Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?

Diskutiere Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Joesta - rechtfertigen musst du dich nicht. die kann man allenfalls die frage stellen - hätte man das desaster als laie früher erkennen müssen...

  1. #41 Gast036816, 26.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Joesta - rechtfertigen musst du dich nicht. die kann man allenfalls die frage stellen - hätte man das desaster als laie früher erkennen müssen oder können. nach dem ausschalen der stahlbetonstütze aus restbeton hätte man reagieren können. das ist aber eher eine sache der beauftragten bauleitung - stahlbetonbauteile gehören nun mal kontrolliert nach dem ausschalen.

    baut der unternehmer alle häuser so? das kann der höchstens drei mal machen, dann muss er in eine andere region umziehen.

    ich wünsche euch weiterhin starke nerven und einen langen atem für diese sache.
     
  2. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Fast schon genial ist, die Schalung des Ringbalkens mit Blechwinkeln und GK-Platten zu erstellen.
    Da spart man sich anschließend sogar den Putz und keiner kann das Betonierergebnis nicht sehen, da ja nicht ausgeschalt werden muß!
    Da steckt doch Vorsatz dahinter. Oder der Rohbauer und alle seine Angestellten haben keine einschlägige Ausbildung genossen.

    Auch von mir viel Glück im weiteren Verfahren.
     
  3. #43 Inkognito, 28.05.2013
    Inkognito

    Inkognito Gast

    http://www.rekord-holzmann.de/main.php?target=ringbalken-sturzschalungmba-s_mbas-schalung

    Nicht verrennen. Ich kannte das System bislang auch nicht, aber klingt hier vom Sessel wie eine ganz gute Idee...


    PS: "hätte man nach dem Ausschalen der Stütze merken müssen" zielt natürlich auf die Bauleitung ab, nicht den Bauherren...
     
  4. #44 Gast036816, 28.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für sichtbeton-bauten aus holzbeton - klingt irgendwie nach verkaufsschau!
     
  5. Joesta

    Joesta

    Dabei seit:
    20.05.2013
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Wenn ich den Sinn und Zweck dieser U-Schalen richtig verstehe, dann wird da nichts mehr ausgeschalt. Die Schale ist mit einem Außenmaß von 17,5cm exakt bündig mit dem Mauerwerk. D.h. die einzige Sichtkontrolle könnte von oben erfolgen, was aber auch nur möglich ist, wenn der Einblick nicht durch Pavatexplatten auf dem Dachstuhl oder durch OSB-Platten als Dachboden versperrt wäre.
     
  6. #46 Gast036816, 29.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wichtig ist der blick in die sichtbetonholzbetonschalung, bevor der beton eingefüllt wird. da kannst du sicher sein, dass das nach den fotos zu urteilen, nicht konsequent gemacht wurde.
     
  7. Joesta

    Joesta

    Dabei seit:
    20.05.2013
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Ich wollte mich mal wieder melden.

    Nach fast 3,5 Jahren ist es jetzt endlich zu einem Vergleich zwischen der Bauleitung bzw. deren Versicherung, der Bodenplattenfirma und uns gekommen. Somit sind jetzt drei von vier gerichtlichen Verfahren beendet. Wie nicht anders zu erwarten, müssen auch wir finanziell draufzahlen, obwohl unterm Strich nichts von dem Gebäude erhalten bleiben wird. Ende März ist der Komplettabriss des einsturzgefährdeten Rohbaus geplant.

    Nur ein letztes gerichtliches Verfahren ist noch anhängig. Wir sitzen weiterhin auf der Anklagebank. Der Zimmermann hatte uns in 2012 auf Zahlung des Werklohns verklagt, jedoch in erster Instanz verloren. Er hat jedoch Berufung eingelegt, so dass es jetzt vor dem OLG weitergeht.
     
  8. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Joesta - unglaublich, dass es so lange dauert ...!

    und warum musst ihr auch "draufzahlen", die Fehler haben doch andere gemacht, oder ihr auch?
     
  9. Joesta

    Joesta

    Dabei seit:
    20.05.2013
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Kaltenkirchen
    In Summe gab es vier gerichtliche Verfahren. In allen Verfahren war unser Anwalt "vorgerichtlich" tätig, um mit den streitenden Parteien evtl. ohne gerichtliches Verfahren eine Einigung zu erzielen. Die anwaltlichen Kosten, die uns hierdurch entstanden sind, können nicht als Schaden geltend gemacht werden. Die anwaltlichen Kosten für den Vergleich müssen wir ebenfalls selbst tragen. Aufgrund des hohen Streitwerts ist dies schon eine beachtliche Summe.

    Dann ist es fast unmöglich einen genauen Schaden im Vorfeld zu definieren. Immer wieder wurden von der Gegenseite Kostenvoranschläge z.B. für den Abriss als überteuert abgelehnt und bevor man immer wieder Zeit und Nerven in die Suche nach alternativen Kostenvoranschlägen verschwendet, akzeptiert man irgendwann einen finanziellen Verlust. Nach 3,5 Jahren war immer noch keine Ende der Beweisaufnahme bzw. des selbständigen Beweisverfahrens in Sicht. Hätten wir finanzielle möglichst wenig verlieren wollen, hätten wir die Beweisaufnahme beenden und das Klageverfahren einleiten müssen. Dadurch wären uns weitere Kosten entstanden und zeitlich wäre dann wohl ein Ende erst in fünf oder sechs Jahren möglich gewesen, wobei ebenfalls nicht klar gewesen wäre, welche Kosten uns erstattet worden wären.
     
  10. KyleFL

    KyleFL

    Dabei seit:
    07.03.2009
    Beiträge:
    290
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zersp.-Fr.-Drehtechnik
    Ort:
    Flieden
    Wieviel habt ihr jetzt in etwa verloren?
     
  11. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Also echt respekt. Nicht jeder Bauherr hätte diese Nerven sowas durch zuziehen. Es ist einfach traurig dass sowas 3,5 Jahre dauert.
    Wie ist das mit der Bank? Und Zinsen? Wohnung bzw. Miete muss auch weiter bezahlt werden. Wer übernimmt diese kosten fü 3,5 Jahre?
     
  12. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    komisch, ich habe gelesen, dass solche Begutachtungen nicht sooolange dauern, der Sachverständige bekommt den Auftrag, dann dauert es ein halbes Jährchen maximal und dann ist die Begutachtung abgeschlossen ...

    Aber schon sehr verwunderlich, dass es bei euch nicht klar war, welche Kosten erstattet worden wären, ich habe hier immer gelesen, dass es ja von der BESTELLUNG abhängt - konnten ihr nicht nachweisen, dass ihr ein MANGELFREIES Haus bestellt habt?
    Gab es keinen Vertrag und keine Planung?
     
  13. Joesta

    Joesta

    Dabei seit:
    20.05.2013
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Definitiv verloren haben wir einen fünfstelligen Betrag, natürlich kann der Betrag noch höher werden. Die Miete wird bis Ende 2015 bezahlt. Ist der Bau dann nicht fertig zahlen wir zusätzlich drauf.

    Weiteres Risiko ist das Klageverfahren des Zimmermanns gegen uns. Sollte er in zweiter Instanz Recht bekommen, so dass ihm eine Werklohn zusteht, dann zahlt die Versicherung der Bauleitung diesen Werklohn, wir müssen aber 50% der Prozess- und Anwaltskosten tragen.
     
  14. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    bei mir dauert es schon seit 2006 und wir befinden uns immer noch in der ersten Instanz, weil das Gericht wahnsinnig überlastet ist.
    Da wir dann auch in die zweite Instanz gehen wollen, so rechne ich mit weiteren ca. 5-10 Jahren von sog. "Begutachtung" und sog. "Verhandlungen", damit die Anwälte und Richter eine sog. "Tätigkeit" nachweisen können ... sonst würde es ja heissen, der rodopp ist Schuld, er ist ja faul, der hat es ja nicht bis zum Ende durchziehen wollen ...
     
  15. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    in einem älteren Beitrag von Joesta lese ich "Wir hätten dies zu akzeptieren, da der Bau schon so weit fortgeschritten sei. Nachdem wir mitteilten, dass wir keinen Versatz in der Fassade akzeptieren und eine planungsgerechte Ausführung erwarten, wir notfalls rechtliche Schritte einleiten würden (dies wurde sogar vom Bauleiter im Bauprotokoll festgehalten), wurde einfach weiter gebaut. "

    das war ja euer Fehler, die Baufirma MUSS nämlich so bauen, wie ihr BESTELLT habt. wenn sie das nicht tut - sofort Polizei rufen, die klären das dann schon.
     
  16. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Was ist der Unterschied zwischen ersten und zweiten Instanz? Kann doch echt nicht sein, dass sowas so lange dauert?
    Mit euren Fällen kann man schon ins Fernsehe gehen.
     
  17. Joesta

    Joesta

    Dabei seit:
    20.05.2013
    Beiträge:
    19
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Kurz etwas zum Zeitablauf:

    - März 2012 Beginn des selbständigen Beweisverfahrens
    - November 2012 erster Ortstermin des gerichtlich bestellten Sachverständigen
    - Januar 2013 Vorlage des Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, in dem er zum Ergebnis kam, dass der Bau bis zur Bodenplatte rückgebaut werden muss
    - in den Folgemonaten wurden von der Gegenseite Befangenheitsanträge gegen den Sachverständigen eingereicht, die alle abgelehnt wurden
    - Mai 2013 mündliche Befragung des gerichtlich bestellten Sachverständigen
    - August 2013 Erweiterung des selbständigen Beweisverfahren auf die Bodenplatte, da auch hier statische Mängel zu vermuten waren
    - März 2014 zweiter Ortstermin des gerichtlich bestellten Sachverständigen
    - Juni 2014 Nachtrag zum Gutachten bzgl. der Bodenplatte
    - September 2014 zweite mündliche Befragung gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Bodenplatte
    - Februar 2015 Vergleichsgespräche mit Versicherung der Bauleitung und der Bodenplattenfirma

    Bei einem gerichtlichen Verfahren, darf man nie vergessen, dass alle Parteien die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen können, und dann kann so ein Verfahren schon en wenig länger dauern. Allein einen Termin mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen zu koordinieren kann schon mal ein halbes Jahr dauern, wenn alle beteiligten Anwälte dem Termin beiwohnen wollen.

    Natürlich haben wir ein mangelfreies Haus bestellt, aber wenn geklärt werden muss, welches Gewerk für welchen Mangel verantwortlich ist und wer welchen Schaden zu tragen hat, dann wird der schwarze Peter von einem zum anderen geschoben, mit der Folge, dass der Bauherr dem Treiben nur hilflos zuschauen kann.
     
  18. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Jan - ins Fernsehen kann man zwar gehen, hilft aber nicht, weil die sog. "Richter" ofiziell "unabhängig" sind. Das es nicht sein kann, haben mir Anwälte auch immer gesagt, allerdings immer nur so lange, bis sie beauftragt wurden und das Geld kassiert haben - danach sagen sie immer, dass solche Prozessdauer volkommen normal ist, weil die Gerichte ja massiv überlastet sind.

    Unterschied 1. und 2. Instanz ist, dass das Gleiche dann noch einmal bei einem anderen ("höherem") Gericht "durchgekaut" wird und die "Richter" dann eventuell zu einem anderen Ergebniss kommen, je nach dem, wie die jeweiligen Gesetze dann "interpretiet" werden oder was ihnen so dazu noch einfällt, falls sie Zeit finden, die ganzen Akten aus der 1. Instanz zu lesen ...
     
  19. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    komisch, dass der Bauherr hilfslos ist, obwohl er ein MANGELFREIES Haus NACHWEISLICH BESTELLTE ....
     
  20. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt
    Joesta - das ist schon problematisch mit den einzelnen Gewerken, habt ihr nicht einen VON EUCH BEZAHLTEN Bauleiter gehabt, an den ihr euch wenden könntet?
     
Thema: Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Rohbau abriss

    ,
  2. baufehler abriss neubau

    ,
  3. baumängel rohbau

    ,
  4. grobe Baumängel am Rohbau,
  5. rohbau rückbau,
  6. wie teuer ist abriss eines rohbau,
  7. abriss ytong
Die Seite wird geladen...

Abriss eines Rohbau wg. erheblicher Baumängel? - Ähnliche Themen

  1. Sanieren oder Abriss Bungalow von 1970

    Sanieren oder Abriss Bungalow von 1970: Hallo, ich habe ein Haus von meinen Großeltern geerbt und bin überfragt, was ich mit diesem Haus anstellen soll. Ich gebe einfach mal ein paar...
  2. Abriss und Neubau im Außenbereich

    Abriss und Neubau im Außenbereich: Hallo zusammen, mich würden eure Erfahrungen interessieren und ich bin dankbar für Tipps und Tricks! Meinen Eltern gehört ein Grundstück mit...
  3. Kaminofen Abriss / Erneuern > Asbest

    Kaminofen Abriss / Erneuern > Asbest: Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe - da wir wegen einem Asbestfund im Kamin sehr beunruhigt sind. Unser Schornsteinfeger hat uns leider...
  4. Anbau DHH nach Abriss

    Anbau DHH nach Abriss: Hallo, Wir haben eine DHH aus den 1920ern gekauft welche wir abreissen und neu bauen möchten. Selbiges hat unser Nachbar bereits vor einigen...
  5. Abriss Rohbau in Dieburg

    Abriss Rohbau in Dieburg: Der Rohbau eine neuen Seniorenzentrums in Dieburg muss wegen Baumängel wieder abgerissen werden :mauer Artikel im Main-Echo