Abschweißen der Bodenplatte nötig/sinnvoll?

Diskutiere Abschweißen der Bodenplatte nötig/sinnvoll? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; @Kalle88: Wer oder was ist DD? Andere Seite des Bauwerkes. Der Letzte oben. DachDecker. Ich verstehe den Aküfi aber auch nicht.

  1. Taipan

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    Andere Seite des Bauwerkes. Der Letzte oben. DachDecker. Ich verstehe den Aküfi aber auch nicht.
     
  2. Eric

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    Wo hat der TE das geschrieben?

    @Kalle: Wenn Du hier weiterschreiben möchtest, dann arbeite bitte an Deiner Wortwahl. Das häufige Abgleiten in die Fäkalsprache ist hier nicht gewünscht!

    Wenn Du das nicht beherzigen solltest, werde ich Dich zum Duschen schicken.
     
  3. #23 Kalle88, 23.03.2015
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    DD= Dachdecker, der solle Bauwerksabdichtung eigentlich beherschen, weil Ausbildungsinhalt.

    So lang da nichts unter der Mauer übersteht wo man drauf schweißen könnte ist das alles ziemlich witzlos - ganze ohne DIN und Regelwerke.
     
  4. Eric

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    @Kalle. Das meinst Du ernsthaft?

    Nehmen wir mal an, das hier ( was damit gemeint ist, verstehe ich allerdings nicht )

    wäre keine fachgerechte Horizontalabdichtung, dann soll der TE diesen Mangel so bestehen lassen und ebenfalls mangelhaft weiterbauen? Weil Mangel + Mangel dann auch nicht mehr schadet?
     
  5. #25 Kalle88, 23.03.2015
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    Ist es denn ein Mangel? Ist der weitere Aufbau denn von Anmachwasser des Betons gefährdet? Welchen Lastfall haben wir denn? 4, 5, 6, 7 der DIN 18195? Ich kenne die WU-Rili nicht in wie weit hier mit einer Feuchtebelastung zu rechnen ist, je nach Lastfall. Und ja ich stelle, wenn das Vorhandensein eines R500 oder G200DD Streifen nicht existiert, die Notwendigkeit der Maßnahme schon in Frage.

    Denn ich als Verarbeiter könnte darauf nicht aufbauen, weil es eben *Piep* ist. Wo drauf sollte ich meine Schicht verlegen können? Mir bliebe nur das Hochlegen der Ränder übrig, die ich dann Semi-gut an die Hauswand schweißen kann. Dann verhindere ich in der Fläche eine Belastung, den Rand unterbinde ich damit aber nicht. Warum also sollte man dafür jetzt aus Panik Geld ausgeben? Viel eher wäre es dann in Sachverstand investiert der prüft in wie weit das Vorhandensein oder nicht Vorhandensein zum Kollaps führt oder nicht.
     
  6. Eric

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    Nehmen wir mal an, es ist keine zugelassene Mauersperrbahn und es ist auch keine Dichtschlämme vorhanden. Dann kannst Du als DD die Flächenabdichtung nicht anschließen. Und dann?

    Lies § 4 Abs. 3 VOB/B. Da steht, was Du dann als DD zu tun hast. Die Vorschrift gilt im VOB/B-Bauvertrag direkt und im BGB-Bauvertrag analog.

    Warum soll der TE das klären? Er hat nach dem Gesetz Anspruch auf Einhaltung der aRdT = DIN-Normen als Mindestanforderung. Es ist genau umgekehrt: Der BT müßte Geld in high-end-baufachlichen Sachverstand investieren, wenn er meint, damit nachweisen zu können, dass seine von den DIN-Normen abweichende Ausführung ( auch ) den aRdT ( welchen denn ? ) entspricht.

    Du bastelt Dir " Dein Recht " selbst. Das bringt nichts und führt beim TE nur zur Verwirrung, wenn Du falsche Rechtsvorstellungen verbreitest.

    Zum Recht äußern dürfen sich hier eh nur der Ralf und ich:shades.
     
  7. #27 petermueller, 23.03.2015
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    Noch einmal zur Verdeutlichung: Die Außen- und Innenwände wurden beim Setzen auf Mörtel mit einem Dichtmittel gesetzt (so wurde meine Nachfrage bzgl. der fehlenden Dachpappe unter dem ersten Stein beantwortet).

    Rundherum in den Räumen hat der Bauunternehmer am Fuß der Mauern einen 10-15cm breiten Streifen Dichtschlämme gestrichen.
     
  8. #28 Kalle88, 23.03.2015
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    Wir haben keinen Keller, wir haben einen Beton mit erhöhtem Wassereindringswiderstand, deren Güte hier zwar nicht definiert ist aber gehen wir mal davon aus dass er zum Lastfall passt. Gehen wir auch mal davon aus, dass die Platte nicht auf bindigem Boden liegt sondern auf einer Kappillarbrechenden Schicht (Ob Kies oder Schaumglas ist ja egal). Also am Ende das erfüllt was einem Keller als Weiße Wanne gleich kommt. Das darauf jetzt eine zusätzliche Abdichtung erfolgen MUSS ist mir persönlich unbegreiflich. Dann müsste ich eine Weise Wanne in eine Schwarze Wanne ummodeln, wenn sie nicht dicht wäre. Ebenso die nötige oder nicht nötige Mauerwerkssperre.

    Ich weiß nicht warum jetzt der Diskussionspunkt kommt, was ich machen müsste. Das steht außer Frage weil ich darauf nicht aufbauen kann, also würde ich es auch tunlichst unterlassen - mir persönlich nicht mal die Mühe für ein Angebot machen. Gibt doch genug die das auch Bedenkenlos ausführen würden, warum sollte man sich sowas ans Bein binden? Aber wie gesagt ist das hier garnicht das Thema. Ich bewerte handwerklich die Fragestellung und schildere es eben genau so. Das hat nichts damit zu tun dass ich mir mein Recht selber hindrehe. Man darf ja wohl noch die Sinnhaftigkeit einer Ausführung anzweifeln dürfen, die es nicht durchsetzbar wäre. Stell dir mal vor, der TS hätte jetzt einfach eine Sohlenabklebung beauftragt, jemand erwischt dem es egal ist und einfach ausführt. Wäre es dann mit dem Mangel auf Mangel besser gekommen nein? Also kann man doch gleich sagen, dass es Derzeit sinnlos ist. Mehr steht in meinen Beiträgen nicht und damit hat es sich für mich auch - fertisch.
     
  9. Eric

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    Ja, klar. Eine Bodenplatte und gemauerte Wände ergibt WW.

    Jetzt schreibt auch der TE von einer " Dichtschlämme ". Wenn die auch auf der Bodenplatte unter dem ersten Stein wäre und - wie er sagt - 10 - 15 cm in den Raum hineinragt, wär es doch in Ordnung. Ich meine mich jedenfalls zu erinnern, dass Mark irgendwann einmal erklärt hat, dass er Dichtschlämme als Mauersperre für zulässig hält.

    Von der Bodenplatte wissen wir bislang nur, dass sie aus WU-Beton besteht. Ob sie als Einzelbauteil auch den Anforderungen der WU-RiLi genügt, ist unbekannt. Wäre es so, käme wieder die Diskussion zu Prof. Oswald zur Frage, ob durch eine Bodenplatte nach der WU-RiLi soviel Wasserdampf kommt, dass eine zusätzliche Abdichtung erforderlich ist. Das Problem mit der Restfeuchte bleibt auch nach Oswald und selbst nach Oswald kommt es darauf an, welcher Belag aufgebracht wird. Die Diskussion haben wir hier im Forum aber bereits vor Jahren bis in extenso geführt.
     
  10. #30 Kalle88, 24.03.2015
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    So richtig verstehe ich dich nicht Eric. Erst fährst du mich an, weil ich nicht "Normgerecht" antworte, dann aber schlägst du eine Lösung vor, die meinem Kenntnisstand nach, nicht normgerecht ist. Meines Wissens nach ist die einzige Mauersperrbahn die G200DD, von Dichtschlämme habe ich noch nie etwas gelesen, wenn auch die Ausführung möglich ist. Nur wo ist da jetzt der Unterschied, wenn ich sage es ist derzeit nicht Möglich eine Sohlenabklebung vorzunehmen und man muss diese auch inhaltlich auf die Notwendigkeit überprüfen?

    Ich weiß nicht ob du den Artikel kennst aber er untermauert meine "Sorglosigkeit" im Umgang damit ob eine Sohlenabklebung bei WU-Betonplatte notwendig ist: http://six4.bauverlag.de/arch/dbz/archiv/artikel.php?id=174977. Streng genommen, wenn es einzig um die Diffusion geht, dann ist die Dichtschlämme vor der Mauer Sinn und Zwecklos. Das wäre wie ein Flachdach was in der Fläche dicht ist, die Randanschlüsse jedoch fehlen. Entweder dicht oder eben nicht dicht - bei letzterem erübrigt sich Geld dafür ausgeben zu wollen.
     
  11. Eric

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    Den verlinkten Artikel kannte ich bislang nicht. Aber ich weiß, wo er abgeschrieben wurde, nämlich bei Oswald, Weiße Wannen-hochwertig genutzt, Frauenhofer IRB Verlag. Denn damit habe ich mich gegen Oswald schon vor rund 8 Jahren vor dem OLG Düsseldorf rumgeschlagen und es kam per Vergleich deutlich mehr raus als beim LG Berlin. Die Sache ist also keineswegs " gegessen ". Wir hatten hier im Forum die Diskussion damit beendet, dass der Planer/Ausführende selbst bei WW gut beraten ist, den Bauherren auf den Meinungsstreit und sich hieraus ergebenden Bedenken hinzuweisen und ihn entscheiden läßt, ob er Oswald folgt. Für die Bedenkenanmeldung kommt es nämlich nicht darauf an, was Du persönlich für richtig hälst.

    Die Ausführungen in dem verlinkten Artikel zur " Mischbauweise " und das nur WU-Beton ( laut bisheriger Angabe des TE ) selbst für diese ( zu vereinbarende bzw. bei Drittplanung bedenkenpflichtige ) Sonderkonstruktion nicht ausreicht, hast Du gelesen.

    Möglich ist die Sohlenabklebung in jedem Fall. Man könnte erwägen, Sie auf der Dichtschlämme zu verkleben, sofern die denn als Mauersperre ausgeführt worden ist und nicht nur ( warum ? ) auf dr Sohle vor der Außenwand angebracht worden ist. Ob das dann aRdT ist, hatte ich mit ( ? ) versehen und hierzu auf Mark verwiesen. Wäre es nicht aRdT, müßte man den Bauherren als Nachunternehmer auf das sich hieraus ergebende Bedenken hinweisen. Der Bauherr muß dann entscheiden, ob ihm die Dichtschläme genügt oder er gegenüber dem Vorunternehmer auf der Nachrüstung einer normgerechten Mauersperrbahn besteht, bevor der Nachunternehmer mit der Sohlenabklebung wieder anrückt. Aber gar nichts zu tun ??

    Weber hälts für geeignet

    http://www.sg-weber.de/bautenschutz...chlaemmen-moertel/webertec-superflex-d-2.html

    und Remmers übrigens auch ( besagt aber noch nicht, dass es auch aRdT ist ). Besser für den Verbund ist es in jedem Fall und die D2 ist schon supergut.
     
  12. #32 petermueller, 02.04.2015
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    Hallo in die Runde,

    ich habe mittlerweile bei unserem planenden Bau-Ing. nachgefragt und habe folgende Aussage bekommen:
    Lt. DIN erforderlich (keine Überraschung), aber seiner pers. Meinung nach nicht unbedingt nötig, wenn:

    - Platte in WU ausgeführt (bei uns der Fall)
    - unter der PLatte eine kapillarbrechende Schicht

    Wenn ich das richtig sehe, wurde nach dem Abschieben des Mutterbodens RC-Material eingebracht und verdichtet. Meine Frage an unseren Bau-Ing. ob (unser) RC Material als kapillarbrechend anzusehen ist, kam nur die (diplomatische?!) Antwort: "Bitte Bauunternehmer fragen."

    Der sagt mir: Ja, das RC-Material ist kapillarbrechend. Kann das jemand bestätigen? Ich habe mal Fotos rausgesucht und angehängt.

    Untergrund_Sohle5.jpg

    Untergrund_Sohle3.jpg

    Untergrund_Sohle4.jpg
     
  13. #33 Andybaut, 02.04.2015
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    Hallo PeterMüller,

    wenn du eine Bodenplatte hast und ein Häuschen darauf bauen willt, musst du auf jeden Fall eine Dampfsperre aufbringen.
    Nicht weil das die DIN so vorschreibt, sondern weil das Sinn macht.

    Zuerst mal soll der Rohbauer aber seine wie du schreibst "Klinker" aufmauern. Ich vermute ihr habt eine Ziegelwand !?
    Unter die erste Ziegelreihe kommt eine Sperre gegen aussteigende Feuchtigkeit. Hier nimmt man normalerweise das gleiche Material wie für die Fläche, damit man beide gut verbinden kann.

    Wenn du selber baust, empfehle ich z.B. eine Katja von Knauf zu nehmen. Da brauchst du keine offene Flamme zum verlegen.

    Was macht nun diese Bahn auf deiner Bodenplatte ?
    Sie schützt vor aufsteigender Feuchtigkeit.
    Und zwar vor Feuchtigkeit aus dem Grund, aber auch vor der Feuchte aus dem Beton.
    Der WU Beton kann das nicht.
    Der ist zwar dicht gegen drückendes Wasser (falls richtig ausgeführt) aber eben nicht dicht gegen Wasserdampf.
    Er lässt also sehr wohl Wasser passieren, aber eben nur in geringer Menge und nur durch Dampfdiffusion.

    Wenn du das nicht tust, dann kommt die Restfeuchte aus dem Beton noch über Jahre hinweg nach oben.
    Eine Betonplatte hat auch noch nach Jahren nicht vollständig abgebunden.

    Das gefällt aber deinem Bodenbelag vermutlich nicht, dass er Wasser von unten bekommt.

    Kleiner Nebeneffekt der Katja. Sie hat eine Alufolie eingelegt. Die ist dann auch noch Radondicht. Je nach Wohnort tritt mehr oder weniger Radon aus dem Boden aus und dringt auch durch die Bodenplatte ins Gebäude ein. Mit einer alukaschierten Folie kannst du dich schützen.
    Gib mal bei Google Radonkarte Deutschland ein
     
  14. #34 Andybaut, 02.04.2015
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    Sorry, aber das ist falsch.
    Wundert mich ein bischen, dass ein Bauingenieur so etwas sagt.
    WU ist nicht Wasserdampfdicht.
    Exakterweise wird WU Beton sogar nur dauerhaft dicht, wenn er in den ersten Jahren auf ordentlich Wasser abbekommt.
    Eine WU Bodenplatte die aber gerade durch den Schotterunterbau kein Wasser bekommt, kann also nie wirklioch zum WU Beton werden.
    Der Bau-Ing. ist schon mal kein Betontechnologe.
    Vielleicht rufst du mal bei einem Betonfertigteilwerk an. Die können dir das mit dem WU-Beton besser erklären.
     
  15. #35 Andybaut, 02.04.2015
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    Das Auge kann täuschen, aber nach einer kappilarbrechenden Schicht sieht mir das nicht aus.
    Kappilarbrechend = Das Wasser, das von unten kommt, wird nicht nach oben "gesaugt".

    Recyclingmaterial ist generell kritisch in Bezug auf die kapillarbrechenden Eigenschaften zu sehen.
    Bei einem Schotter weiss man immer welche Anteile drin sind. Das Schotterwerk bestätigt das.
    Von wem kommt das Material? Ist das Güteüberwacht? Gibt´s Lieferscheine.

    Ist das Recycling von einer alten Autobahn oder einer Tankstelle oder einem Wohnhaus?
     
  16. #36 petermueller, 02.04.2015
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    Lieferscheine liegen beim Unternehmer... . *grmbl*
     
  17. #37 Andybaut, 02.04.2015
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    ist nicht schlimm.
    Erstens müssen die das aufbewahren, falls es Probleme gibt und zweitens
    nimm einfach einen Eimer voll raus und fahr zu einem Schotterwerk oder
    einem Tiefbauer und lass die mal draufschauen.
    Die können dir das vermutlich auch so sagen.
     
  18. #38 petermueller, 02.04.2015
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    Mal angenommen, der Untergrund hat keine kapillarbrechende Wirkung/Eigenschaft. Dann ist die Bodenplatte (trotz PE Folie als Sauberkeitsschicht) von unten nasser als nötig. Bekommen wir dann ein Problem wenn wir die Platte nun von oben abdichten?

    Ich habe hier http://www.hausmagazin.com/abdichtung-fuer-die-bodenplatte-preise-und-nachtraegliche-abdichtung/ gelesen:

    "Dichten Sie Ihre Bodenplatte aus Beton nur dann nach oben hin ab, wenn diese auf einer ausreichend dicken kapillarbrechenden Schicht lagert. Ansonsten unterbinden Sie die “Atmung” des Materials, es wird von unten durch Feuchtigkeit zersetzt."
     
  19. #39 Andybaut, 02.04.2015
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    Jetzt verstehe ich warum du das wissen möchtest.
    Sorry, aber der Artikel ist ziemlicher Blödsinn. Naja, zumindest Teile daraus.

    Ich zitiere
    "Dichten Sie Ihre Bodenplatte aus Beton nur dann nach oben hin ab, wenn diese auf einer ausreichend dicken kapillarbrechenden Schicht lagert. Ansonsten unterbinden Sie die “Atmung” des Materials, es wird von unten durch Feuchtigkeit zersetzt."

    Ein Beton wird nicht durch Feuchtigkeit zersetzt. Bestes Beispiel sind Staudämme.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 02.04.2015
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    Frag mal den U-Boot Bunker in Le Orient (oder wie sich das schreibt) wie sehr im das nasse Salzwasser zersetzend zugesetzt hat!
     
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