

    Ich werde morgen mit unserem Architekten sprechen und ihm die beiden Angebote zuschicken. Er hat schon angeboten, einmal drüberzuschauen. Dann haben zumindest seine fachmännischen Augen auch einmal drübergeschaut. Wenn da nun gravierende Dinge fehlen sollten, dann wird er das ja sehen, denke ich.

    Wie gesagt sind uns beide Unternehmer bekannt und wir haben einige Bekannte, die mit denen gebaut haben. Von enormen Preissteigerungen im Nachhineinhabe ich noch nie etwas gehört bei diesen beiden.

    Eine Frage nur noch: wird heutzutage tatsächlich noch von einigen Unternehmern ein Pauschalpreis angeboten?
    Ist "Abrechnung nach Aufmaß" nicht Standard?
    Und selbst bei einem Pauschalpreis kann der Unternehmer doch hinterher sicherlich sagen, dass doch irgendwas teurer geworden ist als kalkuliert, oder?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    :28: ... wenigstens mal ein guter Ansatz ... nur manchmal muss
    man dreimal drüberschaun und quer denken damit man die Fallstricke
    sieht ... gescheiter wär´s natürlich mit Ausschreibung gewesen ...
    trotzdem find ich´s gut daß es jetzt in die Richtung geht (!)

    bei mir die Regel ... aber des erfordert ehrlichkeit von 2 Seiten
    sowas macht man als Bauherr zusammen mit dem Architekten
    ansonsten biste vielleicht erneut angeschmiert.
     
  7. #27 Baufuchs, 07.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einheitspreis = Aufmaß nach Abrechnung
    Pauschalpreis/Festpreis = Mengenrisiko und Risiko von Änderungen der Einzelpreise liegt beim Unternehmer, es ei denn, es sind Preisgleitklauseln vereinbart.

    Üblich ist, dass Pauschal-Festpreise nur für eine bestimmte Zeit garantiert werden.

    Ich z.B. arbeite nur zu Pauschal-/Festpreisen, diese gelten natürlich nur für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zeichnungen/Baubeschreibung.

    Ändert der Bauherr nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang, ändert sich auch der Preis.
     
  8. #28 Tanja1981, 07.08.2011
    Tanja1981

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    Ok, dann gibt es das also tatsächlich doch mit dem Pauschalpreis... Naja wie gesagt werde ich morgen mal mit dem Architekten sprechen.

    Eine andere Frage noch (hoffe, ich darf diese jetzt hier in dem Thread stellen):
    Wie sieht es aus mit einem Baubeginn im November?
    Einer der beiden Unternehmer würde im September anfangen und der andere könnte erst im November.
    Sollte man nicht eigentlich vorm Winter alles dicht haben? Sprich Dach drauf, Fenster drin etc.?? Das kann ja bei einem Beginn im November ganz schön heikel werden oder? Wenn es dann nicht evtl. eh schon friert?
    Fenster einsetzen bei Minusgraden geht doch bestimmt gar nicht oder? Wäre das nicht schlecht, wenn die Fenster über den Winter noch nicht drin wären??
     
  9. #29 wasweissich, 07.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    der durchschittswinter in wesel dürfte 15 frosttage kaum überschreiten , denke ich .
    also sollte das winterproblem nicht die riesen rolle spielen ...
     
  10. lawyer

    lawyer

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    Um finanzielle "Sicherheit" zu erlangen, gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die vollständige Definition der LEISTUNG, entweder durch ein vereinzeltes LV oder eine funktionale Baubeschreibung.

    Die Vereinbarung eines Pauschalpreises ist ein untaugliches Mittel zur Fixierung des Preises, wenn das LV unvollständig ist. Dann hagelt es Nachträge.

    Grundsätzlich sollte für den BH daher gelten: Nicht der Preis (= Gegenleistung) ist zu pauschalieren, sondern die Leistung selbst.
     
  11. #31 Baufuchs, 07.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hä????

    Wenn schon, dann doch wohl beides.
     
  12. #32 Carden. Mark, 07.08.2011
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die meisten "pauschalpreisverträge" sind sowieso nur "pauschalierte Einheitpreisverträge".
    Ich finde es immer wieder toll, wenn die Architekten dann noch mit +-10% Leistungsänderungen inklusive kommen :-)
     
  13. #33 wasweissich, 07.08.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und dann ist da noch gemeint ,mit (+) 10% mehr leistung und mit (-) 10% weniger geld :mega_lol:
     
  14. #34 DerSuchende, 07.08.2011
    DerSuchende

    DerSuchende

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    klar, ist doch nur, ganz allgemein geglaubte, bt-kalkulation - grundstücksposten

    aber viel schlimmer ist:
    die beste ausschreibung gelingt nur architekten!
    ständig zu verkaufen.

    weil: z.B.
    kennste das? bei Ja, gehörste zu den 3% (glaub ich dir aber nicht:p)

    mfg
     
  15. #35 Gast036816, 08.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was hat das anreizbasierte steuerungs- und vergütungsmodell bei einzelvergaben im hochbau bei einer freihändigen vergabe für ein einfamilienwohnhaus ohne leistungsbeschreibung zu tun? ohne leistungsbeschreibung kann kein anzeizbasierter vertrag gemacht werden.

    ich habe sowohl mit bonus-malus-regelungen zu tun gehabt, ich habe ebenfalls mit kybernetik zu tun gehabt, an meiner fachhochschule war der entwickler des KOPF-systems lehrbeauftragter. deine anreizbasierung ist nichts neues, nur ein anderer, aber viel zu langer name.

    ein großteil unserer aufträge sind vom öffentlichen bauherrn, da ist mit anreizbasierung nicht zu machen. bleib doch einfach mal beim thema.
     
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