Abriss und Neubau im Außenbereich

Diskutiere Abriss und Neubau im Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mich würden eure Erfahrungen interessieren und ich bin dankbar für Tipps und Tricks! Meinen Eltern gehört ein Grundstück mit...

  1. #1 SaWo, 26.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2024
    SaWo

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    Hallo zusammen,

    mich würden eure Erfahrungen interessieren und ich bin dankbar für Tipps und Tricks!

    Meinen Eltern gehört ein Grundstück mit zwei Doppelhaushälften im Außenbereich von NRW. 25% gehören meinem Onkel und er wohnt aktuell auch in der einen Doppelhaushälfte, die sanierungsbedürftig ist.
    Die andere Hälfte (Bj ca. 1930) ist komplett marode. Meine Eltern haben vor 10 Jahren einen Vorantrag auf Sanierung und Anbau eines weiteren Raumes der maroden Hälfte gestellt. Der Gutachter des Bauamtes empfahl daraufhin, aus wirtschaftlichen Gründen, den maroden Teil abzureißen und neu aufzubauen. Das haben wir auch schriftlich. Aus anderen Gründen haben meine Eltern das Vorhaben dann abgesagt.
    Letztes Jahr mussten meine Eltern eine Auflage der Gemeinde erfüllen und haben eine neue biologische Kläranlage zur Abwasserentsorgung bauen lassen, da dort kein Kanal liegt und bisher über eine Grube das Abwasser abgepumpt wurde.

    Meine Eltern würden mir ihren Anteil überschreiben und meinen Onkel bezahle ich aus.
    Mein Mann und ich würden dann gerne das gesamte Haus abreißen und einen Neubau anstreben.
    Wie gehen wir da am Schlausten vor?
    Macht es Sinn, dass ich mich vor einem Antrag dort bereits wohnhaft melde? Oder sogar, dass meine Eltern mir erstmal noch nichts überschreiben?

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Anregungen!
     
  2. artibi

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    Was heißt denn "Außenbereich"? Ein ehemaliger Hof mit landwirschaftlicher Nutzung? Auf jeden Fall einen erfahrenen Architekten vor Ort, der sich mit solchen Dingen auskent. (Neu)bau im Außenbereich ist immer kritisch und in den seltensten Fällen ohne Weiteres machbar. Oft ist das Wohnrecht an die landwirtschaftliche Nutzung gebunden. Die gilt dann zwar für die aktuellen Nutzer, nicht jedoch für etwaige Erben, Käufer o.ä.
     
  3. SaWo

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    Das Gebäude wird schon seit circa 60 Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Die Vorbesitzer vor meinen Eltern hatten auch keine Landwirtschaft.

    Meine Eltern haben damals an ein dort vorhandenes Carport einen Pferdestall und eine Bewegungsfläche/Reitplatz neu bauen dürfen.
     
  4. artibi

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    Ok, aber ihr seid ja keine Pferde und wollt nicht auf dem Reitplatz wohnen?
     
  5. SaWo

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    Natürlich nicht? Mir gings nur darum, zu erwähnen, dass das vor einigen Jahren dort genehmigt wurde.
     
  6. Dimeto

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    Du lässt einen Vorbescheid gemäß §77 BauO NRW beantragen auf Grundlage von §35 Abs. 4 Nr. 2. BauGB.
    Meines Erachtens nicht, da alles im familiären Eigentum steht.
    dito
     
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