Abstandsfläche bei Kellertreppe und Abgrabung

Diskutiere Abstandsfläche bei Kellertreppe und Abgrabung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir möchten auf einem Grundstück in Bayern eine DHH errichten und haben dazu eine Frage zur Berechnung der Abstandsfläche. In der...

  1. #1 Nussmischung, 19.06.2020
    Nussmischung

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    Hallo zusammen,

    wir möchten auf einem Grundstück in Bayern eine DHH errichten und haben dazu eine Frage zur Berechnung der Abstandsfläche. In der Forumssuche habe ich dazu leider nichts konkretes gefunden.

    Die DHH soll eine Einliegerwohnung im Keller erhalten. Die Wohnung soll durch eine Kellertreppe erreichbar sein.
    Das EG soll nicht über dem ebenen Grundstück hinausragen. Daher müsste die Treppe auf etwa 2,50m tiefe hinunter reichen. Die weitere Abgrabung neben der Wohnungstüre soll nicht so tief sein. Aber mindestens so tief, dass die entstehenden Fenster zur Belichtung (mind. ⅛ der Wohnfläche) gezählt werden können.
    Die Abgrabung sollte auch nicht über die gesamte Hausseite gestreckt werden. Auch mehrere kleinere Abgrabungen wären denkbar.

    Die gesamte Hausseite wird aktuell mit 10 m geplant. Das 16 m Privileg kann angewendet werden, falls relevant.
    Im Anhang ein grober Plan des Kellergeschosses.

    Nun meine Fragen:
    • Kann die Kellertreppe als untergeordnetes Bauteil gezählt werden?
    • Kann eine Abgrabung als untergeordnetes Bauteil gezählt werden?
    • Ist 3,5 m für die Treppe realistisch?
    • Wie tief muss die Abgrabung mindestens sein, damit die Fenster zur Belichtung gezählt werden können?
    • Welche Geländeoberfläche wird für die Berechnung der Wandhöhe herangezogen? Die natürliche Geländeoberfläche, oder die der Abgrabung?
    • Ist das durch die Gesetze bzw. Bauordnung überhaupt genau beschrieben, oder wird hier von der Baubehörde von Fall zu Fall entschieden?
    Aus der BayBO bin ich bisher leider nicht schlau geworden.
    Wir möchten hiermit bald einen Architekten beauftragen. Davor wollte ich aber mal eure Meinung hören, ob so etwas mit der BayBO überhaupt realistisch ist, oder ob wir lieber direkt mit einer innenliegenden Treppe planen sollten.

    Viele Dank schonmal, Nussmischung

    Screenshot_20200619_222740.png
     
  2. Dimeto

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    IMHO nicht, da sie länger als 1/3 der Außenwand ist.
    IMHO nein.
    Ja.
    Gängige Praxis in NRW ist immer die für den Bauherrn ungünstigere.
    Nein.
    Ja.
     
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  3. #3 Nussmischung, 21.06.2020
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    Hallo Dimeto, danke für die Info! Auch wenn die Antworten wie befürchtet ziemlich negativ ausfallen, was aber ja nicht an dir liegt :)

    Ich habe gestern gelesen, dass in NRW bzw. Rheinland-Pfalz der Kellerboden maximal 70cm - 80cm unter dem Erdreich sein darf. Sonst kann der Keller nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Egal wie tief die Abgrabung ist.
    Weiß jemand ob es eine solche Regelung auch für Bayern gibt? In der BayBO kann ich dazu nichts finden.
     
  4. #4 simon84, 21.06.2020
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    So ein Schmarrn wäre mir nicht bekannt.

    Allerdings bitte nicht auf die Idee kommen 3 Geschosse nach unten zu bauen
     
  5. #5 Nussmischung, 21.06.2020
    Nussmischung

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    Danke! Ein UG muss reichen, die Einliegerwohnung ist nur eine Idee zur Refinanzierung des Neubaus.

    Bleibt noch die Frage zur mindest-tiefe der Abgrabung, damit die Fenster zur Belichtung gezählt werden? Ist das in irgendwo festgeschrieben?
    Bodentief muss das bestimmt nicht sein, aber ein 30cm hoher Fensterstreifen oben an der Kellerwand wäre ja für einen Mieter auch blöd.
     
Thema: Abstandsfläche bei Kellertreppe und Abgrabung
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