Abweichung GRZ/Baufenster - Zustimmung Nachbar erforderlich?

Diskutiere Abweichung GRZ/Baufenster - Zustimmung Nachbar erforderlich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen auf dem Familiengrundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit qualifziertem B-Plan von 2004 ein weiteres Einfamilienhaus...

  1. #1 Phil88, 20.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2020
    Phil88

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    Hallo zusammen,

    wir planen auf dem Familiengrundstück in Mecklenburg-Vorpommern mit qualifziertem B-Plan von 2004 ein weiteres Einfamilienhaus (1,5-Geschoss) zu bauen. Das Grundstück hat 744 m² und die vorhandene Bebauung (EFH 1,5 Geschoss aus den 80er Jahren) ca. 90 m². Das Grundstück ist nördlich, östlich und südlich von Nachbargrundstücken umgeben, westlich schließt sich die Hauptstraße an.

    Laut B-Plan ist die GRZ von 0,2 für ein weiteres Gebäude (ca. gleiche Größe wie Bestandsgebäude) nicht ausreichend und zudem das Baufenster bereits mit der vorhandenen Bebauung ausgereizt. Gerne würden wir einen Antrag auf isolierte Abweichung von GRZ und Baufenster stellen und fragen uns zum einen ob überhaupt eine Chance besteht und zum anderen ob bei diesen Abweichungen die Zustimmung der umliegenden Nachbarn eingeholt werden müsste?
     
  2. Dimeto

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    Nach den bisherigen Informationen zu urteilen, nein.
    Vielleicht. Baufenster entfalten zumeist nachbarschützenden Charakter, die GRZ zumeist nicht.
    Für beide Fragen gilt: Einzelfallentscheidung. Es kommt auf ganz viele individuelle Gegebenheiten und Formulierungen in BPlan nebst Begründung an. Da kann nur der ortskundige Planer helfen oder, wenn es sowas bei Euch gibt, die örtliche Bauberatung der Gemeinde oder Genehmigungsbehörde.
     
  3. #3 JohnBirlo, 21.08.2020
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    Wie wärs mit Anbauen? Aber halt mit extra Haustür.
     
  4. Phil88

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    Darüber haben wir auch nachgedacht. Aber haben wir dann nicht trotzdem die Herausforderung mit der GRZ und dem Baufenster oder verhält es sich bei einem Anbau anders?
     
  5. #5 JohnBirlo, 21.08.2020
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    Sind Baufenster und GRZ komplett ausgereizt? Zeig mal den Bebauungsplan und einen Plan der aktuellen Bebauung
     
  6. #6 Phil88, 21.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.08.2020
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    Hier die aktuelle Fassung aus 2004:
    bauleitplaene-mv.de/download/130725251001_00000000_QBP_007_AP_002_1_R_G_000_5004.pdf

    Und zum besseren Lesen die originale Fassung aus 1998:
    bauleitplaene-mv.de/download/130725251001_00000000_QBP_007_UP_000_1_R_G_000_5004.pdf

    Konkret geht es um das Mischgebiet MI 10 und hier mein erster Entwurf des Lageplans:
    drive.google.com/file/d/1TvNUfFosn-m-97DuMY89udz36cln8A9Y/view?usp=sharing

    Das Bestandsgebäude (Hausnr. 5) existierte schon vor dem ersten B-Plan.
     
  7. Phil88

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    Hallo zusammen,

    wir haben nun Anträge auf isolierte Abweichung von GRZ und Baufenster beim Bauamt eingereicht und waren anschließend bei der Gemeinde vorsprechen. Dort sagte man uns dass die Gemeinde im Prinzip nichts gegen unsere Pläne hat, die Anträge allerdings Stand heute ablehnen müsste. ABER es gäbe bereits konkrete Pläne von anderen Eigentümern über eine Bevorstehende Änderung des B-Plans (allerdings nicht unser Grundstück betreffender Bereich) die Mitte September final beschlossen werden soll. Dort wird dann auch der zuständige Planer ("Zeichner") des B-Plans anwesend sein. Man hat uns geraten am Tag nach der Sitzung einmal direkt beim Planer anzurufen und den aktuellen Stand zu erfragen um ggf. unsere Wünsche einzuarbeiten. Außerdem sollen wir die Anträge auf Abweichung zurückziehen um der endgültigen Ablehnung zu entgehen und damit ggf. noch weitere Anträge einreichen zu können.

    Allerdings verstehe ich nicht so richtig was uns der Anruf beim Planer bringen soll, der wird ja nicht auf Zuruf irgendwelche Daten im B-Plan ändern? Schon gar nicht auf Kosten anderer Eigentümer und für ein Grundstück außerhalb des betreffenden Bereiches?

    Wie sollen wir hier weiter verfahren? Ebenfalls einen Antrag auf Änderung des B-Plan einreichen?
     
  8. #8 simon84, 09.09.2020
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    Wie wäre es damit genau das zu machen was die Gemeinde empfohlen hat und danach weiterzuschauen?

    nur weil du nicht verstehst was der Anruf bringen soll hindert dich doch nicht daran ihn zu tätigen ?
     
  9. Phil88

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    Natürlich werden wir anrufen. Mir hat sich bloß nicht erschlossen warum unserem Antrag auf Abweichung auf dem kurzen Weg nicht zugestimmt werden konnte aber durch eine Änderung des B-Plans auf dem langen Weg doch möglich sein soll.
     
  10. Dimeto

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    Wieso isolierte Abweichung? Willst Du keinen Bauantrag stellen?
    Da warst Du wohl unaufmerksam. Wenn Du die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde verfolgen würdest, hättest Du frühzeitig Deine Interessen verlautbaren lassen und sie wären vielleicht berücksichtigt worden. Wenn jetzt nur noch der Satzungsbeschluss der aktuellen Änderung fehlt, müsste für Dich nochmals ein komplettes Änderungsverfahren durchgeführt werden. Ob das die Gemeinde mitmacht ...? Und wer soll's bezahlen?
    Das klingt nicht so, als stünde die finale Entscheidung (Satzungsbeschluss) bevor. Ein Anruf schafft Klarheit über den Verfahrensstand. Wenn Du ganz viel Glück hast, befindet sich das Verfahren noch in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung oder es sind so viele Bürgereingaben nach der ersten Offenlage eingegangen, dass eine zweite geplant ist.
    Leider stellt die Gemeinde die Begründungen zu den BPlänen nicht online. Ich habe aber den Entwurf der Begründung zur 6. Änderung gefunden. Danach ist klar, dass die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises keine Befreiung erteilen wird, da der Grund für die 6. Änderung das Zusammenlegen von zwei Baufenstern war, also eine Abweichung von geringerer Tragweite als Euer neues Baufenster.
    Verbindliche Information zum Planungsstand der beabsichtigten Änderung.
    Nicht auf Deinen Zuruf, je nach Verfahrensstand aber auf Zuruf der Gemeinde.
    Was meinst Du damit, Geld (liegen Dir Informationen dazu vor?) oder Nachteile?
    Geh' mal zur Gemeinde und lies Dir die Begründungen zum BPlan und allen seinen Änderungen durch. Allein der mir vorliegende Entwurf zur 6. Änderung stellt klar, dass die Baugenehmigungsbehörde derartige Abweichungen nicht vom §31 BauGB gedeckt sieht.
    Weil Dein Vorhaben dann nicht mehr gegen geltendes Planungsrecht verstößt.
     
  11. #11 Phil88, 10.09.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2020
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    Danke für deine Ausführungen, jetzt bin ich etwas schlauer...

    Den Antrag auf Abweichung haben wir auf Anraten eines Architekten mit diesem zusammen erstellt. Wir möchten erstmal wissen ob eine Bebauung überhaupt ansatzweise vorstellbar ist bevor wir Zeit und Geld in die weitere Planung investieren.

    Laut meinen Recherchen ist aktuell die 7. und 8. einfache Änderung des B-Plans "in der Mache". In beiden Fällen wurde zumindest "Von der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung [...] im Verfahren nach § 13 BauGB abgesehen." Den genauen Stand kenne ich noch nicht aber scheinbar ist die Gemeinde der Meinung dass wir uns dort noch mit "einklinken" könnten. Alternativ würden wir die Kosten übernehmen wenn ein neues Verfahren für uns durchgeführt werden müsste.

    Uns stellt sich halt die Frage ob wir die Tage bis zum Anruf sinnlos verstreichen lassen sollen oder bereits heute aufgrund der knappen Zeit einen Antrag auf B-Plan-Änderung stellen sollten, was nach meinem Empfinden so oder so Voraussetzung für die weitere Bearbeitung ist?
     
  12. #12 simon84, 10.09.2020
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    Wieso nicht sofort anrufen ?
     
  13. Phil88

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    Am 16.09. gibt es eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den von der Änderung betroffenen Bauherren, der Gemeinde und dem Planungsbüro. Der Planer war auch schon in unserer öffentlichen Sitzung anwesend und meinte eben wir sollen ihn nach der kommenden Sitzung anrufen...
     
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