Abwasserschacht riesen Ärger

Diskutiere Abwasserschacht riesen Ärger im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mittlerweile ist das ein riesen Theater geworden. Nun zum Sachverhalt. Wie wohnen in einer Doppelhaushälfte aus dem Jaht 1952 mit...

  1. #1 Dementer67, 07.01.2018
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    Hallo zusammen,
    mittlerweile ist das ein riesen Theater geworden. Nun zum Sachverhalt. Wie wohnen in einer Doppelhaushälfte aus dem Jaht 1952 mit einem gemeinsamen Abwasserschacht für beide Haushälften. Wir wohnen in dem Haus seit 17 Jahren und hatten in dieser Zeit nie Probleme mit Wasser/Abwasser im Keller., mein Nachbar schon. Im Januar 2017 war es bei ihm dann so schlimm, daß das ganze Abwasser bei ihm im Keller hoch kam. Wir beide einigten uns darauf, daß wir eine Schachtreinigung gemeinsam beauftragen würden, sobald das Wetter besser wird. Da ich nie Probleme im Keller hatte, kam ich drüber weg und dachte nicht mehr daran. Auch mein Nachbar sprach mich nicht mehr drauf an. Im Oktober 2017 kam es dann wieder zum Rückstoss in Nachbars Keller. Jetzt macht er uns für diese Sache verantwortlich, da wir vorm Haus noch ein altes Betonrohr haben, dieses sei marode und für den Schlamm im Schacht verantwortlich. Dieses wurde durch eine Rohrreinigungsfirma widerlegt, es ist nicht beschädigt allerdings sind starke Auswaschungen erkennbar. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum er 8 Monate nichts sagt und bei der nächsten Überschwemmung uns verantwortlich macht. In meinen Augen liegt das Problem bei ihm, da im Zuge eines Anbau aus dem Jahr 1969 sein Abwasserrohr von ursprünglich 30cm hohen Einlauf, ebenerdig verlegt wurde. Das hatte zur Folge, dass es bei ihm nicht mehr abfloss nachdem sich Schlamm im Schacht ablagerte.. Ist das überhaupt erlaubt (ebenerdig). Nun fordert er, die Kosten für die Reinigung müssen wir übernehmen und das Rohr auf unserer Seite muss unverzüglich ersetzt werden. Er droht mit Klage. Vielleicht ist hier jemand mit ähnlicher Erfahrung oder weiß Rat.
     
  2. #2 Andreas Gr, 07.01.2018
    Andreas Gr

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    Ich kann Dir nur raten , trenne das System voneinander ab und verlege Deine eigene Leitung , und Dein Nachbar hat dann auch seine eigene Leitung , so wirst Du langfristig den Problemen aus dem Weg gehen .
    Zum aktuellem Problem , kann ich Dir nur raten , werde Dir mit Deinem Nachbarn friedlich einig , wenn Du erst vor Gericht ziehen musst , wird das Nachbarschaftliche Verhältniss langfristig zerüttet werden und auch bleiben
     
  3. #3 Dementer67, 07.01.2018
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    Vielen dank für deine Antwort,
    an einen eigenen Schacht hatte ich auch schon gedacht, ist aber nicht so einfach, da ich eine Baugenehmigung benötige und die Stadt ab meiner Grundstücksgrenze einen neuen Zugang schaffen muss, das wird sie nicht genehmigen. Das Verhälfnis ist schon zerüttet, er zerrt mich schon zu einer Schlichterverhandlung, Vorstufe zur Klage. Bin echt ratlos und sehe überhaupt kein Verschulden unsererseits. Selbst die eingeschaltete Versicherung sieht hier kein Verschulden, hat jedoch, da mein Nachbar und ich bei der gleichen Versicherung sind , einen Vergleich angestrebt und hat jedem von uns 250 Euro gezahlt. Das reicht meinem Nachbarn nicht, er fordert nochmal 1200 Euro an Reinigungskosten von uns.
     
  4. #4 Andybaut, 07.01.2018
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    also wenn das Verhältnis ohnehin schon schlecht ist und du keine Schuld auf deiner Seite erkennen kannst und auch noch
    ein Problem bei Nachbars Entwässerung siehst, wo ist das Problem ?

    Ihr habt einen gemeinsamen Schacht. Wenn der verschmutzt ist, werdet ihr wohl beide die Reinigung zahlen müssen.
    Nur wenn es einer Seite eindeutig zugewiesen werden kann, muss es diese auch zahlen.

    Wenn nun aber ein Rückstau entsteht, frage ich mich wo die Rückstausicherung beim Nachbarn ist?
    Vermutlich nicht da. Also sein Problem. Ein Rückstauverschluss ist keine so neue Erfindung, dass er die nicht schon haben könnte.

    Soll er sich doch abmühen dir eine Schuld zuzuweisen. Wenn du frei von Schuld bist, dann einfach abwarten.
    Es stellt sich auch die Frage weshalb nur er das Problem hat und du nicht. Wie kann das sein, wenn du was falsch gemacht hast,
    dass nur er ein Problem hat?

    Das mit den 30cm verstehe ich nicht. Vielleicht machst du aber einfach mal eine Skizze der Situation mit Höhenangaben.
    Dann kann man das noch sicherer beantworten.
     
  5. #5 Dementer67, 07.01.2018
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    Tja die Reinigung hat bereits stattgefunden, die Kosten in Höhe von 864 Euro habe allein ich bezahlt, hab leider den Lieferschein alleine unterschrieben, da noch in dem Glauben,daß es eh durch zwei geht.
    Der Schacht ist 1,8 Meter tief und Baujahr 1952. Im ursprünglichem Zustand kommen die Abwasserrohre in etwa 30 cm oberhalb der Schachtsohle in den Schacht, sicher in der Höhe um einen Rückstau zu vermeiden. Bei meinem Nachbarn liegt dieses Rohr bedingt durch einen Anbau nun ebenerdig also auf Schachtbodenhöhe. Deshalb hab ich kein Problem, wenn das Wasser im Schacht ansteigt, er schon. Das ignoriert er völlig und macht mein altes Abwasserrohr verantwortlich. Durch dieses soll Schlamm und Steine eindringen die den Schacht dann verschmutzen. Das einzige was wir, mein Nachbar und ich, uns vorwerfen müssen ist , dass wir den Schacht schon vor Jahren hätten reinigen müssen. Wer ein Abflussrohr Bodeneben verlegt muss mit Rückstau rechnen.
     
  6. #6 Andybaut, 07.01.2018
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    Also zuerstmal sehe ich hier kein Problem die Hälfte des Geldes zurückzuholen. Scheinbar wollte er die Reiniung ja auch und sie war notwendig. Nicht notwendig ist dann im nachhinein, dass beide den Lieferschein unterschreiben.
    Einen Vertrag über die gemeinsame Kostenübernahme habt ihr im Vorfeld bereits mündlich geschlossen.
    Im Zweifel sogar durch konkludentes Handeln.

    Nun gilt es nachzuweisen weshalb der Schacht verstopft.
    Wenn er sich weiter blöd stellt, würde ich erstmal auch auf blöd stellen.
    Er hat ja das Problem und nicht du.
    Also soll er auch alleine nachweisen, wieso du die Ursache der Verstopfung zu verantworten hat.

    Wenn man dann wieder einigermassen auf dem Boden ankommt, könnte man folgendes tun:
    Schacht unten reinigen und beide Parteien lassen abwechselnd mal in alle Hofabläufe, Toiletten etc. Wasser einlaufen.
    Ob´s funktioniert kann ich nicht sagen, aber im Zweifel könnte dann bei ihm, bei dir oder bei beiden Schlamm
    in den Schacht eingespült werden.
     
  7. #7 Dementer67, 07.01.2018
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    Tja, leider bin ich alleine auch der Rechnungsadressat. Ich denke, wenn ein Schacht 48 Jahre nicht gereinigt wird, so ist mit Schlammeinlagerungen zu rechnen. Das alleine wäre auch kein Problem, wenn nicht sein Abwasserrohr so tief liegen würde. Momentan ist seit Oktober nach der Reinigung auch nichts mehr verdreckt. Aber immer mit dem Finger auf uns zeigen und ein Rohr verantwortlich machen, daß nachweißlich nicht beschädigt ist dazu noch Reinigungskosten über 1200 Euro einfordern schlägt dem Fass echt den Boden aus. Ich werde, wie du schon vorgeschlagen hast, einfach abwarten, soll ers doch beweisen. Das alles ist nur traurig, hätte man miteinander ganz anders lösen können.
     
  8. #8 Andybaut, 07.01.2018
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    Das Geld für die Reinigung würde ich mir aber zurückholen.

    Wir beide einigten uns darauf, daß wir eine Schachtreinigung gemeinsam beauftragen würden, sobald das Wetter besser wird.

    Alles was recht ist, aber erst bestellen und dann nicht zahlen, das geht gar nicht.
     
  9. #9 simon84, 07.01.2018
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    Ich würde sofort damit anfangen die "Baugenehmigung" und Planung für einen separaten Kanalschacht zu starten.
    Dann soll er sich doch alleine um den alten Schacht kümmern oder ebenfalls einen neuen bauen lassen.
     
  10. #10 Frank 11, 08.01.2018
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    Stimmt, aber solche gibt es. Einer wohnt neben mir :-(
    Problem ist, im Zweifel wird Dementer das beweisen müssen.
    Sofern der Nachbar das nicht freiwillig zahlt, es mutmaßlich nur eine mündliche Absprache gab und der Nachbar einwendet das die Maßnahme unnötig und gegen/ohne seinen Willen geschah wird da erstmal nichts zu holen sein.
    Dementer müßte dann mittels Gutachter etc. die Notwendigkeit der Maßnahme im beiderseitigen Interesse beweisen. Schwierig.

    Was die Wahrung des nachbarschaftlichen Verhältnis angeht, stimme ich zu das man versuchen sollte dies nicht
    zu zerstören. Wenn der Nachbar aber tatsächlich eine Leistung mitbestellt und dann nicht bezahlen will, fragt sich
    was das noch für ein Verhältnis sein soll.
     
  11. #11 simon84, 08.01.2018
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    Ich würde ihn klagen lassen und dann mit Anwalt reagieren.
    Rechnungen, durchgeführte Arbeiten und alle Absprachen dazu genau notieren, auch wenn es keine Zeugen gab, am besten mit Datum, Uhrzeit und Ort (Nimm den Kalender / Smartphone und such es raus, sofern du dich irgendwie daran erinnern kannst). So etwas ist vor Gericht Gold wert und macht dich glaubwürdiger.

    Wenn er vor Gericht lügt weisst du ja mit wem du es zu tun hast.

    Und wie gesagt, alleine aus Eigeninteresse würde ich mich genau erkundigen wie und mit wie viel Aufwand ein zusätzlicher Schacht erstellt werden kann.
     
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