Altbau wird saniert. DIN Normen werden nicht eingehalten im Treppenhaus

Diskutiere Altbau wird saniert. DIN Normen werden nicht eingehalten im Treppenhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen liebe Community, ich bin leider sehr verzweifelt und finde im gesamten Internet keine passende Hilfe. Bevor ich mir rechtlichen...

  1. #1 Marcelinho01, 28.06.2019
    Marcelinho01

    Marcelinho01

    Dabei seit:
    28.06.2019
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Guten Morgen liebe Community,

    ich bin leider sehr verzweifelt und finde im gesamten Internet keine passende Hilfe. Bevor ich mir rechtlichen Bestand hole wollte ich eure Meinung gerne wissen. Vielleicht ist ja jemand hier im Forum der sich mit der Thematik besser auskennt.

    Nun zum Thema:

    Ich habe mir Anfang des Jahres eine Wohnung bei einem Bauträger gekauft. Das Objekt (4 Familienhaus) wird derzeit kernsaniert (Baujahr ca. 1970) Bei der Besichtigung Anfang des Jahres war noch kein Estrich drin, sodass die genauen Höhen im Treppenhaus absolut nicht abzusehen waren. Nun, nach dem der Estrich und der Natursteinbelag im Treppenhaus verlegt sind habe ich eine lichte Durchgangshöhe von ca. 1,85m beim Treppenabgang meiner Wohnung. Beim Abgang zum Keller sind es sogar nur 1,60m. Die DIN schreibt ja vor, dass eine lichte Raumhöhe von 2m vorhanden sein muss. In meiner Baubeschreibung steht auch drin, dass Grundlage der Bauausführung die DIN Normen sind, welche der allgemeinen Regel der Technik zum Zeitpunkt der Bauausführung entsprechen.

    Ich habe den Bauträger bereits aufgefordert den Mangel zu beseitigen. Leider stellt sich dieser quer und beruft sich auf den Bestand. Er bringt als Argument vor, dass das Bestandstreppenhaus nicht größer war und deshalb das so bleiben darf. Zum Zeitpunkt der Besichtigung war es aber auf jeden Fall um ca. 25cm höher. Aber selbst wenn gehe ich eigentlich davon aus, dass er sich an die DIN Normen halten muss. Außerdem glaube ich kaum, dass das Objekt einer baurechtliche Abnahme standhält.

    Mir ist bewusst, dass ein nachträgliches ändern nur schwer möglich ist. Aber die Treppe hätte von Anfang an anders gebaut werden können (Neuaufbau Treppenhaus, Betonfertigteil oder oder oder)

    Die Wohnung ist im jetzigen Zustand für mich nicht nutzbar und stellt bei einem Brand oder ähnlichem ein hohes Sichterheitsrisiko dar. Hier hafte ich doch auch für meine Besucher oder nicht?

    Ich möchte euch bitten mir eure Einschätzung mitzuteilen. Ich habe die Wohnung für wirklich sehr teures Geld gekauft und möchte und kann den Umstand so einfach nicht akzeptieren.

    Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe.
     
  2. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    :eek: Das ist tatsächlich zu wenig. Wenn er eine Baugenehmigung hat, muss er ja auch irgendwie einen ersten Baulichen Fluchtweg nachweisen. Die Treppe erfüllt die Anforderungen nicht. Aus welchem Material ist sie? Die Treppe zu ändern dürfte aber schwer werden. Da sind zu viele Abhängikeiten dran: Geschosshöhe, podest breiten, treppenbreite, maximale Stufenhöhe, minimale tiefe für den Auftritt, handlauf. Dann gibt es materialanforderungen, diese legen fest, wie "dick" die treppe mindestens sein muss. Zudem dürfen zwischen den geschossen die Stufenhöhen nicht extrem unterschiedlich sein.

    Ich würde mir rechtlichen beistand suchen, wenn er deine einwände so einfach abwiegelt. Vielleicht hilft auch ein Baugutachter, aber der darf die Baustelle ohne das Einverständnis sein einverständnis nicht betreten. Vielleicht mal die Zahlung zurück halten vorerst, vielleicht kann er den bau so nicht fertigstellen.
     
  3. #3 bauspezi 45, 28.06.2019
    bauspezi 45

    bauspezi 45

    Dabei seit:
    20.02.2017
    Beiträge:
    1.780
    Zustimmungen:
    333
    Beruf:
    Meister der Steinkunst (Maurermeister)
    Ort:
    solingen wald
    Benutzertitelzusatz:
    iR.
    Die DIN ist kein Gesetz oä. sondern nur Ausführungsempfehlungen.
    rechtlich kann man das hier schlecht klären, das Bauamt wäre evtl. zuständig, frag da mal nach..
     
  4. #4 Marcelinho01, 28.06.2019
    Marcelinho01

    Marcelinho01

    Dabei seit:
    28.06.2019
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Danke für deine erste Antwort :) Die Treppe ist aus Beton und wurde durch Ytong Steine auf das Niveau des Estrichs gebracht und darauf wurde der Naturstein verlegt. Auch hier zweifle ich eine saubere Bauausführung an. Das erscheint mir alles irgendwie als Pfusch am Bau.

    Ich werde vermutlich nicht durm herum kommen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich habe noch ca. 20% der Zahlungen offen und werde diese zurückhalten.

    Bist du dir mit deiner Einschätzung genau so sicher wie ich dass das so nicht funktionieren kann? Ich habe eigentlich keine Lust auf einen langen und teuren Prozess, welchen ich eventuell auch noch verlieren könnte.
     
  5. #5 Marcelinho01, 28.06.2019
    Marcelinho01

    Marcelinho01

    Dabei seit:
    28.06.2019
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Und wenn die DIN Bestandteil der Baubeschreibung und somit Bestandteil meines Kaufvertrags ist?
     
  6. #6 Fred Astair, 28.06.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.724
    Zustimmungen:
    5.201
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Dein einziges Instrument ist die Abnahme die noch nicht erfolgt dein dürfte. Mach den BT darauf aufmerksam, dass Du die WE so nicht abnehmen wirst und fordere ihn auf, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, bzw. dir Übereinstimmung mit den aRdT nachzuweisen.
    Bis zur Abnahme ist er in der Pflicht. Danach mussst Du den Mangel beweisen.
    Wie man allerdings bei der Sanierung 25cm Höhe verlieren und eine Durchgangshöhe von 160 erreichen kann, ist mir schleierhaft.
     
  7. #7 Marcelinho01, 28.06.2019
    Marcelinho01

    Marcelinho01

    Dabei seit:
    28.06.2019
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Die Abnahme erfolgt erst im Oktober. Rechtlich gesehen habe ich ja noch gar keine Handhabe, sondern erst zur Abnahme - wie du das auch sagst. Nur leider ist bis zur Abnahme halt das meiste schon bezahlt.
     
  8. #8 Fred Astair, 28.06.2019
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.724
    Zustimmungen:
    5.201
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    So ist es leider für Dich. Du kannst nur die Abnahmevereweigerung ankündigen, die anderen Eigentümer ins Boot holen und bei Verstoß gegen öffentliches Baurecht (Rettungswege/Brandschutz) die zuständige Baubehörde einschalten.
    Das alles aber nur mit fachanwaltlicher und sachverständiger Hilfe und nein, falls die Frage jetzt kommt, das Forum ist keine sachverständige Hilfe. Dir gibt es nur vor Ort und die kostet Geld.
     
    arch und bauspezi 45 gefällt das.
Thema: Altbau wird saniert. DIN Normen werden nicht eingehalten im Treppenhaus
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. durchgangshöhe treppe forum

Die Seite wird geladen...

Altbau wird saniert. DIN Normen werden nicht eingehalten im Treppenhaus - Ähnliche Themen

  1. Fehlende Abwasserentlüftung im sanierten Altbau

    Fehlende Abwasserentlüftung im sanierten Altbau: Ich habe ein (stinkendes) Problem. Das Haus meines Sohnes wurde renoviert und innen neu ausgebaut. Leider wurde keine Dachentlüftung der...
  2. Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände

    Umfassend sanierter Altbau - Dünne Wände: Hallo Community, meine Eltern haben sind Eigentümer einer Wohnung eines umfassend sanierten Altbaus. Das Gebäude wurde vor 3 Jahren...
  3. Fensterlaibung und -fuge im sanierten Altbau

    Fensterlaibung und -fuge im sanierten Altbau: Hallo zusammen, folgende Situation: Wohnung im Altbau (1895), 2002 saniert, ca. 50 cm breite Außenwand, Holzfenster (bei Sanierung eingebaut),...
  4. Richtwert für neue Haustüre im sanierten Altbau

    Richtwert für neue Haustüre im sanierten Altbau: Liebe Bauexperten, Hallo! Ich möchte Euch heute gerne um Rat fragen, welcher Dämmwert für eine neue Haustüre mit Seitenteil für meine...
  5. Sanierter Altbau - Neubauwohnung im Dachgeschoss

    Sanierter Altbau - Neubauwohnung im Dachgeschoss: Schönen guten Tag zusammen. Vielleicht kann mir jemand von den Experten hier weiterhelfen. Ich bin derzeit an einer Dachgeschosswohnung...